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BUNDESTAG/4877: Heute im Bundestag Nr. 078 - 12.02.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 078
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 12. Februar 2015, Redaktionsschluss: 13.20 Uhr

1. Flexibilität bei Studienanfängerzahlen
2. Zahl der Nahversorger auf dem Land sinkt
3. HIV-positive Menschen im öffentlichen Dienst
4. Verbesserungen im AKW Gundremmingen
5. Förderung der Berufsorientierung
6. Bericht der Wahlkreiskommission


1. Flexibilität bei Studienanfängerzahlen

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Vorausberechnung der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 8. Mai 2014 über die Studienanfänger bis 2020 gibt Bund und Ländern Planungssicherheit, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3958). Mit der Zugrundelegung der aktuellen KMK-Vorausberechnung für die dritte und abschließende Programmphase hätten Bund und Länder erneut ihre Haushaltsplanungen angepasst, um ein ausreichendes Studienangebot zu ermöglichen. Die Verwaltungsvereinbarung zum Hochschulpakt 2020 sehe einen Ausgleich von Ansprüchen zwischen den Ländern vor, die aus einer Abweichung zwischen den auf Basis der KMK-Vorausberechnung 2014 erwarteten Zahlen und den statistisch nachgewiesenen Zahlen zusätzlicher Studienanfänger resultiert. Damit werde im Rahmen des von Bund und Ländern gemeinsam zu finanzierenden Studienangebots die nötige Flexibilität sichergestellt.

Die Grünen hatten ihrer Kleinen Anfrage (18/3758) wissen wollen, wie die erweiterten Kooperationsmöglichkeiten durch die zum 1. Januar 2015 in Kraft getretene Änderung des Artikels 91b des Grundgesetzes sich auf die Wissenschaftspakte - Hochschulpakt, Pakt für Forschung und Innovation, Exzellenzinitiativeauswirken - auswirken und welche Konsequenzen die Bundesregierung mit den Ländern aus der neuen Verfassungsrealität für die Wissenschaftsfinanzierung in dieser Wahlperiode ziehen will.

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2. Zahl der Nahversorger auf dem Land sinkt

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) In Deutschland ist der Lebensmitteleinzelhandel im ländlichen Raum auf dem Rückzug. Zwischen 1966 und 2013 sank die Zahl der Läden nach Angaben des Eurohandelsinstituts (EHI) um fast 75 Prozent von rund 150.000 auf 38.600 Verkaufsstellen, die die Bevölkerung mit Waren des täglichen Bedarfs versorgen. Das geht aus einer Antwort (18/3950) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/3688) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor, die Auskunft über die Entwicklung der Versorgungsstruktur des Einzelhandels im ländlichen Raum verlangt hatte. Allerdings weist die Bundesregierung in ihrer Antwort darauf hin, dass "mangels entsprechender statistischer Datengrundlagen" nur eine eingeschränkte Einschätzung vorgenommen werden könne. Weiter heißt es, dass die durchschnittliche Verkaufsfläche der Geschäfte im gleichen Zeitraum zugenommen habe. Der Strukturwandel im Einzelhandel sei vor allem zu Lasten der kleinflächigen Ladengeschäfte bis 400 Quadratmeter Verkaufsfläche und zu Gunsten großflächiger Geschäfte und Discounter gegangen. Diese Entwicklung würde sich auf die Erreichbarkeit der Versorgungseinrichtungen auswirken. Eine Bevölkerungsbefragung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) habe ergeben, dass der Anteil der Befragten in Kleinstädten, Landstädten und ländlichen Gemeinden, die einen Grundversorger fußläufig erreichen können, von 93 Prozent im Jahr 1990 auf 75 Prozent im Jahr 2010 g esunken sei. Nach den Zahlen einer Erreichbarkeitsanalyse des Thünen-Instituts für Ländliche Räume könne etwa die Hälfte der Deutschen den nächsten Lebensmittelmarkt fußläufig erreichen, in ländlichen Kreisen gelte dies aber nur für ein Drittel der Bevölkerung. Dafür würden auf dem Land mobile Geschäfte zur Grundversorgung beitragen und der Online-Handel an Bedeutung gewinnen. Des Weiteren heißt es, dass grundsätzliche Unterschiede im Konsumverhalten zwischen ländlichen und städtischen Gebieten nicht festzustellen seien.

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3. HIV-positive Menschen im öffentlichen Dienst

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Mit der Lage HIV-positiver Menschen im öffentlichen Dienst befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/3972). Darin erkundigen sich die Abgeordneten unter anderem danach, wie die Bundesregierung sicherstellt, dass keine Diskriminierung von Menschen mit HIV im öffentlichen Dienst stattfindet und dass es bei Fällen von Diskriminierung kompetente Ansprechpartner gibt.

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4. Verbesserungen im AKW Gundremmingen

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit der bayerischen Atomkraftwerke Gundremmingen B und C sind Thema einer Kleinen Anfrage (18/3947) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion bittet die Bundesregierung um eine vollständige Auflistung aller Maßnahmen, die seit Inbetriebnahme durchgeführt wurden.

