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BUNDESTAG/4906: Heute im Bundestag Nr. 107 - 27.02.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 107
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 27. Februar 2015, Redaktionsschluss: 13.40 Uhr

1. Gesetz für Menschenrechtsinstitut
2. Anerkennung Berufe aus Ausland steigt


1. Gesetz für Menschenrechtsinstitut

Menschenrechte/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AS) Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) soll auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat dazu einen Gesetzentwurf (18/4089) eingebracht, der am Freitag im Bundestag auf der Tagesordnung steht. Mit dem Gesetz soll die bislang fehlende Rechts- und die Aufgabenstellung des Instituts verbindlich geregelt werden. Das DIMR war im Jahr 2001 nach einem einstimmigen Beschluss des Bundestages (14/4801) gegründet worden.

Der Gesetzentwurf sieht eine gesetzliche Grundlage für das DIMR als "unabhängige nationale Institution der Bundesrepublik Deutschland zur Information der Öffentlichkeit über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland" vor. Dazu werden unter anderem fünf Aufgaben festgelegt: die Information über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland, die wissenschaftliche Forschung, die Politikberatung, die Bildungsarbeit im Inland und die Förderung des Dialogs und die internationale Zusammenarbeit mit menschenrechtsrelevanten Stellen.

Zur Begründung des Gesetzentwurfs erklären die Grünen, dass das Institut seit seiner Gründung keine gesetzliche Grundlage besitzt, wie es vom International Coordinating Committee (ICC) verlangt wird. Das ICC überwacht die Einhaltung der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1993, in denen den Staaten die Errichtung einer Nationalen Menschenrechtsorganisation auf gesetzlicher oder verfassungsrechtlicher Grundlage empfohlen worden war. Da dem DIMR diese Grundlage bislang fehlt, könnte dem Institut sein bisheriger hoher sogenannter A-Status auf absehbare Zeit aberkannt werden, schreiben die Grünen in dem Gesetzentwurf. Dadurch würde "auf internationaler Ebene ein starkes negatives Signal in Bezug auf die Menschenrechtsarbeit und den Menschenrechtsschutz in Deutschland ausgesandt", erläutert die Fraktion zur Begründung des Gesetzentwurfs. Das DIMR stünde dann "trotz seiner Unabhängigkeit und seiner erfolgreichen Arbeit als "Institut 2. Klasse" da.

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2. Anerkennung Berufe aus Ausland steigt

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Das Anerkennungsgesetz für im Ausland erworbene Berufsqualifikationen in Deutschland stößt mit insgesamt 26.500 Anträgen seit 2012 ein großes Interesse. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/4075) auf die Kleine Anfrage der Linken (18/3899) hervor. Das Anerkennungsgesetz trat zum 1. April 2012 in Kraft und regelt die Anerkennung von rund 600 Berufen im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Das große Interesse an den Anerkennungsverfahren in den Jahren 2013 und 2012 im Bereich der reglementierten Berufe lasse sich vor allem dadurch erklären, dass in diesen Berufen die Anerkennung Voraussetzung für die Berufsausübung in Deutschland ist. Das höchste Anerkennungsinteresse habe im Bereich der Gesundheitsberufe, insbesondere bei Ärzten und Gesundheits- und Krankenpflegern bestanden. Die Bundesregierung begrüßt die hohen Anerkennungszahlen in diesem Bereich, da gerade in den Gesundheitsberufen Engpässe bestünden und es zum Teil einen massiven Mangel an ausreichend qualifizierten Fachkräften gebe, der sich insbesondere auf die ärztliche Versorgung im ländlichen Bereich oder in den Pflegeeinrichtungen auswirke und sich durch den demografischen Wandel noch verstärken werde.

Im Bereich der nicht reglementierten Berufe, bei denen teilweise auch bereits Engpässe an qualifizierten Fachkräften bestünden, sei mit dem Anerkennungsgesetz erstmals ein allgemeiner Rechtsanspruch auf ein Gleichwertigkeitsverfahren eingeführt worden und damit die Möglichkeiten für eine verbesserte Arbeitsmarktintegration von Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen geschaffen. Die durchschnittliche monatliche Zahl der Anträge in den nicht reglementierten Berufen sei im Jahr 2013 gegenüber dem Jahr 2012 um rund 16 Prozent gestiegen, lediglich vier Prozent in den nicht reglementierten Berufen würden abgelehnt. Die Anerkennung sei hier allerdings nicht Bedingung für die Berufsausübung. Sie erhöhe jedoch die Chancen auf eine qualifikationsadäquate Beschäftigung und auf einen beruflichen Aufstieg und ermögliche zum Beispiel den Zugang zu einer Meisterfortbildung. Die Kammern, die für diese Verfahren zuständig seien, hätten in sehr kurzer Zeit neue wirksame Strukturen geschaffen. Das Informations- und Beratungsinteresse sei auch im Bereich der nicht reglementierten Berufe sehr hoch.

Eine weitere Steigerung der Anerkennungsverfahren in allen Berufen, ob reglementiert oder nicht reglementiert, sei zur Fachkräftesicherung und zur Arbeitsmarktintegration von nach Deutschland Zugewanderten erstrebenswert, schreibt die Bundesregierung und informiert daher im In- und Ausland über die Möglichkeiten der Anerkennung in Deutschland. Um das zu erleichtern, wurde das Sprachangebot des Anerkennungsportals (www.anerkennung-in-deutschland.de) auf sieben Sprachen erweitert. Gleichzeitig fördere die Bundesregierung gezielt Projekte, mit denen die Anerkennungskultur in Betrieben gestärkt werden soll und die auf die Sensibilisierung und Unterstützung der Personalverantwortlichen und Arbeitnehmervertretungen zielen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 107 - 27. Februar 2015 - 13.40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. März 2015

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