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BUNDESTAG/4761: Heute im Bundestag Nr. 626 - 03.12.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 626
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 03. Dezember 2014, Redaktionsschluss: 16.00 Uhr

1. Steuerrechtsänderungen verabschiedet
2. Deutsche UN-Enthaltung zu Uranmunition
3. Auswirkungen von Uranmunition
4. Grüne dringen auf nukleare Abrüstung
5. Mehr Flexibilität beim Renteneintritt
6. Bericht zur Lage in Afghanistan



1. Steuerrechtsänderungen verabschiedet

Finanzausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch den Weg für eine Reihe wichtiger Steueränderungen freigemacht. Sie betreffen Regelungen zur Berufsausbildung, zur steuerlichen Behandlung von Betriebsfeiern und zur privaten Altersvorsorge. Der Ausschuss stimmte dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/3017, 18/3158) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zu. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen 15 Änderungsanträge eingebracht, denen der Ausschuss zustimmte.

Neben Regelungen für den EU-Zollkodex ist in dem Gesetz auch die Einführung einer Steuerbefreiungsvorschrift für den INVEST-Zuschuss für Wagniskapital vorgesehen. Im Bereich des Einkommensteuerrechts soll es steuerliche Erleichterungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf geben. Für zusätzliche, außergewöhnliche Betreuungsleistungen soll ein Freibetrag von 600 Euro im Jahr eingeführt werden. Dabei geht es um Betreuungskosten, "die kurzfristig aus zwingenden beruflich veranlassten Gründen entstehen". Erstmals sollen damit auch Betreuungskosten "in eng umgrenzten Rahmen steuerlich begünstig (werden), wenn sie im Privathaushalt des Arbeitnehmers anfallen".

Neu definiert wurde der Begriff der ersten Berufsausbildung. Bisher sind Ausbildungskosten des Steuerpflichtigen bis zum Abschluss der Erstausbildung bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben abziehbar. Mit der Neuregelung wird vorgeschrieben, dass die Erstausbildung für eine gewisse Dauer angelegt sein muss und die zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln hat. Die Mindestdauer der ersten Berufsausbildung wurde vom Ausschuss per Änderungsantrag von 18 auf zwölf Monate reduziert.

Das Abzugsvolumen für Beiträge zugunsten einer Basisversorgung im Alter (gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerk oder private Basisrente) sollte ursprünglich von 20.000 auf 24.000 Euro angehoben werden. Der Finanzausschuss änderte dies ab und koppelte die Förderhöchstgrenze an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (22.172 Euro). Bei Betriebsveranstaltungen sollen Zuwendungen des Arbeitgebers keinen Arbeitslohn darstellen, wenn ihr Wert 110 Euro nicht übersteigt. Aus der ursprünglichen Freigrenze wurde jedoch per Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ein Freibetrag, was für die Betroffenen eine Verbesserung bedeutet.

Die CDU/CSU-Fraktion hob besonders die Änderungen bei der Anerkennung der Berufsausbildung und bei den Regelungen für Betriebsfeiern hervor. Zur Beratung der vielen Vorschläge des Bundesrates habe die Zeit gefehlt. Die Anliegen der Länder würden aber zügig wieder auf die Agenda kommen, etwa Maßnahmen zur Eindämmung unerwünschter Steuergestaltungen. Der Sprecher kündigte eine "sehr zeitnahe" Beratung im nächsten Jahr an. Die SPD-Fraktion nannte die Änderungen beim INVEST-Zuschuss eine wichtige Weichenstellung. Durch die Umwandlung der Freigrenze in einen Freibetrag sei bei der steuerlichen Behandlung von Betriebsfeiern eine für die Arbeitnehmer gute Lösung gefunden worden. Das gelte auch für die Änderungen im Bereich Erstausbildung.

Die Fraktion die Linke nannte die Regelungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf grundsätzlich richtig, aber es handele sich nur um "Stückwerk". Während die Regelung für Betriebsfeiern auf Zustimmung stieß, kritisierte die Fraktion die Anhebung der Abzugsbeträge für eine Basisversorgung im Alter als Steuerentlastung für Besserverdienende. Diese Ansicht vertrat auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Beide Oppositionsfraktionen kritisierten, dass das sächliche Existenzminium für Kinder in diesem Jahr nicht erhöht worden sei, obwohl dies verfassungsrechtlich geboten sei. Dass der Betrag um 72 Euro zu niedrig sei, bezeichnete die Linksfraktion als verfassungswidrigen Zustand. Bündnis 90/Die Grünen erklärten, das Zollkodex-Gesetz wäre die letzte Gelegenheit gewesen, das Existenzminimum noch in diesem Jahr anzuheben. Dass die Koalition das nicht getan habe, sei ein "Skandal".

