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BUNDESTAG/4996: Heute im Bundestag Nr. 197 - 20.04.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 197
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 20. April 2015, Redaktionsschluss: 11.20 Uhr

1. Gruppierung Neoschutzstaffel
2. Amtshilferichtlinie wird neu gefasst
3. 88 Verträge mit Investitionsschutz
4. 2,9 Milliarden Euro für Wendlingen-Ulm
5. 195 Millionen Euro für Lärmsanierung


1. Gruppierung Neoschutzstaffel

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Militärischen Abschirmdienst liegen zur Existenz einer Gruppierung "Neoschutzstaffel" (NSS) nach Angaben der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Wie die Regierung in ihrer Antwort (18/4587) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4415) ferner schreibt, wurde die Bezeichnung "Neoschutzstaffel" dem Bundeskriminalamt und dem Generalbundesanwalt aufgrund von Zeugenaussagen am 17. Januar 2012 und 9. März 2015 bekannt. "Weitere Erkenntnisse, die auf die Existenz einer Gruppierung 'NSS' schließen lassen, liegen nicht vor", heißt es in der Antwort weiter.

In der Kleinen Anfrage schrieben die Abgeordneten, dass sich im Zusammenhang mit dem Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter im April 2007 in Heilbronn durch den "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) laut Medienangaben auch F. H., ein junger Aussteiger aus der Neonaziszene, beim Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg gemeldet habe. Er habe Medienberichten und Aussagen seiner Familienangehörigen zufolge darauf hingewiesen, "dass in Baden-Württemberg eine neonazistische Gruppierung mit der Bezeichnung 'Neoschutzstaffel' (NSS) aktiv sei, die sich am Vorbild des NSU orientiert habe und sich in Öhringen auch mit Mitgliedern des NSU getroffen hätte". Die sogenannte NSS sei auch in den Mord an Michèle Kiesewetter verwickelt. Wie es in der Kleinen Anfrage weiter hieß, starb F. H. "unter nicht vollständig geklärten Umständen am 13. September 2013, als sein Auto in Flammen aufging, wenige Stunden bevor er erneut beim LKA Baden-Württemberg als Zeuge vernommen werden sollte".

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2. Amtshilferichtlinie wird neu gefasst

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Amtshilferichtlinie der Europäischen Kommission soll neu gefasst werden. Damit sollen auch Konsequenzen aus den sogenannten "Tax Rulings" (Vereinbarungen von Unternehmen mit EU-Mitgliedsländern über Steuern) gezogen werden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4517) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4111). Einige Mitgliedsländer der EU hätten die Einbeziehung von "Tax Rulings" in die Amtshilferichtlinie als zu weitgehende Interpretation der Richtlinie angesehen. Mit der Neufassung solle der Informationsaustausch bei der Erteilung von "Tax Rulings" die möglicherweise die Besteuerung in einem anderen EU-Land tangieren würden, "verbindlich und eindeutig" für alle EU-Staaten geregelt werden.

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3. 88 Verträge mit Investitionsschutz

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesrepublik Deutschland hat 88 Investitionsförderungs- und -schutzverträge (IFV) abgeschlossen, die Regelungen zu Investor-Staat-Schiedsverfahren enthalten. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4523) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4012) mit. Wie die Bundesregierung weiter mitteilt, habe es bisher nur eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland aufgrund eines IFV gegeben. Dabei sei es um die fehlgeschlagene Investition eines indischen Unternehmens in Ostdeutschland gegangen. Da der Investor nicht den Gerichtskostenvorschuss gezahlt habe, sei das Verfahren eingestellt worden. Eigene Zahlen über Anzahl und den Ausgang von Investor-Staat-Schiedsverfahren deutscher Investoren gegen Vertragspartner hat die Regierung nicht.

Südafrika und Bolivien hätten 2013 die mit Deutschland geschlossenen IFV gekündigt. Der Investitionsschutz gelte für die bis zum Außerkrafttreten der Verträge getätigten Investitionen noch 20 Jahre fort. Nach Ansicht der Bundesregierung sind Investitionsschutzverträge mit Ländern mit Defiziten im Rechtsschutz weiterhin ein "wichtiger Bestandteil der Außenwirtschaftspolitik".

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4. 2,9 Milliarden Euro für Wendlingen-Ulm

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Die Gesamtkosten für das Bahnneubaustrecke Wendlingen-Ulm betragen nach Kostenschätzung der DB Netz AG von 2010 rund 2,9 Milliarden Euro. Dies ist nach Angaben der DB AG weiterhin aktuell. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4555) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4405). Die DB AG gehe weiterhin von einer Inbetriebnahme der Strecke zum Fahrplanwechsel Dezember 2021 aus, heißt es weiter.

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5. 195 Millionen Euro für Lärmsanierung

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Für Lärmsanierung an Straßen des Bundes stehen in diesem Jahr 65 Millionen Euro zur Verfügung. Das sind zehn Millionen Euro mehr als im vergangenen Jahr. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/4556) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4376) hervor. Für Lärmsanierung an den Schienenwegen wurden in diesem Jahr wie im vergangenen Jahr 130 Millionen Euro bereitgestellt, heißt es weiter.

Die Bundesregierung ist im Übrigen der Auffassung, dass die effizienteste und nachhaltigste Lärmminderungsmethode der Minderung des Lärms an der Quelle, beispielsweise durch leisere Fahrzeuge, Reifen und Fahrbahnen ist.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 197 - 20. April 2015 - 11.20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. April 2015

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