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BUNDESTAG/4762: Heute im Bundestag Nr. 627 - 03.12.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 627
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 03. Dezember 2014, Redaktionsschluss: 17.20 Uhr

1. Neuregelung im EEG für Schienenbahnen
2. Regierung hat großes Interesse an CETA
3. Enge Zusammenarbeit mit Frankreich
4. Ziviles Engagement in Afghanistan
5. No-Spy-Klausel in Vergabeverfahren
6. Ausländerfeindliche Straftaten erfragt



1. Neuregelung im EEG für Schienenbahnen

Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat erste Änderungen an dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgenommen. Sie betreffen Vergünstigungen für Schienenbahnen bei der EEG-Umlage und Klarstellungen für Biogas-Anlagen. Der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gemeinsam eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (18/3321) wurde vom Ausschuss am Mittwoch einstimmig angenommen. Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen noch einen Änderungsantrag durchgesetzt.

Nach dem Beschluss sollen neu in den Markt eintretende Schienenbahnen angesichts der Besonderheiten des Marktzugangs von den "Besonderen Ausgleichsregelungen" im EEG ebenso profitieren können wie Schienenbahnen, die bereits Verkehrsdienstleistungen erbringen. Anlass der Änderung war die von der EU-Kommission vor dem Hintergrund des europäischen Wettbewerbsrechts nicht genehmigte Anwendung der Besonderen Ausgleichsregelung für Schienenbahnen. Die Vergünstigung für bestehende Schienenbahnen hätte eine Markteintrittsbarriere für neue Schienenbahnen bedeutet, die an öffentlichen Ausschreibungen im Nahverkehr erstmals teilgenommen hätten. Diese Bedenken werden mit dem jetzt beschlossenen Entwurf ausgeräumt, indem Schienenbahnen schon vor Aufnahme des Fahrbetriebs Anträge auf Reduzierung der EEG-Umlage stellen können. Nach der bisherigen Regelung wäre das erst rund ein Jahr nach Aufnahme des Verkehrsbetriebs möglich gewesen und hätte in Vergabeverfahren zu einer massiven Benachteiligung neuer Bahnen geführt. Ohne die Gesetzesänderung hätten alle Schienenbahnen ab 1. Januar 2015 die EEG-Umlage in voller Höhe bezahlen müssen. Dies hätte massive Auswirkungen auf die Höhe der Fahrpreise im Schienenverkehr und auf den Wettbewerb im gesamten Verkehrssektor gehabt. Mit dem Änderungsantrag wurden zudem Rechtsunsicherheiten für Biogas-Anlagen beseitigt.

Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion erklärte, mit den Änderungen werde ein gutes Gesetz noch besser gemacht. Im Bereich der Schienenbahnen werde Wettbewerbsgleichheit für neue Bewerber um Strecken geschaffen. Auch die SPD-Fraktion bezeichnete die Änderungen für die Bahnen als richtig und wichtig. Die Fraktion Die Linke stimmte zwar den Vergünstigungen für die Bahnen zu, äußerte sich jedoch zur Besonderen Ausgleichsregelung insgesamt kritisch. Für Bündnis 90/Die Grünen zeigen sich jetzt die handwerklichen Fehler, vor denen man angesichts des hohen Tempos bei der seinerzeitigen Beratung der EEG-Novelle gewarnt habe.

Der Ausschuss lehnte einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen (18/3234) ab. Die Abgeordneten wollten ebenfalls eine Korrektur des EEG erreichen. Damit sollten die Betreiber mehrerer Anlagen, die über eine Messeinrichtung abgerechnet werden, auch weiterhin einen Teil des produzierten Stroms direkt vermarkten können. Mit ihrem Entwurf wollte die Fraktion die gewollte Rechtslage klarstellen, wonach Betreiber die Möglichkeit haben, zwischen verschiedenen Veräußerungsformen aufzuteilen. Die anteilige Direktvermarktung sei von der EEG-Novelle 2014 so gewollt, aber der Gesetzentwurf sei fehlerhaft gewesen. Dies habe an dem unnötig kurzen Gesetzgebungsverfahren gelegen, kritisierte die Fraktion.

