Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/5224: Heute im Bundestag Nr. 424 - 28.08.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 424
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 28. August 2015, Redaktionsschluss: 10.33 Uhr

1. Entwicklung ländlicher Räume
2. Verschwendung von Lebensmitteln
3. Studien für rund sieben Millionen Euro
4. Streitbeilegung: Bund soll zuständig sein


1. Entwicklung ländlicher Räume

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/PK) Bei der Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) ist noch keine Entscheidung gefallen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5704) auf eine Kleine Anfrage (18/5496) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt, sei das Thema "Gegenstand noch andauernder Abstimmungen" innerhalb der Regierung.

Dies betreffe insbesondere die Frage, welche rechtlichen Änderungen mit einer solchen Weiterentwicklung verbunden sein könnten. Erst wenn es hier Klarheit gebe, könnten die fachlichen Inhalte der Fördermaßnahmen zwischen Bund und Ländern abgestimmt werden.

Die Abgeordneten wollten wissen, welchen Zeitplan die Bundesregierung für die GAK-Reform vorsieht, wer an dem Prozess beteiligt wird und welche Maßnahmen zur Förderung ländlicher Räume ergriffen werden sollen. Derzeit stehen für die Gemeinschaftsaufgabe 620 Millionen Euro aus Bundesmitteln, 400 Millionen Euro vonseiten der Bundesländer und bis zu 1,2 Milliarden Euro Fördermittel aus Töpfen der Europäischen Union zur Verfügung.

*

2. Verschwendung von Lebensmitteln

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Mit der Lebensmittelverschwendung befasst sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/5787). Die Datenlage zum Ausmaß der Lebensmittelverluste sei nach wie vor mangelhaft. Dies stehe im Widerspruch zu den erklärten Zielen der EU und der Bundesregierung, die Lebensmittelabfälle bis 2020 zu halbieren. Die Umweltorganisation WWF komme in einer Untersuchung zu dem Schluss, dass in Deutschland die Gesamtmenge an Lebensmittelverlusten bei 18 Millionen Tonnen liegt. Die Abgeordneten wollen nun mehr wissen über die Strategie der Bundesregierung, die Verschwendung von Lebensmitteln zu verhindern.

*

3. Studien für rund sieben Millionen Euro

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort

Berlin: (hib/PK) Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat seit Oktober 2013 insgesamt 58 Studien, Rechtsgutachten und Forschungsvorhaben in Auftrag gegeben. Die Kosten dafür summieren sich auf rund sieben Millionen Euro, wie aus der Antwort (18/5609) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/5448) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht.

Einige Projekte haben eine Laufzeit von mehr als einem Jahr oder gar mehreren Jahren und sind noch nicht abgeschlossen. In den Studien geht es unter anderem um junge Leute in gewaltorientierten islamistischen Milieus, Menschen mit schwerer Demenz, Frauen in Führungspositionen oder Kindesmissbrauch durch Jugendliche.

*

4. Streitbeilegung: Bund soll zuständig sein

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrat fordert Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD (18/5295, 18/5089) zu alternativen Streitbeilegungsverfahren in Verbraucherangelegenheiten. So fordert die Länderkammer unter anderem, dass die einzurichtenden Verbraucherschlichtungsstellen zentral von einer Stelle des Bundes anerkannt werden sollen. Auch eine Universalschlichtungsstelle solle der Bund einrichten, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates in einer Unterrichtung der Bundesregierung (18/5760). Der bisher vorliegende Gesetzentwurf sieht hingegen vor, dass das jeweilige Bundesland für die Anerkennung der Stellen zuständig sein sowie eine Universalschlichtungsstelle vorhalten soll.

Der Bundesrat argumentiert, dass eine zentrale Anerkennung einheitliche Verfahren garantiere und eine vom Bund geführte Universalschlichtungsstelle das Fachwissen bündle. Zudem verweist die Länderkammer darauf, dass die Frist zur Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie bereits abgelaufen sei. Die Einrichtung der Universalschlichtungsstellen und Anerkennungsverfahren in den Ländern sei aber mit einem erheblichen Zeitbedarf verbunden.

In ihrer Gegenäußerung weist die Bundesregierung die grundsätzlichen Forderungen des Bundesrates zurück. Es sei nicht "zwingend geboten", die Anerkennung als auch die Universalschlichtungsstelle in die Zuständigkeit des Bundes fallen zu lassen. Zudem werde das Gesetz die Anerkennung entsprechend detailliert regeln. Dann noch bestehende Beurteilungsspielräume führen nach Ansicht der Bundesregierung nicht zu der "vom Bundesrat befürchteten Rechtszersplitterung". Zudem könnten die Länder gemeinsam eine Universalschlichtungsstelle einrichten, wenn sie das wünschten.

Ziel der grundlegenden EU-Richtlinien und des Gesetzentwurfes ist es, Verbrauchern eine Alternative zum Rechtsweg bei Streitigkeiten bezüglich Kauf- und Dienstleistungsverträgen zu geben. Mit dem einzuführenden Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) sollen Kriterien und grundlegende Verfahrensmodalitäten zur Anerkennung der Streitschlichtungsstellen festgelegt werden. So soll zum Beispiel sichergestellt werden, dass die Stellen unabhängig und unparteilich agieren. Zudem soll sowohl für Verbraucher als auch Unternehmen das Prinzip der freiwilligen Beteiligung gelten.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 424 - 28. August 2015 - 10.33 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. September 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang