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BUNDESTAG/5237: Heute im Bundestag Nr. 437 - 04.09.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 437
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 04. September 2015, Redaktionsschluss: 14.14 Uhr

1. Streit um Inhalt des geplanten Endlagers
2. Bundesrat fördert Elektromobilität
3. TTIP und der Bildungssektor
4. US-Firmen im Auftrag deutscher Behörden
5. Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen
6. Änderungen bei Waffenembargos


1. Streit um Inhalt des geplanten Endlagers

Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Der Streit um die Frage, was genau im geplanten Atommüll-Endlager gelagert werden soll, wird Thema der 15. Sitzung der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlager-Kommission) am Montag, 14. September 2015. Hintergrund ist die von der Bundesregierung im "Nationalen Entsorgungsprogramm" avisierte Lagerung an einem Standort von sowohl hoch radioaktiven Abfallstoffen aus Atomkraftwerken als auch schwach radioaktiven Materialen, etwa aus der Asse oder der Urananreicherung. Dem widersprachen jüngst Wissenschaftler aus Reihen der Endlager-Kommission. Sie stellen sich gegen einen Mehrzweckstandort und setzen weiter darauf, ein Endlager nur für hoch radioaktiven Abfall zu suchen. Die öffentliche Zurückweisung verstimmte wiederum das zuständige Bundesumweltministerium.

Neben der Aussprache über das Streitthema ist auch eine Anhörung geplant. Thema ist voraussichtlich ab 12 Uhr "Erfahrungen in Großprojekten". Zudem sind Berichte aus den Arbeitsgruppen sowie der zu schreibende Kommissionsbericht Thema der Sitzung.

Beginn der öffentlichen Sitzung im Sitzungssaal 3.101 (Anhörungssaal) im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus ist um 10.30 Uhr. Gäste werden gebeten, sich telefonisch unter (030) 227 32978, per E-Mail an kommission.endlagerung@bundestag.de oder auf der Webseite
http://www.bundestag.de/endlager/ anzumelden.

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2. Bundesrat fördert Elektromobilität

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat will die Elektromobilität besser fördern. Die Markteinführung von Elektroautos sei ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung von Kohlendioxid-Emissionen und Schadstoffbelastungen, heißt es in dem vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität (18/5864). Erinnert wird an das Ziel der Bundesregierung, bis 2020 eine Million Elektroautos auf Deutschlands Straßen zu bringen und Deutschland zum Leitmarkt für Elektromobilität zu machen. Dazu heißt es in dem Entwurf: "Nach den aktuellen Zulassungszahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes liegt die Erreichung dieser Ziele noch in weiter Ferne. Zum 1. Januar 2014 gab es rund 12.000 Elektroautos, davon 3.100 von privaten Helfern."

Der Bundesrat verlangt daher, über die bereits bestehenden Vorteile für Elektroautos eine Steuerbefreiung für das von Arbeitgebern gewährte kostenfreie oder verbilligte Aufladen privater Elektroautos einzuführen. Damit könnten Anreize für die weitere Verbreitung der Elektromobilität in der Bevölkerung gesetzt werden. Bisher löse das kostenlose oder verbilligte Aufladen im Betrieb des Arbeitgebers einen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug aus, "der ein weiteres Hemmnis für die Attraktivität von Elektroautos darstellt", argumentiert der Bundesrat. Denn der Abeitgeber müsse den Wert der Sachbezüge für die Besteuerung mit großem bürokratischen Aufwand ermitteln.

Zudem soll es eine Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge und Ladevorrichtungen im betrieblichen Bereich geben. Die Kosten der Maßnahmen gibt der Bundesrat für 2015 mit 35 Millionen Euro an. Sie sollen 2016 auf 120 Millionen Euro steigen.

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3. TTIP und der Bildungssektor

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Der Abschluss der Verhandlungen über das europäisch-amerikanische Freihandelsabkommen TTIP soll auf den Bildungssektor in Deutschland keine Auswirkungen haben. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5855) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5676) mitteilt, werde der Abschluss des TTIP-Abkommens deshalb keine Auswirkungen auf den Bildungssektor haben, "weil es nicht die Absicht der EU oder der Bundesregierung ist, im TTIP-Abkommen Marktöffnungsverpflichtungen einzugehen, die über die für Deutschland seit 20 Jahren geltenden Verpflichtungen aus dem WTO-Dienstleistungsabkommen (GATS) hinausgehen". Und GATS habe keine signifikanten Auswirkungen auf den Bildungssektor gehabt.

Die Abgeordneten hatten dagegen im Vorwort zur Kleinen Anfrage die Befürchtung geäußert, dass Bildung durch TTIP faktisch zur Ware freigegeben werde und private Anbieter den Sektor umgestalten und könnten. Das öffentliche Bildungssystem könne dann "zur zweiten Klasse" gehören.

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4. US-Firmen im Auftrag deutscher Behörden

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "US-Unternehmen im Auftrag deutscher Behörden" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5886). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, welchen US-Unternehmen die Bundesregierung seit 2001 eine Sondergenehmigung für die Übernahme von Diensten für US-amerikanische Militärs auf deutschem Boden erteilt hat. Ferner möchten die Abgeordneten unter anderem wissen, "welche US-amerikanischen Unternehmen aus dem Bereich Sicherheitsdienstleistungen/Nachrichtendienste/Militär mit und ohne 'Sondergenehmigung' der Bundesregierung für den Einsatz auf deutschem Boden" aktuell auch für deutsche Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste oder die Bundeswehr arbeiten.

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5. Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/JOH) Über die Umsetzung und die Effekte der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung beziehungsweise der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung informiert die Bundesregierung den Bundestag in einer Unterrichtung (18/5869). Eine von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Analyse sei zu dem Schluss gekommen, dass Deutschland als einziger Mitgliedstaat der Europäischen Union, die Nachhaltigkeitsanforderungen "rechtzeitig, umfänglich und korrekt" umgesetzt habe, heißt es darin. In dem Bericht spricht sich die Bundesregierung zudem für die verstärkte Nutzung von Rest- und Abfallstoffen zur Erzeugung von Biokraftstoffen aus.

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6. Änderungen bei Waffenembargos

Wirtschaft und Energie/Verordnung

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat die vierte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (18/5891) vorgelegt. Darin geht es unter anderem um die Umsetzung des neuen Waffenembargos gegen bestimmte Personen angesichts der Lage in Jemen sowie um die Anpassung der Ausnahmevorschriften beim EU-Waffenembargo gegen Libyen und die Zentralafrikanische Republik.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 437 - 4. September 2015 - 14.14 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. September 2015

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