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BUNDESTAG/5140: Heute im Bundestag Nr. 341 - 30.06.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 341
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 30. Juni 2015, Redaktionsschluss: 16.59 Uhr

1. Sicherheitslage nach jüngsten Anschlägen
2. Staatliche Notariate in Baden-Württemberg
3. Reform des Mordparagraphens gefordert
4. Bundesregierung legt Vorbehalt ein


1. Sicherheitslage nach jüngsten Anschlägen

Inneres/Aktuelle Stunde

Berlin: (hib/STO) Der Bundestag debattiert am Donnerstagnachmittag in einer Aktuellen Stunde über die Sicherheitslage nach den jüngsten islamistischen Anschlägen. Die Aussprache findet auf Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU- und SPD statt.

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2. Staatliche Notariate in Baden-Württemberg

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Die Folgen der Abwicklung der staatlichen Notariate in Baden-Württemberg sind Gegenstand eines Gesetzentwurfes des Bundesrates (18/5218). Ziel des Vorhabens ist es, klare Zuständigkeiten für noch offene Notariatsgeschäfte zu schaffen, wenn zum 1. Januar 2018 das staatliche Notariat in dem Bundesland aufgelöst wird.

In Baden-Württemberg sind Notare bisher im Staatsdienst tätig. Die landeseigenen Notariate übernehmen zudem gerichtliche Aufgaben unter anderem bei Nachlasssachen. Zum Jahresbeginn 2018 soll die klassische Notartätigkeit ausgegliedert werden. Bisherig Staatsnotare können sich dann selbstständig machen. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen in der Bundesnotarordnung vor, um sicherzustellen, dass die dann selbstständigen Notare noch offene Notariatsgeschäfte aus der Zeit vor dem Jahreswechsel beenden beziehungsweise, falls der zuständige Beamte nicht in die Selbstständigkeit wechselt, eine Alternative zur Verfügung steht.

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3. Reform des Mordparagraphens gefordert

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen setzt sich für eine umfassende Reform der Straftatbestände Mord und Totschlag ein. In einem Antrag (18/5214) fordern die Grünen die Bundesregierung dazu auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Nach Ansicht der Abgeordneten müssen die Straftatbestände zum einen bereinigt werden, da sie noch auf nationalsozialistischem, tätertyporientiertem Gedankengut sowie auf gesinnungsstrafrechtlichen Elementen beruhten. Zum anderen gelte es, Mängel und systematische Schwächen der Paragraphen 211 bis 213 des Strafgesetzbuches (StGB) zu beheben, schreiben die Grünen.

Nach Auffassung der Antragssteller soll der bisher in Paragraph 212 des StGB normierte Straftatbestand des Totschlags komplett gestrichen werden. Der Paragraph 211 StGB, der bisher den Tatbestand des Mords umfasst, soll in Tötung umbenannt werden. Die Tötung eines Menschen soll laut dem Antrag mit einer Freiheitsstrafe zwischen fünf Jahren und lebenslanger Haft bestraft werden können. Der Begriff Mord wird als besonders schwerer Fall der Tötung normiert und sieht eine Mindestfreiheitsstrafe von zehn Jahren vor. Auf die bisherigen Mordmerkmale des Paragraphen 211 StGB soll nach Ansicht der Grünen künftig verzichtet werden. Stattdessen soll sich die besondere Schwere eines Falles anhand von Regelbeispielen ableiten lassen. Dazu zählen die Grünen zum Beispiel Fälle, in denen der Täter sein Opfer quält. Zudem soll in Paragraph 213 StGB ein minder schwerer Fall der Tötung mit einer Strafandrohung von einem bis zehn Jahren Freiheitsstrafe normiert werden.

Zur Begründung führen die Grünen die jahrzehntelange Debatte über die Reform der entsprechenden Straftatbestände an. Problematisch sei zu einem die Verankerung der Paragraphen am Denken der NS-Zeit, das sich nicht an den konkreten Tatmerkmalen orientiert, sondern auf die Gesinnung des Täters abgestellt habe. Zum anderen führten die Mordmerkmale, etwa Heimtücke oder die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers, zu teils problematischen Fallkonstellationen in der Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag, was wiederum zu "Ungerechtigkeiten und Ungleichbehandlungen" führe. Dies sei zwar bereits von der Rechtsprechung erkannt worden und werde durch zum Beispiel eine restriktive Auslegungspraxis aufgefangen, eine Reform sei dennoch überfällig, argumentieren die Grünen.

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4. Bundesregierung legt Vorbehalt ein

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat bei den Verhandlungen zu einer EU-Verordnung über ein europäisches Mahnverfahren für geringfügige Forderungen einen erneuten Parlamentsvorbehalt eingelegt. Das geht aus einer Unterrichtung hervor (18/5355). Hintergrund ist, dass der Bundestag in einer Entschließung im Dezember 2014 (18/3427) gefordert hatte, den Anwendungsbereich der künftigen Verordnung auf einen maximalen Streitwert von 4.000 Euro zu begrenzen. Aktuell liegt der Anwendungsbereich bei einem maximalen Streitwert von 2.000 Euro. Schon bei den ersten Arbeitsgruppenbeschlüssen zur Anhebung der Streitwertgrenze im November 2014 hatte die Bundesregierung einen Parlamentsvorbehalt eingelegt.

Die Bundesregierung weist in der Unterrichtung darauf hin, dass die Begrenzung auf 4.000 Euro zwar als Kompromissvorschlag seitens der Ratspräsidentschaft vertreten worden sei, das EU-Parlament hingegen auf eine höhere Streitwertgrenze dränge. In den Trilog-Verhandlungen sei ein Kompromiss erzielt worden, der eine Streitwertgrenze von 5.000 Euro vorsehe. Die Bundesregierung habe daher in Hinblick auf die Entschließung des Bundestages am 24. Juni 2015 erneut einen Vorbehalt in der Ratsarbeitsgruppe eingelegt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 341 - 30. Juni 2015 - 16.59 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juli 2015

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