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BUNDESTAG/5223: Heute im Bundestag Nr. 423 - 27.08.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 423
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 27. August 2015, Redaktionsschluss: 12.17 Uhr

1. Ausstellung zu Flucht und Vertreibung
2. Bau der Ortsumgehung Waake teurer
3. Pflegezeit für Familien
4. Viele öffentliche Auftritte der Bundeswehr


1. Ausstellung zu Flucht und Vertreibung

Kultur und Medien/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Dauerausstellung der Bundesstiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung (SFVV) soll nach Angaben der Bundesregierung in der zweiten Hälfte des Jahres 2017 baulich fertiggestellt sein. Für den Aufbau und die Einrichtung der Dauerausstellung sowie des zukünftigem Informations- und Dokumentationszentrums in Berlin würden nochmals sechs bis acht Monate veranschlagt, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (17/5472) auf eine Kleine Anfrage (18/5085) der Fraktion Die Linke.

Die Dauerausstellung und die Räume für Wechselausstellungen würden auf der Grundlage des im Wettbewerb prämierten Architektenentwurfes in einem Neubauteil untergebracht, heißt es darin weiter. Dafür seien umfangreiche Rückbauarbeiten am Deutschlandhaus erforderlich, die mit hohem Aufwand realisiert werden müssten, um die Standsicherheit des historischen Bestandsgebäudes nicht zu gefährden. Der Rückbau und vorbereitende Maßnahmen für die Gründung des Neubaus seien abgeschlossen.

Grundlage der Dauerausstellung sei die von beiden Gremien der Stiftung - dem Stiftungsrat und dem Wissenschaftlichen Beraterkreis - einvernehmlich verabschiedete "Konzeption für die Arbeit der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung und Leitlinien für die geplante Dauerausstellung" aus dem Jahr 2012, schreibt die Bundesregierung. Diese verbindlichen Vorgaben würden derzeit in Abstimmung mit dem Wissenschaftlichen Beraterkreis weiter ausdifferenziert und konkretisiert. Im März 2015 sei das europaweit ausgeschriebene Verfahren zur Gewinnung eines Ausstellungsgestalters abgeschlossen worden. Der Stiftungsrat habe sich für das renommierte Planungsbüro Atelier Brückner (Stuttgart) entschieden, mit dem nunmehr die gestalterische Umsetzung erarbeitet werde.

Zu dem von der Bundesregierung im Jahr 2014 eingeführten und erstmals am 20. Juni 2015 begangenen bundesweiten Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung, heißt es in der Antwort, dieser solle auch in Zukunft Gelegenheit bieten, die Themen Flucht und Vertreibung im gesellschaftlichen Bewusstsein zu stärken und historisches und aktuelles Geschehen zu vergegenwärtigen. Die Bundesregierung wolle damit an das Konzept des am gleichen Tag stattfindenden UN-Weltflüchtlingstags anknüpfen, der auch die Betroffenengruppe "von Flüchtlingen, Binnenvertriebenen, Staatenlosen und Rückkehrern auf der ganzen Welt" umfasse und damit den geeigneten Rahmen für das Gedenken an Flucht und Vertreibung als Teil unserer europäischen Geschichte bilde.

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2. Bau der Ortsumgehung Waake teurer

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Kostensteigerungen beim Bau der Ortsumgehung Waake (Niedersachsen) belaufen sich bisher auf sechs Millionen Euro. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5784) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5693) mit. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, werden die aktuellen Kosten für die Ortsumgehung Mackenrode (B 243n) auf 20 Millionen Euro für das Land Niedersachsen und auf acht Millionen Euro für den Freistaat Thüringen ausgewiesen.

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3. Pflegezeit für Familien

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Der Stand der Umsetzung des am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (PflegeZG) ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage (18/5752) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Unter anderen wollen die Abgeordneten erfahren, wie viele Personen seither eine Pflegezeit beziehungsweise eine Familienpflegezeit in Anspruch genommen haben und wie lange diese dauerte. Außerdem interessiert sie, wie viele Personen ein zinsloses Darlehen nach dem neu gefassten Familienpflegezeitgesetz aufgenommen haben, wie hoch die durchschnittliche Höhe des Darlehens war und wie viele Beschäftigte in den Betrieben der antragstellenden Personen arbeiten.

Mit dem Gesetz wurde ein Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit eingeführt und die bisher vorgesehene Gehaltsvorzahlung für die Arbeitszeitreduzierung durch ein zinsloses Darlehen ersetzt, das der Arbeitnehmer aufnehmen kann. Zudem wurde mit dem so genannten Pflegeunterstützungsgeld ein Anspruch auf eine bis zu zehntägige kurzfristige Arbeitsunterbrechung mit Lohnersatzleistung geschaffen. Der Rechtsanspruch auf die Pflegezeit gilt in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern. Für die Familienpflegezeit besteht ein Rechtsanspruch erst in Betrieben mit mehr als 25 Mitarbeitern. Die Zinsen und das Ausfallrisiko des zinslosen Darlehens, mit dem der Verdienstausfall bis zu zwei Jahren zur Hälfte überbrückt werden kann, werden durch den Bund finanziert.

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4. Viele öffentliche Auftritte der Bundeswehr

Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundeswehr präsentiert sich auch im dritten Quartal 2015 bei zahlreichen öffentlichen Auftritten. Wie aus der Antwort (18/5348) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/5029) der Fraktion Die Linke hervorgeht, sind Bundeswehrangehörige unter anderem bei Messen und Ausstellungen, Vorträgen an Schulen oder Hochschulen, Seminaren und Diskussionsveranstaltungen sowie feierlichen Zeremonien aktiv. Hinzu kommen etliche Veranstaltungen mit dem Ziel, Personal anzuwerben.

Die Bundeswehr plant im dritten Quartal bundesweit allein 15 öffentliche Gelöbnisse. Ferner wurden in Koblenz und Dresden bei Kommandoübergaben Große Zapfenstreiche zelebriert.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 423 - 27. August 2015 - 12.17 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. August 2015

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