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BUNDESTAG/5122: Heute im Bundestag Nr. 323 - 18.06.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 323
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 18. Juni 2015, Redaktionsschluss: 15.50 Uhr

1. Jugendaustausch soll gestärkt werden
2. Schutz und Erhalt des Unesco-Welterbe
3. Menschenrechtsschutz gesetzlich verankern
4. 5.000 Plätze für Assistierte Ausbildung
5. Anerkennungsgesetz ist Erfolg
6. Regierung wertet EUFOR RCA als Erfolg


1. Jugendaustausch soll gestärkt werden

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AW) Der internationale Jugend- und Schüleraustausch soll nach dem Willen von CDU/CSU und SPD als Bestandteil der Auswärtigen Kultur- und Jugendpolitik gestärkt werden. In einem gemeinsamen Antrag (18/5215) fordern die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung auf, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Jugend- und Schüleraustauschprogramme gezielt zu fördern und benachteiligte Jugendliche und junge Menschen mit Behinderung einzubeziehen. Zudem sollen neue Austauschprogramme mit den Staaten Südosteuropas initiiert werden.

Union und Sozialdemokraten verweisen auf die Erfolge des deutsch-französischen und des deutsch-polnischen Jugendwerkes. Ausländische Jugendliche, die durch ein Austauschprogramm nach Deutschland kommen und den Alltag in Familien und in Jugend- und Berufsbildungseinrichtungen erleben, würden ein tiefes Verständnis für das Gastland entwickeln und oft lebenslang zu Botschaftern Deutschlands.

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2. Schutz und Erhalt des Unesco-Welterbe

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AW) Die Koalitionsfraktionen fordern die Bundesregierung auf, den Schutz und Erhalt von Kulturgütern und Unesco-Welterbestätten zu intensivieren und die bestehende internationale Zusammenarbeit fortzuführen. In einem gemeinsamen Antrag (18/5216) verweisen CDU/CSU und SPD auf die derzeitige Mitgliedschaft und Präsidentschaft Deutschlands, im Unesco-Welterbekomitee, das vom 28. Juni bis zum 7. Juli dieses Jahres in Bonn tagt. Auch nach seiner Mitgliedschaft und Präsidentschaft müsse sich Deutschland dafür einsetzen, dass die Unesco-Welterbekonvention "ein glaubwürdiges und effektives Instrument zum Schutz des Weltkulturerbes bleibt, das zur Stärkung der Verantwortung aller Völker für das gemeinsame Menschheitserbe beiträgt". Die Regierung soll deshalb alle Bemühungen zur Eindämmung des illegalen Handels mit Kulturgütern nachdrücklich unterstützen.

Deutschland ist 1976 dem Unesco-Übereinkommen beigetreten und gehört mit 39 Welterbestätten zu den fünf auf der Welterbeliste am stärksten vertretenen Staaten. Weltweit existieren derzeit 1.007 eingetragene Natur- und Kulturerbestätten.

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3. Menschenrechtsschutz gesetzlich verankern

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antrag

Berlin: (hib/AS) Deutsche Unternehmen sollen für den Schutz der Menschenrechte stärker in die Verantwortung genommen werden. In einem Antrag (18/5203) fordert die Fraktion Die Linke gesetzlich, zu verankern, dass deutsche Unternehmen, die im Ausland produzieren oder produzieren lassen, verbindlich verpflichtet werden "menschenrechtliche und umwelttechnische Sorgfaltspflichten" einzuhalten. Zur Begründung erklärt Die Linke, dass sich deutsche Unternehmen bei ihrer Tätigkeit oftmals ihrer Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen ihrer Subunternehmer entziehen würden.

Außerdem kritisiert die Fraktion, dass Deutschland in der Frage der Strafbarkeit von Unternehmen in der EU eine Sonderposition einnehme. So gebe es, im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Staaten, keine Strafverfahren bei schweren Verstößen gegen die Sorgfaltspflicht oder vorsätzliches Fehlverhalten vor deutschen Gerichten. Daher fordern die Abgeordneten, in Deutschland die zivilrechtliche Haftung für Menschenrechtsverstöße auszubauen. Unternehmen, die im Ausland produzieren oder produzieren lassen, sollen dazu verpflichtet werden, für Menschenrechtsverletzungen ihrer Subunternehmer zu haften, wenn sie ihre Sorgfaltspflicht missachtet haben. Außerdem will Die Linke in dieser Frage auch, dass in Zukunft Sammelklagen vor deutschen Gerichten möglich wären.

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4. 5.000 Plätze für Assistierte Ausbildung

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Für das Jahr 2015 sind laut Bundesagentur für Arbeit 5.241 Plätze für die sogenannte Assistierte Ausbildung bestellt. Das geht aus der Antwort (18/5111) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/4889) der Fraktion Die Linke hervor. Da die gesetzliche Änderung, mit der die Assistierte Ausbildung eingeführt wurde, sehr kurzfristig erfolgt sei, habe man zum Ausbildungsjahr 2015/16 nicht mehr Plätze schaffen können, heißt es in der Antwort. Mit der Assistierten Ausbildung werden Jugendliche unterstützt, die aufgrund von sozialen Beeinträchtigungen als auch von Lernbeeinträchtigungen Probleme haben, eine Berufsausbildung ohne Hilfe zu beenden.

