Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/5142: Heute im Bundestag Nr. 343 - 01.07.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 343
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 01. Juli 2015, Redaktionsschluss: 14.28 Uhr

1. Weiterhin keine neuen Schulden
2. 77.500 Menschen nicht krankenversichert
3. 5,08 Milliarden Euro aus Versteigerung
4. Small-Claims: Streitwertgrenze umstritten


1. Weiterhin keine neuen Schulden

Haushalt/Bericht

Berlin: (hib/MIK) Auch in den kommenden vier Jahren will der Bund keine neuen Schulden machen. Das geht aus dem Etatentwurf der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2016 und dem Finanzplan des Bundes bis 2019 hervor, die der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Steffen Kampeter (CDU), am Mittwochmittag im Haushaltsausschuss vorstellte. Das Bundeskabinett hatte die entsprechende Vorlage am Morgen verabschiedet. Danach sollen die Ausgaben des Bundes nach 301,6 Milliarden Euro im Jahr 2015 im kommenden Jahr auf 312 Milliarden Euro steigen. Für 2017 sind Ausgaben von 318,8 Milliarden Euro vorgesehen. Nach 326,3 Milliarden Euro im Jahr 2018 sollen dann 2019 333,1 Milliarden Euro im Bundeshaushalt zur Verfügung stehen. Neue Kredite sind in diesem Zeitraum nicht vorgesehen. Die Steuereinnahmen sollen von 290 Milliarden Euro im kommenden Jahr auf 323,8 Milliarden Euro im Jahr 2019 ansteigen.

"Die schwarze Null wird zur Normalität", betonte Kampeter. Damit werde die Handlungsfähigkeit des Staates weiterhin verbessert. Mit dem Haushaltsausgleich ohne Neuverschuldung trage der Bund maßgeblich dazu bei, dass Ziel zu erreichen, die gesamtstaatliche Schuldenquote innerhalb von zehn Jahren auf unter 60 Prozent des Bruttoinlandproduktes (BiP) zu senken. Bereits 2016 werde eine Quote von unter 70 Prozent angestrebt.

Auch würde die Struktur des Etats stetig verbessert. So würden die Ausgaben für Investitionen um knapp vier Milliarden Euro auf 30,4 Milliarden Euro im kommenden Jahr angestiegen. Für die Pkw-Maut sind im kommenden Jahr im Etat des Verkehrsministeriums noch 11,2 Millionen Euro eingestellt. Davon seien 6,5 Millionen Euro für Personal reserviert.

"Die finanziellen Risiken in Zusammenhang mit Griechenland sind beherrschbar und für den Haushalt nicht gefährdend", betonte Kampeter weiter. Zwar sei die endgültige Entwicklung noch nicht zu überblicken, es gebe jedoch zunächst nur das Risiko von ausbleibenden Zinszahlungen, die ab 2019 im unteren dreistelligen Millionenbereich pro Jahr liegen würden.

Für den Sprecher der CDU/CSU-Fraktion hat der ausgeglichene Haushalt "massive Spielräume"eröffnet. Dies werde auch deutlich bei der verbesserten Förderung für Familien. "Den Menschen wird was zurückgegeben", betonte er.

"Glück hat nur der Tüchtige", sagte der Sprecher der SPD-Fraktion. Dies werde jedoch nicht ewig so weitergehen können. Deshalb sei wichtig, dass man sich strukturell keine fortdauernden Belastungen auflade.

Der Sprecher der Fraktion Die Linke forderte eine Verbesserung der Einnahmen durch gerechtere Besteuerung. So würde etwa eine Vermögenssteuer weitere Spielräume schaffen. Er vermisste im Etatentwurf unter anderem Mittel für die Aufnahme von Flüchtlingen.

Der Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen wies auf die glücklichen Umstände hin. So würden die Steuereinnahmen stetig ansteigen, die Zinsen seien niedrig und es gebe wenig Arbeitslose. Allerdings sah er Risiken bei den Sozialkassen. Auch hielt er die Investitionsquote für zu niedrig.

*

2. 77.500 Menschen nicht krankenversichert

Gesundheit/Sitzung

Berlin: (hib/PK) Ungeachtet der seit Jahren in Deutschland geltenden Krankenversicherungspflicht sind hochgerechnet noch immer rund 77.500 Menschen nicht versichert. Durch gesetzliche Anreize konnte die Zahl der Nichtversicherten in den vergangenen Jahren allerdings schon deutlich gesenkt werden, wie Staatssekretärin Ingrid Fischbach (CDU) am Mittwoch im Gesundheitsausschuss berichtete. Demnach lag die Zahl der Nichtversicherten im Jahre 2003 noch bei rund 188.000 Fällen, 2011 waren es rund 137.000.

Seit April 2007 gilt in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine Versicherungspflicht, in der Privaten Krankenversicherung (PKV) seit Anfang 2009. Wer der Versicherungspflicht verspätet nachkam, musste zunächst zusätzlich zu den offenen Beiträgen einen Säumniszuschlag in Höhe von fünf Prozent pro Monat zahlen. Dies führte zu einer enormen Anhäufung von Beitragsschulden.

