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BUNDESTAG/4701: Heute im Bundestag Nr. 566 - 06.11.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 566
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 06. November 2014, Redaktionsschluss: 12.15 Uhr

1. Grüne wollen Hinweisgeber schützen
2. Kommunen entlasten bei Brückenbauten
3. Förderung von Anlagen zur Müllverbrennung
4. Geldanlagen von Sozialversicherungen
5. Mikroplastik in Kosmetikprodukten



1. Grüne wollen Hinweisgeber schützen

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/CHE) Hinweisgeber sollen nach dem Willen von Bündnis 90/Die Grünen künftig besser vor Diskriminierungen geschützt werden. Die Fraktion hat deshalb einen Entwurf für ein Whistleblower-Schutzgesetz (18/3039) vorgelegt, in dem sie beklagt, dass Menschen, die auf Missstände und rechtswidrige Vorgänge in Unternehmen, Institutionen oder Behörden hinweisen, neben Mobbing auch arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung oder gar strafrechtliche Konsequenzen drohen. Hierdurch entstehe für Mitarbeiter ein Gewissenskonflikt, weil sie entscheiden müssten, ob sie über Missstände sprechen oder lieber schweigen, schreiben die Grünen.

Sie schlagen deshalb verschiedene Gesetzesänderungen zugunsten von Hinweisgebern vor, unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Berufsbildungsgesetz, Bundesbeamtengesetz und im Beamtenstatusgesetz. Diese sollen einen arbeits- und dienstrechtlichen Diskriminierungsschutz sicherstellen und regeln, unter welchen Bedingungen sich Mitarbeiter an eine außerbetriebliche Stelle oder andere Behörde oder an die Öffentlichkeit wenden dürfen. Änderungen im Strafgesetzbuch sollen Hinweisgeber unter bestimmten Bedingungen straffrei stellen, verlangen die Grünen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch wollen sie unter anderem festschreiben, dass ein Arbeitnehmer sich zuerst an eine innerbetriebliche Stelle wenden muss, sofern er Missstände entdeckt. Wenn diese nicht besteht oder der Arbeitgeber dem Verlangen nach Abhilfe nicht nachkommt, soll der Arbeitnehmer das Recht bekommen, sich an die Öffentlichkeit zu wenden.

Das Bundesbeamtengesetz soll es Beamten nach dem Willen der Abgeordneten erlauben, sich unmittelbar an die Öffentlichkeit zu wenden, wenn das öffentliche Interesse am Bekanntwerden der Information das behördliche Interesse an deren Geheimhaltung erheblich überwiegt. Beklagt ein Beamter Benachteiligungen wegen des Aufdeckens von Missständen oder Straftaten in einer Behörde, soll der Dienstherr den Beweis dafür erbringen müssen, dass die angezeigte Benachteiligung nichts mit dem Whistleblowing zu tun hat. Rechtliche oder dienstliche Nachteile dürften Beamten daraus nicht entstehen, fordern die Grünen. Im Strafgesetzbuch soll unter anderem geregelt werden, dass ein Abgeordneter nicht rechtswidrig handelt, wenn er im Bundestag oder einem seiner Ausschüsse Verstöße gegen die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes oder eines Landes rügt und dadurch ein Staatsgeheimnis offenbart. Grundsätzlich soll das Offenbaren von Staatsgeheimnissen straffrei bleiben, wenn dies eine drohende oder gegenwärtige Gefahr verhindert oder beendet, schlagen die Grünen vor. Der Gesetzentwurf wird am Freitag, 7. November, in erster Lesung vom Bundestag b eraten.

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2. Kommunen entlasten bei Brückenbauten

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antrag

Berlin: (hib/JOH) Die Linksfraktion will die Kommunen von der Pflicht befreien, sich mit einem Drittel an den Kosten für Signal- und Sicherungsanlagen sowie Bahnübergänge und Brücken an Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen zu beteiligen. In einem Antrag (18/3051) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, da viele Kommunen nicht in der Lage seien, diesen finanziellen Belastungen nachzukommen. In einigen Fällen, schreibt die Linksfraktion, überstiegen die finanziellen Aufwendungen die Haushaltsbudgets der Kommunen um ein Mehrfaches. In der Folge führe das dazu, dass Strecken mangels Verkehrssicherheit nicht freigegeben werden könnten. Wirtschaftlich notwendig Reaktivierungen oder Ertüchtigungen würden von den Kommunen häufig abgelehnt. Insgesamt müssten die Kommunen im Jahr 2015 einen Betrag von 50 Millionen Euro schultern. Hierbei seien die Kosten, die für die Kommunen auf den Strecken von nichtbundeseigenen Eisenbahnen anfielen, nicht berücksichtigt.