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2. Deutsche UN-Enthaltung zu Uranmunition

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisiert die Bundesregierung für die Enthaltung in der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu einer Resolution zu Uranmunition. In der von Indonesien eingebrachten Resolution würden alle UN-Mitgliedsstaaten dazu aufgefordert, die durch den Einsatz von Uranwaffen entstehenden Gesundheitsrisiken zu überprüfen, schreiben die Grünen in einem Antrag (18/3410), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Deutschland habe allen bisherigen Resolutionen der Vereinten Nationen zum Einsatz von Uranmunition zugestimmt, "sich jedoch nun bedauerlicherweise bei der Abstimmung über die aktuelle Resolution enthalten". Die Bundesregierung wird aufgefordert, ihre Position aufzugeben und bei der nächsten Abstimmung über diese Resolution wieder für eine Annahme zu stimmen.

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3. Auswirkungen von Uranmunition

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung auf, sich auf internationaler Ebene für die "neutrale, wissenschaftliche Untersuchung der gesundheitlichen und umweltbezogenen Folgen des Einsatzes von Uranwaffen einzusetzen". Nach vielen Konflikten, in denen Uranmunition eingesetzt worden ist, etwa im Golf-Krieg 1991, im ehemaligen Jugoslawien 1995 und 1999, in Afghanistan seit 2001 oder im Irak-Krieg 2003, seien medizinische Auffälligkeiten festgestellt, die sich in einen direkten Zusammenhang zur Verwendung von Uranmunition bringen lassen würden, schreibt die Fraktion in einem Antrag (18/3407), der am morgigen Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Die Bundesregierung wird zudem aufgefordert, einer UN-Resolution zuzustimmen, die zu mehr wissenschaftlichen Untersuchungen aufruft sowie dazu, "diejenigen Staaten zu unterstützen, deren Territorium durch den Einsatz von Uranmunition verseucht wurde".

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4. Grüne dringen auf nukleare Abrüstung

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf eine "neue Dynamik für nukleare Abrüstung". "Kein Staat und keine internationale Organisation wären in der Lage, adäquate humanitäre Hilfe nach einem Einsatz von Atomwaffen zu leisten", schreibt die Fraktion in einem Antrag (18/3409), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Jeder vorsätzliche oder auch unintendierte Einsatz von Atomwaffen hätte verheerende Folgen in globalem Ausmaß für die Gesundheit, die Umwelt, das Klima, die soziale Ordnung, die menschliche Entwicklung und die Wirtschaft.

Die Grünen fordern die Bundesregierung unter anderem auf, aus der "operativen nuklearen Teilhabe der Nato" auszusteigen, von einer "Modernisierung der Trägersystem für substrategische Nuklearwaffen" abzusehen und sich in der Nato "mit Nachdruck für den sofortigen Abzug aller in Deutschland und Europa verbliebenen Atomwaffen" einzusetzen. Innerhalb des Verteidigungsbündnisses soll sich die Bundesregierung zudem für die "Überwindung einer Politik der nuklearen Abschreckung" und einen Verzicht auf die nukleare Ersteinsatzoption einsetzen. Weitere Forderungen betreffen unter anderem die aktive Beteiligung an der Ausarbeitung einer Nuklearwaffenkonvention zur Ächtung von Atomwaffen, die Schaffung einer atomwaffenfreien Zone in Mitteleuropa "mit dem Ziel eines atomwaffenfreien Europas" sowie mehr Anstrengungen zur atomaren Abrüstung und Rüstungskontrolle auf internationaler Ebene.

Die Grünen kritisieren, dass Deutschland bisher nicht bereit gewesen sei, die von 155 UN-Mitgliedern mitgetragene Erklärung der "Humanitären Initiative" zu unterschreiben. In dieser werde festgehalten, dass ein Einsatz von Atomwaffen "unter allen möglichen Umständen" auszuschließen sei. Als Grund werde das Strategische Konzept der Nato angeführt, das einen Einsatz von Nuklearwaffen nicht vollständig ausschließe und auch die Möglichkeit des Ersteinsatzes von Atomwaffen beinhalte. Solange dieses Konzept gelte und Deutschland Teil der Nato ist, könne man sich der "Humanitären Initiative" nicht anschließen, laute die Argumentation der Bundesregierung. "Andere Nato-Mitglieder wie Norwegen, Dänemark und Island sehen allerdings keinen Widerspruch in der Unterstützung der Humanitären Initiative und der Mitgliedschaft in der Nato", schreiben die Grünen.