In der Folge beschloss der Bundestag 2013 das "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung". Das Gesetz beinhaltete eine Stichtagsregelung, wonach Nichtversicherte, die bis Ende 2013 bei einer Krankenkasse eine Mitgliedschaft beantragten, von Säumniszuschlägen und Altbeiträgen befreit wurden. Wer sich erst ab 2014 versicherte, musste Säumniszuschläge in Höhe von einem Prozent entrichten. Zudem sollten die Kassen den Neuversicherten die nachzuzahlenden Beiträge angemessen ermäßigen. In der PKV wurde ein Notlagentarif eingeführt.

Bis August 2014 kamen den Angaben zufolge rund 55.000 bis dahin Nichtversicherte neu in die GKV. Hinzu kommen rund 4.500 Nichtversicherte, die bis Ende 2013 in die PKV wechselten.

Unter den bis heute nicht krankenversicherten Menschen in Deutschland sind laut Fischbach viele Ausländer. Das gelte zum Beispiel für EU-Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien. In vielen Fällen sei hier die Vorversicherung nicht ohne weiteres zu ermitteln.

Hinzu kommen Asylbewerber und Personen ohne Asylantrag, die sich in Deutschland ausreisepflichtig aufhalten. Nach einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) im März 2015 sind die eingeschränkten Grundleistungen nun auf 15 Monate beschränkt, während es zuvor 48 Monate waren. In den ersten 15 Monaten bekommen Flüchtlinge lediglich eine Akut- und Schmerzversorgung. Anschließend haben sie Anspruch auf eine Versorgung auf GKV-Niveau. Das gilt auch für psychotherapeutische Behandlungen.

Eine weitere Gruppe von Nichtversicherten sind Obdachlose und sogenannte kleine Selbstständige, die offenkundig nicht in der Lage sind, ihre Beiträge zu zahlen. Fischbach merkte an, in einigen Fällen sei den Betroffenen womöglich nicht klar gewesen, dass es mit der befristeten Beitragsamnestie eine sehr günstige Rückkehrmöglichkeit in die Krankenversicherung gegeben habe.

*

3. 5,08 Milliarden Euro aus Versteigerung

Verkehr und digitale Infrastruktur/Bericht

Berlin: (hib/MIK) Die Versteigerung von Funkfrequenzen für mobiles Internet durch die Bundesnetzagentur hat insgesamt 5,08 Milliarden Euro eingebracht. Das geht aus einem Bericht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur hervor, den der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur am Mittwochmorgen zur Kenntnis genommen hat.

Für die Frequenzen der Digitalen Dividende II (700 Megaherz- und 1.500 Megaherz-Bereich) konnte danach ein Gesamterlös von 1,33 Milliarden Euro erzielt werden. Dieser Erlös kommt nach Abzug der Umstellungskosten zur Hälfte den Bundesländern zugute, die andere Hälfte steht für die Breitbandförderung des Bundes zur Verfügung. Die Bundesregierung rechnet dabei mit jeweils "gut" 600 Millionen Euro jeweils für den Etat des Ministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und für die Länder.

Der restliche Erlös der Versteigerung von 3,75 Milliarden Euro kommt dem Bundeshaushalt zur Verfügung und ist noch nicht zweckgebunden.

Für die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD ist der Erlös aus der Digitalen Dividende II eine gute Grundlage für die Förderung des Breitbandausbaus. Es gehe darum, "weiße Flecken" vor allem in ländlichen Räumen zu beseitigen. Für die Fraktion Die Linke ist der Ertrag "nicht zufriedenstellend". Bündnis 90/Die Grünen hatten mit dieser Summe gerechnet.

*

4. Small-Claims: Streitwertgrenze umstritten

Recht und Verbraucherschutz/Sitzung

Berlin: (hib/SCR) Der Bundestag wird bezüglich der Verhandlungen um das sogenannte Small-Claims-Verfahren wohl weiter an seiner bisherigen Auffassung zur Höhe der maximalen Streitwertgrenze festhalten. Die Mitglieder des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz brachten am Mittwochmorgen einstimmig einen entsprechenden Entschließungsantrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf den Weg. Der Antrag, der noch nicht als Drucksache vorliegt, bekräftigt die bereits im Dezember 2014 vom Bundestag vertretene Auffassung, wonach im Rahmen der Reform des EU-Mahnverfahrens für geringfügige Forderungen die maximale Streitwertgrenze nicht über 4.000 Euro liegen dürfe. Aktuell gilt eine maximale Streitwertgrenze von 2.000 Euro.

Die erneute Entschließung war nötig geworden, da in den Trilog-Verhandlungen auf EU-Ebene derzeit eine maximale Streitwertgrenze von 5.000 Euro als Kompromissvorschlag vorliegt. Die Bundesregierung hatte daraufhin erneut einen Parlamentsvorbehalt eingelegt.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 343 - 1. Juli 2015 - 14.28 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juli 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang