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BUNDESTAG/4635: Heute im Bundestag Nr. 500 - 08.10.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 500
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 08. Oktober 2014, Redaktionsschluss: 18.30 Uhr

1. Berlin und Hamburg bereit für Olympia
2. Öffentliche Anhörung zum Klimafonds
3. Regierung will EU-Mautdienst



1. Berlin und Hamburg bereit für Olympia

Sportausschuss

Berlin: (hib/HAU) Sowohl Berlin als auch Hamburg sind bereit, sich beim Internationalen Olympischen Komitee (IOC) für die Ausrichtung der Olympischen Sommerspiele 2024 zu bewerben. Das machten der Berliner Sportsenator Frank Henkel (CDU) und sein Hamburger Amtskollege Michael Neumann (SPD) am Mittwoch vor dem Sportausschuss deutlich. Henkel und Neumann waren sich - ebenso wie der Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) Alfons Hörmann - einig, dass eine Bewerbung nur Erfolg haben könne, wenn sie von der Bevölkerung unterstützt werde.

Hörmann betonte, dass der DOSB trotz der Ablehnung der Olympiabewerbung Münchens für die Winterspiele 2022 durch die dortige Bevölkerung das Projekt Olympia nicht aufgeben wolle. Für die "herbe Niederlage", die ihn noch immer schmerze, hätten vor allem lokale Befindlichkeiten den Ausschlag gegeben, sagte er. Für die künftige Bewerbung gelte das Motto: Sorgfalt vor Schnelligkeit. "Wir müssen eventuell auch für eine zweite Bewerbungsphase bereit sein", sagte der DOSB-Präsident. Wen der DOSB im November 2015 dem IOC als Kandidaten meldet, sei derzeit noch völlig offen, machte Hörmann deutlich. "Die entscheidende Frage wird sein: Wie steht es mit der Unterstützung der Bevölkerung." Zugleich forderte der DOSB-Präsident eine Kurskorrektur beim IOC. Die Spiele, so Hörmann, müssten sich künftig stärker den Bewerberstädten anpassen.

Eine Bewegung in diese Richtung glaubt Stefan Klos, Geschäftsführer der Agentur Proprojekt, die an den Olympiabewerbungen Leipzigs für 2012 und Münchens für 2018 beteiligt war, beim IOC zu erkennen. Da die Zahl der Bewerber abnehme, müsse das IOC stärker auf die Kandidaten zugehen, sagte er. Auch was die Budgetstruktur angeht, die "in der Bevölkerung nicht zu vermitteln ist", könne sich für künftige Bewerber etwas ändern. Zumindest habe das IOC zugesagt, bei den Olympischen Winterspielen 2022 die Hälfte der Budgetkosten zu übernehmen, sagte Klos.

Berlins Sportsenator Henkel warb schließlich für die Wahl der Hauptstadt als Kandidatenstadt. "In Berlin ist der große Sport zuhause", sagte Henkel und verwies auf vielfältige Erfahrungen mit Sportgroßereignissen. Zudem stünden allein im kommenden Jahr mit dem Endspiel der Fußball Champions League, den Vorrundenspielen der Basketball-EM, der WM im Modernen Fünfkampf und der Europäischen Makkabiade mehrere Großveranstaltungen an. Der Senator machte deutlich, dass ein Großteil der benötigten Trainings- und Wettkampfstätten schon vorhanden sei, ebenso wie die Verkehrsinfrastruktur und die Übernachtungsmöglichkeiten. "Berlin ist bereits heute olympiatauglich aufgestellt", sagte Henkel.

Als zentraler Olympiastandort in Hamburg sei ein bislang nicht genutztes Areal am Hafen geplant, sagte der Hamburger Sportsenator Neumann. In unmittelbarer Nähe zur Hafen-City solle die Olympic-City entstehen, so Neumann. Ebenso wie Berlin plane man "Spiele mitten in der Stadt". Die Sportstätten sollen sich dementsprechend innerhalb eines Zehn Kilometer-Radius befinden. Neumann räumte ein, dass Hamburg derzeit kein fertiges Olympiastadion habe. Dieses sei ebenso wie die Olympiahalle und eine Schwimmhalle in unmittelbarer Nähe zum Olympischen Dorf geplant. Da die Stadt langfristig jedoch kein Leichtathletikstadion mit einer Kapazität von 70.000 Zuschauern benötige, werde dieses für 20.000 Zuschauer errichtet und seine Kapazität für die Spiele temporär ausgebaut. Die Olympiahalle wiederum soll nach den Vorstellungen des Hamburger Senators später als Kreuzfahrtterminal genutzt werden.

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2. Öffentliche Anhörung zum Klimafonds

Haushaltsausschuss

Berlin: (hib/MIK) Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" (18/2443) wird der Haushaltsausschuss am Montag, 13. Oktober 2014, eine öffentliche Anhörung durchführen.

Mit dem Gesetzentwurf soll die Ermächtigung geschaffen werden, dem Energie- und Klimafonds jährlich einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach Maßgabe des jährlichen Haushaltsgesetzes zu gewähren. Laut Gesetzentwurf betragen die jährlichen Maximalmehrausgaben im kommenden Jahr 781 Millionen Euro, 2016 höchstens 848,5 Millionen Euro und 2017 maximal 826 Millionen Euro. 2018 könnten es danach bis zu 836 Millionen Euro sein. Damit soll die Finanzierung von notwendigen Programmausgaben für die beschleunigte Energiewende gesichert werden.

Als Sachverständige hat der Ausschuss geladen: Maria Krautzberger, Umweltbundesamt, Damian Ludewig, Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft, Felix Christian Matthes, Öko-Institut, Christian Noll, Deutsche Unternehmensinitiative für Energieeffizienz , Professor Marc Ringel, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt und Christine Wörlen, arepo consult.

Das Hearing beginnt um 15 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Europasaal E 400 und soll gegen 17 Uhr beendet sein. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich beim Ausschuss unter haushaltsausschuss@bundestag.de mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum anzumelden.

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3. Regierung will EU-Mautdienst

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes (18/2656) vorgelegt. Mit diesem Änderungsgesetz soll die Richtlinie 2004/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme in der Gemeinschaft sowie der Entscheidung 2009/750/EG der Kommission vom 6. Oktober 2009 über die Festlegung der Merkmale des europäischen elektronischen Mautdienstes und seiner technischen Komponenten (EEMD-Entscheidung), nach der ein europäisches elektronisches Mautsystem (Mautdienst) in der Europäischen Union eingeführt werden soll, umgesetzt werden.

Das "Kerngesetz" für den Mautdienst soll ein überarbeitetes Mautsystemgesetz werden, schreibt die Regierung. Das bisherige Mautsystemgesetz soll aufgehoben werden. Darüber hinaus sollen weitere bestehende Vorschriften an die Anforderungen des Mautdienstes angepasst werden, heißt es weiter. Das betreffe Regelungen des Bundesfernstraßenmautgesetzes vom 12. Juli 2011, das die Mauterhebung auf mautpflichtigen Bundesautobahnen und Bundesstraßen regelt, sowie Anpassungen der Lkw-Maut-Verordnung vom 24. Juni 2003.

Derzeit gibt es in Europa eine Vielzahl verschiedener mautpflichtiger Streckennetze und Mautsysteme, schreibt die Regierung zur Begründung. Ein Lkw, der europaweit zum Straßengütertransport eingesetzt werden soll, müsse bei verschiedenen Mauterhebern registriert und mit mehreren elektronischen Erfassungsgeräten ausgestattet werden. Der Mautdienst solle die Entrichtung von Mautgebühren auf Grundlage eines einzigen Vertrages mit einem einzigen Anbieter von mautdienstbezogenen Leistungen und mit nur einem Fahrzeuggerät in der gesamten Europäischen Union ermöglichen. Der Nutzer der mautdienstbezogenen Leistungen solle mit einem Anbieter ihrer Wahl einen Vertrag abschließen können.

Mauterheber im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik könne der Bund, die Länder und die Kommunen sein. Da derzeit nur für Autobahnen und bestimmte Bundesstraßen Mautgebühren erhoben werden, sei der Bund zurzeit der einziger Mauterheber in Deutschland, heißt es im Gesetzentwurf.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 500 - 8. Oktober 2014 - 18.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Oktober 2014