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5. Mehr Flexibilität beim Renteneintritt

Arbeit und Soziales/Unterrichtung

Berlin: (hib/CHE) Der Sozialbeirat macht sich für flexiblere Übergänge in den Ruhestand stark. In seinem Gutachten zum Rentenversicherungsbericht 2014, das nun als Unterrichtung (18/3387) vorliegt, schreibt er, eine "möglichst weitgehende Flexibilisierung" der rentenrechtlichen Regelungen sei wünschenswert, sie dürften jedoch nicht zu Lasten der übrigen Beitragszahler und Rentner gehen und müssten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zumutbar sein. So sei zum Beispiel eine Neuregelung der Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten sinnvoll, da die bisherigen Regelungen zu kompliziert seien und die Möglichkeiten, bei Bezug einer vorgezogenen Rente erwerbstätig zu sein, erschwert würden. Die Hinzuverdienstgrenzen sollten deshalb deutlich angehoben und ihre Berechnung vereinfacht werden, schlägt der Sozialbeirat vor. Außerdem könnten durch eine stärkere Staffelung von Teilrenten die Modelle von Teilzeit-/Teilrentenmodellen attraktiver werden. Der Beirat sieht jedoch keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf bezogen auf die Erwerbstätigkeit jenseits der Regelaltersgrenze.

"Es gelten schon heute attraktive rentenrechtliche Bedingungen für diejenigen, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten wollen", heißt es in dem Gutachten. Die vollständige Streichung des sogenannten isolierten Arbeitgeberbetrags bei der Beschäftigung von Rentnern lehnt der Sozialbeirat dagegen ab. Der Grundsatz, dass die Beschäftigung von Rentnern keine Kostenvorteile für die Arbeitnehmer bedeuten sollten, gelte nach wie vor. Würden die isolierten Arbeitgeberbeiträge ersatzlos gestrichen, gingen der Rentenversicherung rund 800 Millionen Euro Beitragseinnahmen verloren, die von den übrigen Versicherten und ihren Arbeitgebern zu finanzieren wären, so die Bedenken des Sozialbeirats.

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6. Bericht zur Lage in Afghanistan

Auswärtiges/Unterrichtung

Berlin: (hib/AHE) Deutschland wird bis mindestens 2016 jährlich bis zu 430 Millionen Euro für den Aufbau in Afghanistan bereitstellen und ist damit nach den USA und Japan drittgrößter bilateraler Geber. Diese Unterstützung bleibe an Bedingungen und an Reformen der afghanischen Seite geknüpft, wie sie im Tokioer Rahmenwerk gegenseitiger Verpflichtungen zwischen Afghanistan und der internationalen Gebergemeinschaft vereinbart worden seien, heißt es in dem als Unterrichtung vorliegendem Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur Lage in Afghanistan 2014 (18/3270).

Im Berichtszeitraum habe die afghanische Regierung einige Reformen erreicht, "gleichwohl sind noch stärkere Anstrengungen notwendig, um eine sozial und wirtschaftlich gesunde Zukunft Afghanistans zu sichern". Als positiv vermerkt die Bundesregierung etwa die Kabuler Beschlussfassungen für ein neues Mehrwertsteuergesetz- und ein Bergbaugesetz, das als zentrale Voraussetzung für internationale Investitionen gelte. Der Erschließung von Rohstoffen werde mittel-, langfristig große Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung Afghanistans beigemessen.