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3. Förderung von Anlagen zur Müllverbrennung

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antrag

Berlin: (hib/JOH) Nach dem Willen der Linksfraktion soll die Bundesregierung ein Bundesprogramm auflegen, das Müllverbrennungsanlagen modellhaft unter bestimmten Bedingungen fördert, etwa wenn sie bei Modernisierung oder Neubau ein Konzept über die ganzjährige regionale Auslastung für die nächsten zehn Jahre ohne Abfallimporte und die Integration zusätzlicher Klärschlammaufkommen in die thermische Verwertung vorlegen. Das fordert die Fraktion in einem Antrag (18/3048), den sie mit jahrelangen, deutlichen Überkapazitäten bei Müllverbrennungsanlagen begründet. Diese führten nach Angaben der Linksfraktion einerseits zu Abfallimporten, andererseits zu Strafgebühren für regionale Abfallverbände, die ihre Mindestliefermengen nicht einhalten könnten. Lokal könne es deshalb zu einer Erhöhung der Abfallgebühren kommen.

Das Bundesprogramm soll einzelne Modellvorhaben gezielt fördern und damit einen Entwicklungsanstoß in Richtung regionaler Auslastung von Müllverbrennungsanlagen unter Einbeziehung von Klärschlamm geben. Dieser spiele mit der 2015 neu in Kraft tretenden Düngeverordnung bei der thermischen Verwertung ebenfalls eine Rolle. Als weitere Bedingungen für eine Förderung nennt die Linksfraktion den Bau beziehungsweise die Aufrüstung der Anlage nach dem Stand der Technik sowie die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte bei Verbrennung von Klärschlamm gemäß Paragraf 8 der 17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für Abfallverbrennungsanlagen.

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4. Geldanlagen von Sozialversicherungen

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Sozialversicherungsträger, die ihre finanziellen Reserven in Geldanlagen investieren, handeln nach Auffassung der Bundesregierung verantwortungsvoll und gemäß den Vorgaben des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV). Das schreibt sie unter Verweis auf Angaben der Bundesversicherungsanstalt in ihrer Antwort (18/2933) auf eine Kleine Anfrage (18/2692) der Fraktion Die Linke. Darin hatten sich die Abgeordneten nach den Risiken solcher Geldanlagen für die Versicherten erkundigt. Ein solches bezeichnet die Bundesregierung in ihrer Antwort jedoch als sehr minimal. Sie verweist weiter auf den im SGB IV formulierten Grundsatz, dass Anlagen so zu tätigen seien, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint, ein angemessener Ertrag erzielt werde und eine ausreichende Liquidität gewährleistet bleibe.

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5. Mikroplastik in Kosmetikprodukten

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung wirkt unter anderem in einem Dialog mit der Kosmetikindustrie auf einen freiwilligen Ausstieg aus der Nutzung von Mikrokunststoffpartikeln in Kosmetikprodukten hin. Wie sie in einer Antwort (18/2985) auf eine Kleine Anfrage (18/2780) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt, könne sie - gegebenenfalls auch irreversible - Umweltbelastungen durch die in Kosmetikprodukten verwendeten Partikel, beispielsweise beim Eintrag ins Abwasser oder in Gewässer, nicht ausschließen.

Zu genauen Mengen in Deutschland könnten derzeit keine Angaben gemacht werden, da keine Untersuchungsverfahren verfügbar seien, die eine quantitative Bestimmung ermöglichten, heißt es in der Antwort weiter. Das Umweltbundesamt führe aktuell Untersuchungen zu Gehalten von Mikroplastik in behandeltem Abwasser exemplarisch durch. Außerdem fördere es im Auftrag der Bundesregierung verschiedene Forschungs- und Entwicklungsprojekte und vergebe Gutachten, die zum Teil einen breiteren Fokus auf Abfälle im Meer hätten, jedoch das Themenfeld Mikroplastik mit umfassten. Andere befassten sich direkt mit Mikroplastik.

Die Bundesregierung schreibt weiter, es sei von mehr als 250 marinen Lebewesen bekannt, dass sie Kunststoffe mit der Nahrung aufnehmen. Relevant für die menschliche Ernährung seien in dieser Gruppe Schalen- und Krustentiere sowie Fischarten wie Sprotten, die mit Magen-Darm-Trakt verzehrt werden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 566 - 6. November 2014 - 12.15 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. November 2014