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5. Förderung der Berufsorientierung

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Zum 1. Januar 2015 sind neue Richtlinien für die Förderung der Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten (BOP) in Kraft getreten. Laut einem Anschreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesbildungsministerium, Stefan Müller (CSU), an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung vom 16. Dezember 2014 sind durch die Aktualisierung der Richtlinien "Anregungen aus der Praxis, den Verbänden und den Ländern eingeflossen", zitieren Bündnis 90/Die Grünen in ihrer Kleinen Anfrage (18/3955) den Brief.

Die Fraktion will wissen, welche Ergebnisse der Evaluation des Ministeriums-Programms zur Berufsorientierung in die Neufassung der Richtlinien eingeflossen sind und wie die Bundesregierung den Erfolg ihrer bisherigen Aktivitäten im Bereich der Berufsorientierung bewertet. Von Interesse sind für die Grünen vor allem vier Punkte, die großen Handlungsbedarf aufzeigten und auch vom Forschungskonsortium Interval, Leibniz-Universität und qualiNETZ in seinem Zwischenbericht der Evaluation vom Dezember 2013 genannt worden seien und die die Grünen nochmals hervorheben: Ein hoher Anteil von jungen Menschen breche aufgrund von unklaren Berufsvorstellungen die Ausbildung ab, was sich auch negativ auf das Engagement am Übergang Schule und Beruf auswirke. Und es gebe nur ein eingeschränktes Berufswahlspektrum, welches zudem auch gleichstellungspolitischen Zielen entgegenstehe.

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6. Bericht der Wahlkreiskommission

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die Verteilung der 299 Bundestagswahlkreise auf die 16 Bundesländer ist ein Thema des Berichts der Wahlkreiskommission für die 18. Wahlperiode. Wie aus dem als Unterrichtung durch die Bundesregierung vorliegenden Bericht (18/3980) hervorgeht, hat die unabhängige Kommission die Aufgabe, "über Änderungen der Bevölkerungszahlen im Wahlgebiet zu berichten und darzulegen, ob und welche Änderungen der Einteilung der Bundestagswahlkreise sie im Hinblick darauf für erforderlich hält".

Zu den Grundsätzen, die sie bei ihren Vorschlägen zur Wahlkreiseinteilung zu beachten hat, gehört laut Vorlage die Einhaltung der Ländergrenzen. Auch müsse die Zahl der Wahlkreise in den einzelnen Ländern deren Bevölkerungsanteil soweit wie möglich entsprechen. Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises soll von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise nicht um mehr als 15 Prozent nach oben oder unten abweichen; beträgt die Abweichung mehr als 25 Prozent, ist eine Neuabgrenzung vorzunehmen.

Dem Bericht zufolge würde nach dem Stand der deutschen Bevölkerung vom 31. Dezember 2013 "bei einer Verteilung der 299 Wahlkreise auf die 16 Länder nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung Sainte-Laguë/Schepers das Land Hessen, das erst in der letzten Wahlperiode einen zusätzlichen Wahlkreis erhalten hat, einen Wahlkreis verlieren, während Bayern einen weiteren Wahlkreis erhält". Danach entfielen auf Hessen 21 statt bisher 22 Wahlkreise und auf Bayern 46 statt bisher 45 Wahlkreise. Ob es allerdings für Hessen dabei bleibe, werde die weitere Bevölkerungsentwicklung zeigen. Bei Betrachtung der Entwicklung in der Zeit von Ende 2011 bis Ende 2013 auf Basis der neuen Zensuszahlen zeichne sich nämlich ab, dass in absehbarer Zeit nicht Hessen, sondern Thüringen einen Wahlkreis wird abgeben müssen.

Die Wahlkreiskommission sei jedoch mehrheitlich der Auffassung, dass ihre Vorschläge auf Grundlage der derzeit aktuellen Zahlensituation zu erstellen sind, schreiben die Autoren. Sie lege ihrem Bericht die auf der Grundlage der Bevölkerungszahlen zum 31. Dezember 2013 errechnete Verteilung der 299 Wahlkreise auf die 16 Länder zugrunde, mit der die Zahl der Wahlkreise in Hessen und Bayern entsprechend ihrem Anteil an der gesamten deutschen Bevölkerung angepasst wird.

"Sollte aufgrund der zu beobachtenden, weiteren Bevölkerungsentwicklung eine Veränderung nach Abgabe des Berichts eintreten, könnte das Bundesministerium des Innern die Kommission ersuchen, einen ergänzenden Bericht zu erstatten", heißt es in der Vorlage weiter. Wie darin zudem ausgeführt wird, haben die hessische Landesregierung und die von ihr beteiligten Landesverbände der im Bundestag vertretenen Parteien "unter Bezugnahme auf die zu erwartende Bevölkerungsentwicklung und auf den Grundsatz der Wahlkreiskontinuität dem errechneten Verlust eines Wahlkreises widersprochen".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 078 - 12. Februar 2015 - 13.20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Februar 2015

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