Die neue Regierung unter Präsident Ashraf Ghani und Abdullah Abdulahh im neu geschaffenen Amt des Regierungsvorsitzenden werde sich "mit Dringlichkeit" der Aufgabe stellen müssen, ein friedliches und rechtsstaatliches Geschäftsumfeld zu schaffen und die Weichen für eine "sich selbst tragende Wirtschaft" zu stellen, heißt es weiter. Die Bundesregierung schreibt in diesem Zusammenhang für das Jahr 2014 von einer Wirtschafts- und Budgetkrise, die strukturelle Ursachen habe und nur zum Teil mit der langanhaltenden Tauziehen nach der Stichwahl um das Präsidentenamt und dem Nachfrageausfall durch den schrittweisen Abzug der internationalen Truppen zu erklären sei. Die Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung würden auf bis zu 50 Prozent der Erwerbsbevölkerung geschätzt. "Afghanistan besitzt eine junge, schnell wachsende Bevölkerung", jährlich würden etwa 500.000 junge Frauen und Männer zusätzlich mit der Suche nach einer beruflichen Perspektive auf den Arbeitsmarkt drängen. Aufgrund fehlender Kapazitäten könnten nur fünf Prozent der 15- bis 19-Jährigen eine formale berufliche Ausbildung absolvieren.

Der Fortschrittsbericht listet jedoch auch positive Entwicklungen auf: So habe sich das Bruttoinlandsprodukt zwischen 2001 und 2013 auf 670 US-Dollar pro Kopf versechsfacht, mehr Menschen als je zuvor hätten Zugang zu Wasser, Strom, ärztlicher Versorgung und Bildung. Darüber hinaus hätten die Präsidentschaftswahlen dieses Jahres gezeigt, dass es trotz der Versuche der regierungsfeindlichen Kräfte (RFK), die Abstimmung zu be- oder zu verhindern, "ein in den Anfängen funktionierendes demokratisches Gemeinwesen" in Afghanistan gebe, "an dessen Zukunft seine Bürger mehrheitlich glauben und das von seinen Sicherheitskräften wirksam verteidigt wird".

Die Stärke der afghanischen Sicherheitskräfte ("Afghan National Security Forces", ANSF) wertet die Bundesregierung als "manifesten Ausdruck der Aufbauleistung, die ohne das langjährige Engagement der internationalen Gemeinschaft unmöglich gewesen wäre". Die Sicherheitslage habe sich im Vergleich zum letzten Fortschrittsbericht nicht entscheidend verändert, sie wird insgesamt als "ausreichend kontrollierbar" bezeichnet. "Den regierungsfeindlichen Kräften gelang es jedoch, ihre Handlungsfähigkeit insbesondere in den ländlichen, vornehmlich paschtunisch geprägten traditionellen Kernräumen zu erhöhen". Die Bundesregierung zeigt sich zuversichtlich, dass die ANSF auch 2015 nach Ende des ISAF-Einsatzes in der Lage sein werden, die Aktivitäten der RFK "weitgehend auf deren traditionelle Kernräume zu begrenzen". Man bleibe unverändert der festen Überzeugung, dass letztendlich nur ein innerafghanischer Friedens- und Versöhnungsprozess zu dauerhaftem Frieden führen kann.

Als "politisch wünschenswert" bezeichnet es die Bundesregierung, wenn die Mission "Resolute Support" (RSM), die nach dem ISAF-Truppenabzug ab Januar 2015 den afghanischen Sicherheitskräften mit Ausbildungs-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Seite stehen soll, in einer neuen Resolution des VN-Sicherheitsrates begrüßt würde. "Resolute Support" erfolge auf Basis des Ende September 2014 unterzeichneten Nato-Afghanistan-Truppenabkommens. Über den Antrag der Bundesregierung (18/3246) zu einem Einsatz der Bundeswehr, die sich mit bis zu 850 Soldaten und damit voraussichtlich als zweitgrößter Truppensteller an RSM beteiligen soll, berät der Bundestag am Freitag dieser Woche.

Die Bundesregierung bekennt sich zudem in ihrem Fortschrittsbericht zur Fürsorgepflicht für die "zahlreichen afghanischen Ortskräfte", die bisher für deutsche Stellen in Afghanistan tätig waren und mit der Reduzierung der deutschen Präsenz ihre Arbeit verlieren würden. "Jeder individuell gefährdeten Ortskraft bietet die Bundesregierung die Aufnahme in Deutschland zusammen mit ihrer Kernfamilie an." Bislang - mit dem Stand Ende Oktober 2014 - seien "über 1.134 Gefährdungsanzeigen" bearbeitet worden, in 504 Fällen sei eine Gefährdung festgestellt und daraufhin eine Aufnahmezusage für Deutschland erteilt worden. 240 Ortskräfte seien bislang zusammen mit ihren Familienangehörigen (insgesamt 770 Personen) nach Deutschland ausgereist.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 626 - 3. Dezember 2014 - 16.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Dezember 2014