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5. Anerkennungsgesetz ist Erfolg

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Unterrichtung

Berlin: (hib/ROL) Das Anerkennungsgesetz des Bundes für ausländische Arbeitnehmer, das seit drei Jahren in Kraft ist, hat sich bewährt. Von April 2012 bis Dezember 2013 wurden rund 26.500 Anträge gestellt, von denen die meisten Berufsqualifikationen teilweise oder vollständig als gleichwertig mit inländischen Abschlüssen anerkannt wurden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Unterrichtung (18/5200).

OECD-weit liegt Deutschland seit einigen Jahren in Bezug auf dauerhafte Zuwanderungen an zweiter Stelle der beliebtesten Einwanderungsländer nach den USA. Die Netto-Zuwanderung sei in 2013 im vierten Jahr in Folge gestiegen und liege bei 429.000. Die meisten Zuwanderer kämen aus der EU.

Die Herausforderungen zur Fachkräftesicherung in Deutschland bleibe hoch, da die Zahl der Erwerbspersonen trotz hoher Zuwanderung sinken werde. Einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) zufolge müssten bis 2050 jährlich durchschnittlich bis zu 491.000 Menschen aus Drittstaaten einwandern, um das Erwerbspersonenpotenzial konstant zu halten (zum Vergleich: in den vergangenen zehn Jahren waren es durchschnittlich etwa 100.000). Zudem werde sich der weltweite Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte in Zukunft noch verstärken, da nicht nur OECD-Länder, sondern auch Entwicklungsländer und aufstrebende Volkswirtschaften um Talente und qualifizierte Fachkräfte konkurrieren.

Die Bundesregierung unternehme große Anstrengungen, damit noch mehr Menschen mit ausländischen Abschlüssen von den Möglichkeiten der Anerkennung profitieren können. Zur Information und für die Beratung werbe die Bundesregierung mehrsprachig - sowohl im In- wie auch im Ausland.

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6. Regierung wertet EUFOR RCA als Erfolg

Auswärtiges/Unterrichtung

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung wertet die Europäische Überbrückungsmission EUFOR RCA in der Zentralafrikanischen Republik (ZAR) als Erfolg. Mit dem deutschen personellen und logistischen Beitrag durch die Bundeswehr konnte die Mission einen Beitrag dazu leisten, die Sicherheitslage in der Hauptstadt Bangui zu stabilisieren, schreibt die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung vorliegendem Bericht zur deutschen Beteiligung an EUFOR RCA (18/5132). Die Verlängerung von EUFOR RCA um drei Monate über die ursprünglich geplanten sechs Monate hinaus bis März 2015 habe "einen bruchlosen Übergang auch der Aufgaben EUFOR RCA an die Mission der Vereinten Nationen, MINUSCA" garantiert und eine Sicherheitslücke verhindert.

Die Bundesregierung erinnert an das Jahr 2013, als sich nach dem Putsch der nahezu ausschließlich aus Muslimen bestehenden Séléka-Rebellenkoalition die Sicherheits- und die humanitäre Lage in der Zentralafrikanischen Republik drastisch verschlechtert hätten. "Im Zuge des Zusammenbruchs der öffentlichen Ordnung und Sicherheit begannen unkontrollierte Plünderungen und Übergriffe auf die überwiegend christliche und animistische Zivilbevölkerung". Zunehmend habe es im Verlauf des Konflikts Übergriffe der christlichen Anti-Balaka-Milizen gegen die Minderheit der Muslime in Bangui gegeben. In diesem Kontext sei die EU auf Basis der Sicherheitsratsresolution 2134 (2014) im Januar 2014 unter Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen ermächtigt worden, "alle erforderlichen Maßnahmen einschließlich der Anwendung von militärischer Gewalt zu ergreifen, um dazu beizutragen, die Sicherheitslage in der Zentralafrikanischen Republik zu verbessern und die Bevölkerung zu schützen".

Die Operationsschwerpunkte von EUFOR RCA hätten im Wesentlichen auf dem Herstellen eines sicheren und gewaltfreien Umfeldes im Raum Bangui gelegen, das humanitäre Hilfsaktionen ermöglichen und die Etablierung einer rudimentären staatlichen Ordnung gewährleisten sollte. Deutschland habe die Mission auf Grundlage des Bundestagsmandat vom 10. April 2014 (18/1081, 18/1095) mit der "bedarfsweisen Bereitstellung von strategischen Verwundetenlufttransport (StratAirMedEvac), der Bereitstellung von Personal in das operative Hauptquartier in Bangui/ Zentralafrikanische Republik und in das strategische Hauptquartier Larissa/ Griechenland" unterstützt. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung zum Stichtag 28. Februar 2015 auf rund 7,6 Millionen Euro. Für die Bereitstellung von Lufttransportkapazitäten für die EUFOR-Partnernationen seien zum Stichtag 31. März 2015 Ausgaben in Höhe von rund elf Millionen Euro verausgabt worden.

Die Bundesregierung betont ferner, dass das militärische Engagement in den "umfassenden afrikapolitischen Ansatz" eingebettet sei: "Seit 2014 wurden Mittel in einer Gesamthöhe von 45,1 Millionen zur Verfügung gestellt, die vor allem im Rahmen eines koordinierten EU- und multilateralen Ansatzes zur Stabilisierung und Entwicklung der ZAR beitragen." Deutschland habe etwa neben der EU-Kommission, Frankreich und den Niederlanden einen EU-Treuhandfonds ("Bekou") in Höhe von knapp 60 Millionen Euro aufgelegt, der "schnell und effizient den Menschen in der ZAR" helfen sowie zur Stabilisierung des Landes und des Wiederaufbaus beitragen soll.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 323 - 18. Juni 2015 - 15.50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juni 2015

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