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2. Regierung hat großes Interesse an CETA

Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat großes Interesse am Inkrafttreten des europäisch-kanadischen Freihandelsabkommens CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement). Der Vertreter der Bundesregierung sagte am Mittwoch im Ausschuss für Wirtschaft und Energie, Handelsabkommen seien immer Friedensprojekte gewesen. Kanada sei ein Rohstoffriese und für Europa von großem Interesse. Auf einige Regelungen in dem Abkommen wie zum Beispiel im Bereich der Schiedsverfahren hoffe die Bundesregierung noch Einfluss nehmen zu können. Eigentlich benötige man diese Schiedsgerichte im Verhältnis zu Kanada nicht, aber eine Mehrheit der EU-Länder sehe dies anders.

Nach Angaben der Regierung findet derzeit die Rechtsförmlichkeitsprüfung des CETA-Verhandlungstextes, das sogenannte "legal scrubbing", statt. Es soll im Frühjahr 2015 abgeschlossen sein. Der EU-Rat werde sich im Herbst 2015 mit dem Zustimmungsverfahren befassen, im Anschluss dann das Europäische Parlament. Das Ratifizierungsabkommen in den Mitgliedsländern der EU, das bei einem sogenannten gemischten Abkommen erforderlich sei, werde erfahrungsgemäß zwei Jahre in Anspruch nehmen.

Die CDU/CSU-Fraktion stellte zu den Widerständen gegen CETA in Deutschland fest, dass diese Widerstände in Kanada mit Erstaunen zur Kenntnis genommen würden. CETA sei das modernste Handelsabkommen, das bisher abgeschlossen worden sei. Das gelte auch für das Investor-Staat-Schiedsverfahren. Die SPD-Fraktion bezeichnete die vorgesehene Übersetzung des Vertragstextes in die deutsche Sprache im Sommer nächsten Jahres als relativ spät und stieß damit auch auf Zustimmung aus der Unionsfraktion. Die Bundesregierung könne Teile des Vertrages bereits vorher in deutscher Sprache vorlegen, wurde von der SPD-Fraktion vorgeschlagen.

Die Linksfraktion sprach von einer Fehlinformation der Bundesregierung, wonach es nur in Deutschland Widerstände gegen das Abkommen gebe. Auch die französische Nationalversammlung habe sich gegen ein Abkommen mit Schiedsverfahren ausgesprochen. Es sei keine Transparenz, wenn der Bundestag bis August nächsten Jahres auf die deutsche Übersetzung warten müsse. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte, dass die Bundesregierung von Änderungswünschen rede, diese aber zum Beispiel auf der Handelsministerkonferenz nicht vorgetragen habe. Nach Angaben der Regierung stand CETA jedoch nicht auf der Agenda der Handelsministerkonferenz.

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3. Enge Zusammenarbeit mit Frankreich

Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Berlin: (hib/JOH) Die für Europa zuständigen Staatsminister im deutschen und französischen Außenministerium, Michael Roth (SPD) und Harlem Désir, haben am Mittwochnachmittag im Europaausschuss die besondere Bedeutung der Beziehungen beider Länder hervorgehoben. Nur wenn Deutschland und Frankreich in dieser für Europa schwierigen Periode zusammenstünden, könnten beide Länder dem europäischen Aufbauwerk neuen Schwung verleihen, betonte Désir. In einer Zeit, in der die Wirtschaft stagniere, die Investitionsbereitschaft niedrig sei und die Arbeitslosigkeit dramatische Ausmaße erreicht habe, müssten sie gemeinsam Verantwortung für Europa übernehmen.

