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BUNDESTAG/4837: Heute im Bundestag Nr. 038 - 23.01.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 038
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 23. Januar 2015, Redaktionsschluss: 12.00 Uhr

1. Sparerschutz wird verbessert
2. Europol-Abkommen abgeschlossen
3. Regelungen zu Sonn- und Feiertagsarbeit
4. Erinnerung an Vertreibungen



1. Sparerschutz wird verbessert

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will Sparer besser schützen und dafür Sorge tragen, dass Sparer nach Zusammenbrüchen von Banken schneller als bisher an ihr Geld kommen. Diesem Ziel dient der von der Regierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (18/3786). Wie es in dem Entwurf heißt, sollen die Sparer im Entschädigungsfall innerhalb von sieben Tagen ausgezahlt werden. Bisher betrug diese Frist 20 Tage. Außerdem soll für verbesserte Informationen der einzelnen Sparer über die Einlagensicherung gesorgt werden.

Alle Banken müssen in Zukunft einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem angehören. Die Neuregelung betrifft besonders die deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die bisher über eigene Sicherungssysteme innerhalb ihrer Gruppen verfügten und von der Zugehörigkeit zu einer gesetzlichen Entschädigungsmöglichkeit befreit waren. Diese Befreiungsmöglichkeit fällt weg, allerdings können die Sicherungssysteme der Sparkassen und Genossenschaftsbanken als Einlagensicherungssystem amtlich anerkannt werden. Die Einlagensicherungssysteme müssen ein Mindestvermögen von 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen haben.

Der Anlegerschutz wird in einigen Fällen über die Grenze von 100.000 Euro pro Institut ausgeweitet. So sind Gelder für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Einzahlung über einen Betrag in Höhe von 100.000 Euro hinaus geschützt, soweit die Einzahlung mit bestimmten Lebensereignissen zusammenhängt. Genannt werden etwa der Verkauf einer Privatimmobilie oder Auszahlungen aus Ansprüchen aus dem Sozialgesetzbuch.

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2. Europol-Abkommen abgeschlossen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die EU-Agentur Europol hat im zweiten Halbjahr 2014 mit den Regierungen von Kolumbien, Albanien und Serbien Abkommen zur operativen und strategischen Zusammenarbeit abgeschlossen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/3736) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3620) hervor. Danach ist ein Abschluss entsprechender Abkommen mit den Regierungen von Moldau und Montenegro "in Kürze zu erwarten". Mit den Regierungen von Russland sowie von Bosnien und Herzegowina fänden auf Arbeitsebene Verhandlungen über entsprechende Abkommen statt.

Wie die Bundesregierung weiter schreibt, ist der Abschluss der genannten Abkommen erforderlich, um die Zusammenarbeit von Europol mit den aufgeführten Ländern im Polizei-, Zoll- und Sicherheitsbereich zu stärken und fortzuentwickeln. Ohne den Abschluss sei Europol ein Austausch operativer, strategischer oder technischer Informationen einschließlich personenbezogener Daten und Verschlusssachen nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich.

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3. Regelungen zu Sonn- und Feiertagsarbeit

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/JOJ) Die Bundesregierung hält die bundesweiten Regelungen zur Sonn- und Feiertagsruhe für ausreichend. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/3681) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3611). Sie betont darin auch die Zuständigkeit der Länder, Ausnahmeregelungen zuzulassen. Anlass der Anfrage war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 2014. Darin ging es um eine Verordnung des Landes Hessen, die Sonntagsarbeit unter anderem in Videotheken, Bibliotheken, Callcentern und Lotto- und Totogesellschaften erlaubt hatte. In diesen Punkten erklärten die Richter die Verordnung für nichtig. Ähnliche Regelungen in anderen Bundesländern seien von dem Urteil formal nicht betroffen, heißt es in der Antwort weiter. Dennoch will die Bundesregierung mit den Ländern über einen Handlungsbedarf beraten.

Die Grünen-Fraktion hatte sich auch nach aktuellen Zahlen erkundigt. Drei Viertel der Arbeitnehmer in Deutschland würden nie sonn- oder feiertags arbeiten, schreibt die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort. Nach Zahlen des statistischen Bundesamtes seien Arbeitnehmer in dem Bereich Land-, Forstwirtschaft und Fischerei am meisten betroffen. Rund 47 Prozent von ihnen hätten im Jahr 2013 ständig, regelmäßig oder gelegentlich sonntags gearbeitet. Mit knapp 39 Prozent folgten Erwerbstätige im Bereich Öffentliche und private Dienstleistungen, im Bereich Verkehr, Lagerei und Kommunikation sei knapp jeder Dritte betroffen gewesen.

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4. Erinnerung an Vertreibungen

Kultur und Medien/Antwort

Berlin: (hib/JOJ) Der Stiftungsrat der Stiftung "Flucht, Vertreibung, Versöhnung" hat in der Sitzung vom 15. Dezember 2014 den Stiftungsdirektor Manfred Kittel auf seinen Wunsch hin von seinen Aufgaben entbunden. Weiterführende Änderungen innerhalb der Stiftung seien nicht erforderlich, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3718) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3498) mit. So bliebe die "Konzeption für die Arbeit der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung und Leitlinien für die geplante Dauerausstellung" als verbindliche Grundlage der Stiftungsarbeit in ihrer bisherigen Form bestehen. Die darin enthaltenen Formulierungen, dass die Vertreibung von Deutschen "den Schwerpunkt" und an anderer Stelle "den Hauptakzent" der Stiftung bildet, sind für die Bundesregierung kein Widerspruch.

Die Stiftung sei 2008 unter der Trägerschaft des Deutschen Historischen Museums (DHM) gegründet worden, gesetzlicher Zweck der Stiftung sei es, "im Geiste der Versöhnung die Erinnerung und das Gedenken an Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert im historischen Kontext des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Expansions- und Vernichtungspolitik und ihrer Folgen wachzuhalten".

Im Berliner "Deutschlandhaus" entstehe dazu ein Ausstellungs- und Dokumentationszentrum, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Auf Stiftungsinitiative sei bereits im November 2014 in den Räumlichkeiten des DHM eine Doppelausstellung unter dem Titel "Gewaltmigration erinnern" eröffnet worden. Hier sei auch der Ausstellungsteil "Twice a Stranger" gezeigt worden. Auf Drängen des wissenschaftlichen Beirats der Stiftung, sei der Teil des Projekts, in dem die Vertreibung von Deutschen aus Polen thematisiert werde, schließlich nicht gezeigt worden, da eine eindeutige Kontextualisierung mit den vorherigen Naziverbrechen in Polen gefehlt habe.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 038 - 23. Januar 2015 - 12.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Januar 2015


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