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BUNDESTAG/4771: Heute im Bundestag Nr. 636 - 09.12.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 636
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 09. Dezember 2014, Redaktionsschluss: 13.30 Uhr

1. Bestmöglicher Katastrophenschutz
2. Alkohol für Föten sehr gefährlich
3. Kein Zuschuss für Lebenspartnerschaften
4. Entschädigung für NS-Opfer in Italien
5. Linke fragt nach Lage in Burkina Faso



1. Bestmöglicher Katastrophenschutz

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Deutschland ist nach Angaben der Bundesregierung besser auf die Behandlung möglicher Ebola-Verdachtsfälle vorbereitet als jedes andere Industrieland. Zwar sei das Risiko einer Einschleppung des lebensgefährlichen Virus äußerst gering, sollte es dennoch dazu kommen, sei der hiesige Katastrophenschutz gut vorbereitet. Eine medizinische Versorgung sei "auf höchstem Niveau gewährleistet", schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/3377) auf eine Kleine Anfrage (18/3205) der Fraktion Die Linke.

Seit 2003 bestehe ein Netzwerk von Kompetenz- und Behandlungszentren (STAKOB), die auf den Umgang mit lebensbedrohlichen, hoch ansteckenden Krankheiten wie Ebola spezialisiert seien. Derzeit gebe es sieben solche Behandlungszentren in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg, Leipzig, München und Stuttgart. Länder ohne eigene Sonderisolierstationen hätten Verwaltungsabkommen zur Nutzung bestehender Isolationsmöglichkeiten geschlossen. In den Isolierstationen seien derzeit maximal 47 Betten verfügbar.

Das Technische Hilfswerk (THW) verfüge ferner über eine ausreichende Anzahl von Schutzanzügen der Kategorie III, um die Einsatzkräfte in Westafrika auszurüsten. Die Bundespolizei habe darüber hinaus ausreichend viele Infektionsschutz-Sets mit sprüh- oder partikeldichten Schutzanzügen.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) habe die Ausstattung des Katastrophenschutzes der Länder durch Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ergänzt. Es stünden rund 20.800 spezielle Spritzschutzanzüge zur Verfügung. Auch die Zollverwaltung könne auf die nötige Schutzausrüstung zurückgreifen. In den Ländern seien derzeit außerdem 14 Rettungstransportwagen (RTW) einsatzbereit, falls ein hochinfektiöser Patient transportiert werden müsse.

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2. Alkohol für Föten sehr gefährlich

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Gefahren durch Alkoholkonsum während der Schwangerschaft werden nach Ansicht der Bundesregierung noch immer unterschätzt. So könnten auch geringe Mengen von Alkohol einen Fötus schwer schädigen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/3378) auf eine Kleine Anfrage (18/3206) der Fraktion Die Linke und rät zu totaler Abstinenz. Obgleich die Gesundheitsgefahren durchaus bekannt seien, falle es vielen Frauen schwer, in der Schwangerschaft und Stillzeit ganz auf Alkohol zu verzichten.

Studien haben den Angaben zufolge gezeigt, dass das Risiko des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft "auch mit höherem Alter und höherem sozioökonomischen Status" steigt. Die zielgruppenspezifische Vorbeugung sei daher äußerst wichtig. Zudem sei das sogenannte fetale Alkoholsyndrom (FAS) auch innerhalb der Gesundheitsberufe und bei den zuständigen Behörden noch zu wenig bekannt.

Das FAS umschreibt die schwersten Formen der Schädigung eines Fötus durch Alkohol und umfasst körperliche, geistig-intellektuelle sowie Verhaltensstörungen in unterschiedlicher Ausprägung. Das gesamte Spektrum der vorgeburtlichen Alkoholschädigung wird mit dem englischen Begriff Fetal Alcohol Spectrum Disorders (FASD) zusammengefasst.

In einer repräsentativen Umfrage vom September 2014 gaben 85 Prozent der Befragten an, Alkohol während der Schwangerschaft sei generell problematisch. Aber nur 56 wussten offenbar, dass ein solches Verhalten der Mutter bei den neu geborenen Kindern zu lebenslangen, schweren Behinderungen führen kann.

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3. Kein Zuschuss für Lebenspartnerschaften

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung lehnt eine erweiterte Zuschussregelung für künstliche Befruchtungen zugunsten eingetragener Lebenspartnerschaften ab. In ihrer Antwort (18/3392) auf eine Kleine Anfrage (18/3028) der Fraktion Die Linke schreibt die Regierung, nach Paragraf 27a Sozialgesetzbuch V hätten nur verheiratete Paare Anspruch auf solche Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Zudem gelte dies ausschließlich unter Verwendung der Ei- und Samenzellen der Ehepartner.

Bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften fehlten somit zwei Voraussetzungen für die Gewährung dieser Leistung. Eine gesetzliche Ausweitung der Ansprüche sei "derzeit nicht beabsichtigt". Zur Frage einer Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises sei eine Rechtsänderung im Koalitionsvertrag auch nicht vorgesehen, schreibt die Regierung weiter. Gleichwohl prüft das Bundesfamilienministerium den Angaben zufolge eine Öffnung der Förderrichtlinie für eine "ergänzende finanzielle Unterstützung nicht verheirateter Paare".

Die Gleichstellung von Paaren mit und ohne Trauschein ist am 18. Dezember Thema einer Bundestagsdebatte über die Kosten für künstliche Befruchtungen. Die GKV sollte nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auch nicht verheirateten Paaren die Kosten dafür anteilig erstatten. Solche Paare dürften bei der Chance auf Elternschaft nicht benachteiligt werden, schreiben die Abgeordneten in einem Gesetzentwurf (18/3279) und fordern eine Änderung der gesetzlichen Bestimmung. Das Bundesverfassungsgericht habe darauf hingewiesen, dass es dem Gesetzgeber freistehe, die Voraussetzungen für die Gewährung solcher Leistungen näher zu bestimmen.

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4. Entschädigung für NS-Opfer in Italien

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach Entschädigungen für NS-Opfer in Italien erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/3333). Das italienische Verfassungsgericht habe in einer Entscheidung Ende Oktober 2014 NS-Opfern wieder die Möglichkeit eröffnet, Entschädigungsklagen gegen Deutschland zu führen, schreiben die Abgeordneten. Ein Gesetz, das Deutschland vor solchen Klagen schützen sollte und italienischen Gerichten die Zuständigkeit für diese entzogen habe, sei für verfassungswidrig erklärt worden.

Die Abgeordneten wollen nun unter anderem wissen, ob die Bundesregierung der Bewertung des italienischen Verfassungsgerichtes zustimmt, dass es sich bei den in Frage stehenden NS-Verbrechen wie Deportation, Zwangsarbeit und Massenmorde um Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit handelt. Außerdem soll die Bundesregierung darlegen, ob sie "auch in Zukunft den italienischen NS-Opfern keine Entschädigung auszahlen wird" und wie hoch sie die Wahrscheinlichkeit einschätzt, "dass künftig wieder mit der Beschlagnahmung deutschen Staatseigentums in Italien, etwa der Villa Vigoni oder von Konten der Deutschen Bahn AG, zu rechnen ist, um die Zwangsvollstreckung von Entschädigungsurteilen vorzunehmen".

Die Abgeordneten argumentieren, dass sich Deutschland mit den in den 1960er Jahren an Italien geleisteten "Globalzahlungen" in Höhe von rund 40 Millionen D-Mark "nicht aus seiner finanziellen Verantwortung für NS-Opfer freikaufen", könne. Aus Sicht der Fragesteller sei die Bundesregierung "jetzt endgültig gefordert, entweder auf die NS-Opfer zuzugehen und ihnen angemessene Entschädigungen anzubieten, oder die Urteile der italienischen Justiz anzuerkennen".

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5. Linke fragt nach Lage in Burkina Faso

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Die Situation in Burkina Faso nach dem Sturz des Präsidenten Ende Oktober 2014 interessiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/3365). Die Bundesregierung soll angeben, wie sie vor dem 30. Oktober 2014 den Versuch einer Verfassungsänderung zur Ermöglichung einer weiteren Amtszeit des seit 27 Jahren regierenden und selbst durch einen Putsch an die Macht gekommenen damaligen Präsidenten Burkina Fasos, Blaise Compaoré, bewertet hat - und inwiefern sie auf dessen Regime eingewirkt hat, diese Verfassungsänderung zurückzuziehen, "insbesondere als die Spannungen im Land seit Mitte 2014 zunahmen und ein mögliches Blutbad abzusehen war". Außerdem erkundigen sich die Abgeordneten nach den Interessen der Bundesregierung und der Europäischen Union in Burkina Faso und nach den Auswirkungen des Umsturzes auf die bilaterale und europäische Entwicklungszusammenarbeit.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 636 - 9. Dezember 2014 - 13.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Dezember 2014