Als wichtigste Aufgabenfelder nannte der französische Staatsekretär für Europafragen unter anderem die Bereiche Energie, Klima, Forschung, Ausbildung und digitale Wirtschaft. Bei diesen Wachstumsmotoren gebe es den größten Investitionsbedarf, damit Europa künftig mit der Konkurrenz vor allem aus den USA und China mithalten könne. Darüber hinaus lobte Désir das 315-Milliarden-Euro-Paket, das Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker gerade auf den Weg gebracht hat und das am 18. und 19. Dezember den europäischen Staats- und Regierungschefs vorgelegt werden soll. Das Investitionspaket müsse so schnell wie möglich umgesetzt werden, forderte Désir. Durch den erwarteten Hebeleffekt könne es große private Investitionen in den genannten Bereichen nach sich ziehen. Allerdings machte er auch deutlich, dass die Vorschläge ergänzt und erweitert werden müssten. So sollten die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert werden, ebenfalls Beiträge zu diesem Paket zu leisten.

Der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Roth, machte deutlich, nichts werde in der EU besser, wenn Deutschland und Frankreich nicht so eng wie möglich zusammenarbeiteten. Es gebe eine riesige Agenda, die abgearbeitet werden müsse. Frankreich sei dabei Deutschlands wichtigster Partner in der Europäischen Union, und dies obwohl beide Länder gar nicht immer einer Meinung seien. Die Stärke der Partnerschaft liege aber darin, so Roth, dass beide Staaten am Ende immer eine Synthese gefunden hätten, die Europa weiter geeint habe.

Roth forderte außerdem Respekt, Verständnis und Solidarität in den gemeinsamen Beziehungen. Es brauche auch die Bereitschaft, sich in den Partner hineinzudenken, mahnte er mit Blick auf die Haushaltskrise in Frankreich. Die Strukturreformen, die der französische Präsident Francois Hollande eingeleitet habe, bezeichnete er als einen wichtigen Schritt hin zu einer Lösung der Krise.

Désir versicherte, Frankreich wolle seinen Haushalt konsolidieren und die EU-Verträge einhalten. Das Haushaltsdefizit solle so schnell wie möglich unter die Drei-Prozent-Hürde gesenkt werden. Unter anderem plane die französische Regierung eine territoriale Strukturreform verbunden mit der Reduzierung der bisher 23 Regionen auf 13, um die Kosten für die Zentralverwaltung zu senken. Außerdem wolle sein Land verstärkt Maßnahmen gegen Steuerflucht und Steuerbetrug ergreifen und die Arbeitskosten, die in Frankreich viel höher seien als in Deutschland, senken. Zugleich kündigte Désir an, dass Frankreich das deutsche duale Ausbildungssystem übernehmen wolle.

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4. Ziviles Engagement in Afghanistan

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD machen sich dafür stark, Afghanistan weiterhin mit den Mitteln und Instrumenten der Entwicklungszusammenarbeit und der außenpolitischen Stabilisierung "auf hohem Niveau" zu unterstützen. "Ohne weitere Entwicklungsfortschritte wird es keine dauerhafte selbsttragende Sicherheit in Afghanistan geben", heißt es in einem Antrag der beiden Koalitionsfraktionen (18/3405), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Als drittgrößter bilateraler Geber Afghanistans stehe Deutschland zu seiner Verantwortung, das Land als verlässlicher Partner in der sogenannten Transformationsdekade hin zu einer friedlichen und nachhaltigen Entwicklung zu unterstützen. Diese Unterstützung sei allerdings "kein Blankoscheck": Der Bundestag erwarte von den afghanischen Partnern "die Fortsetzung der bei der Konferenz in Tokio vereinbarten Reformen im Bereich Regierungsführung und Wirtschaftspolitik, insbesondere ein klares Bekenntnis zu einer friedlichen, demokratischen und nachhaltigen Entwicklung, die Beachtung der Menschenrechte und mit Nachdruck die Bekämpfung der Korruption und des Drogenanbaus".

Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, bei den Hilfen für Afghanistan insbesondere die Schwerpunkte Gute Regierungsführung, Aufbau von leistungsfähigen staatlichen Institutionen, Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Schul- und Berufsbildung, Energie und Wasser, insbesondere Trinkwasser zu setzen, "aber auch Maßnahmen in den Bereichen, Gesundheitswesen, insbesondere Impfungen, Rechtssicherheit, Wahlunterstützung, humanitäre Hilfe, Kultur und Medien zu unterstützen". Zudem soll sich die Bundesregierung gegenüber der afghanischen Regierung "weiterhin für die konsequente Einhaltung von Menschenrechten, insbesondere der Gleichstellung von Frauen und Mädchen in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, sowie für Meinungs- und Pressefreiheit und deren Kontrolle durch zivilgesellschaftliche Akteure" einsetzen. Weitere Forderungen zielen auf die Schaffung deutlich besserer Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze, auf Justizreformen und die effiziente Ausbildung und Ausstattung von Polizeikräften sowie auf die Unterstützung des innerafghanischen Versöhnungsprozesses.

Die Abgeordneten weisen auf eine ganze Reihe von Indikatoren in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Daseinsvorsorge hin, die zeigen, dass es "den meisten Menschen in Afghanistan besser geht als zu Zeiten des Taliban-Regimes bis Ende 2001." Die Bilanz des bisherigen internationalen Einsatzes für den Wiederaufbau und die Entwicklung Afghanistans, an der Deutschland maßgeblich beteiligt war, sei positiv zu werten und eine "gute Grundlage für das auf hohem Niveau fortgesetzte Engagement".

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5. No-Spy-Klausel in Vergabeverfahren

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um eine "No-Spy-Klausel" bei Auftragsvergaben geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/3337) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3136). Wie die Fraktion darin schreibt, hat das Bundesinnenministerium am 30. April 2014 die Vergaberichtlinien bei Aufträgen an Telekommunikations- und IT-Firmen um eine No-Spy-Klausel erweitert. Danach sollten Telekommunikationsunternehmen nur noch dann Aufträge erhalten, wenn sie eine sogenannte No-Spy-Garantie abgeben, mit der sie versichern, dass sie rechtlich nicht verpflichtet sind, vertrauliche Daten an ausländische Geheimdienste und Sicherheitsbehörden weiterzugeben. Am 24. Juni 2014 sei die Vergabekammer des Bundes allerdings zu dem Urteil gekommen, dass "die Kriterien für die Eignung eines Bieters nicht 'durch den Auftraggeber beliebig erweitert werden' können, sondern dass der 'in den Europäischen Richtlinien vorgegebene Katalog der zulässigen Eignungsanforderungen beziehungsweise der Ausschlussgründe'" abschließend sei.

In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung darauf, dass die No-Spy-Klausel "als besondere Bedingung für die Ausführung von öffentlichen Aufträgen (sogenannte Ausführungsbedingungen) bereits auf der Grundlage des bestehenden deutschen und europäischen Vergaberechts ohne weiteres in ein Vergabeverfahren einbezogen und dem bezuschlagten Unternehmen zwingend vom öffentlichen Auftraggeber vorgegeben werden" könne. Die Erklärung sei Teil des abzuschließenden Vertrages. Das Streichen der entsprechenden Klausel stelle eine Modifikation der Vergabeunterlagen dar, was in den meisten Vergabeverfahren unzulässig sei und zum Ausschluss des entsprechenden Gebotes führe.

Wie es in der Antwort weiter heißt, ist der Einsatz der Klausel nur im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums bei Beschaffungen erforderlich, in denen der Bedarfsträger eine entsprechende Sicherheitsrelevanz feststellt. In keinem dieser Fälle sei auf den Einsatz der Klausel verzichtet worden.

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6. Ausländerfeindliche Straftaten erfragt

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Ausländerfeindliche und rechtsextremistische Straftaten in Deutschland sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3302). Unter anderem wollen die Abgeordneten wissen, welche rechtsextremistischen Aktivitäten - etwa gegen Migranten - der Bundesregierung im Oktober 2014 bekannt geworden sind und wie viele Tatverdächtige wegen ausländerfeindlicher Übergriffe in diesem Monat festgenommen wurden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 627 - 3. Dezember 2014 - 17.20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Dezember 2014