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BUNDESTAG/4522: Heute im Bundestag Nr. 387 - 24.07.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 387
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 24. Juli 2014, Redaktionsschluss: 13.45 Uhr

1. Weniger Wartezeit bei Facharzt-Terminen
2. Nein zu Therapien gegen Homosexualität
3. Weisungsgebundenheit von Staatsanwälten
4. Evaluation des Leistungsschutzrechtes
5. Umsetzung des Leistungsschutzrechtes
6. Rechtsverstöße in Unternehmen



1. Weniger Wartezeit bei Facharzt-Terminen

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Gesetzlich Versicherte in Deutschland sollen künftig schneller einen Termin beim Facharzt bekommen. Wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vereinbart, sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet werden, so genannte Terminservicestellen einzurichten, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/2050) auf eine Kleine Anfrage (18/1768) der Fraktion Die Linke. Aufgabe dieser Terminservicestellen werde es sein, gesetzlich Versicherten, die eine Überweisung zum Facharzt haben, innerhalb einer Woche einen Behandlungstermin bei einem Facharzt zu vermitteln. Die Wartezeit auf diesen Behandlungstermin dürfe im Regelfall vier Wochen nicht überschreiten. Sei dies nicht machbar, müsse die Servicestelle dem Versicherten einen Behandlungstermin in einem Krankenhaus anbieten.

Versicherte in Deutschland müssen nach Ansicht der Bundesregierung angemessen zeitnah ärztlich behandelt werden können, unabhängig davon, ob sie privat oder gesetzlich versichert seien. Dies sei Ausdruck eines funktionierenden medizinischen Versorgungssystems. Angesichts der insgesamt guten Versorgungssituation in Deutschland sei die Zugänglichkeit medizinischer Leistungen jedoch grundsätzlich auf hohem Niveau gewährleistet, betont die Bundesregierung.

Auf die Frage der Linksfraktion, inwiefern die Einführung einer Bürgerversicherung mit einheitlichem Vergütungssystem das Problem unterschiedlicher Wartezeiten von gesetzlich und privat Versicherten lösen würde, antwortet die Bundesregierung, dies wäre "mit sehr weitreichenden und zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbaren Auswirkungen" verbunden, etwa im Hinblick auf die Vergütungen der Ärzte und die Ausgaben der Krankenversicherungen.

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2. Nein zu Therapien gegen Homosexualität

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung spricht sich gegen schädliche Therapie- und Beratungsangebote für homosexuelle Menschen in Form von so genannten Reparations- beziehungsweise Konversationstherapien aus. Der Einschätzung des Weltärztebundes, dass Homosexualität keine Erkrankung sei und deshalb keinerlei Heilung bedürfe, sei aus Sicht der Bundesregierung "uneingeschränkt zuzustimmen", betont sie in einer Antwort (18/2118) auf eine Kleine Anfrage (18/1933) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die Grünen-Fraktion hatte in ihrer Anfrage darauf hingewiesen, dass einige Organisationen in Deutschland Behandlungen Homosexueller mit dem Ziel der Änderung der sexuellen Orientierung der Betroffenen anbieten würden. Negative und schädliche Effekte solcher Behandlungen auf therapierte Personen seien wissenschaftlich nachgewiesen.

Die Bundesregierung schreibt dazu, ihr lägen keine zusammenfassenden Informationen darüber vor, welche Organisationen solche Therapien anbieten oder bewerben würden. Sie betont aber, dass Ärzte und Psychotherapeuten gegenüber dem Patienten grundsätzlich verpflichtet seien, eine den fachlichen Standards entsprechende Behandlung zu erbringen. Würden Therapien angeboten, die geeignet seien, betroffene Menschen zu schädigen, müssten die Strafverfolgungsbehörden tätig werden. Auch die Ärztekammern und Approbationsbehörden seien gefordert, im Einzelfall berufsrechtliche Schritte einzuleiten.

Beim Schutz Homosexueller vor unangemessenen und gegebenenfalls für sie schädlichen Therapie- und Beratungsangeboten setze die Bundesregierung insbesondere auf die frühzeitige sachgerechte Aufklärung und Information, heißt es in der Antwort weiter. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unterstütze dies im Auftrag der Bundesregierung durch die Bereitstellung verschiedener Informationen, die homosexuelle junge Menschen in ihrem Selbstwertgefühl und in der Entwicklung ihrer sexuellen Identität stärken sollen.

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3. Weisungsgebundenheit von Staatsanwälten

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Für das Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten interessiert sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In einer Kleinen Anfrage (18/2155) geht es um bestehende Regelungen des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) zur Weisungsgebundenheit von Staatsanwälten. Unter anderem wollen die Abgeordneten wissen, ob die Bundesregierung Änderungsbedarf bei der nach GVG bestehenden Weisungsgebundenheit des Generalbundesanwalts gegenüber dem Bundesjustizminister sieht und ob sie an der Rechtsstellung des Generalbundesanwalts als politischer Beamter festhalten will.

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4. Evaluation des Leistungsschutzrechtes

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Kleine Anfrage (18/2058) zur Evaluation des 2013 eingeführten Leistungsschutzrechtes für Presseverlage gestellt. Darin will sie unter anderem wissen, wann die Bundesregierung diese Rechtsvorschriften evaluieren will und in welcher Form und durch welche Institutionen eine solche Überprüfung stattfinden soll. Ferner fragen die Abgeordneten, was die Bundesregierung unter der von ihr angekündigten Weiterentwicklung des Leistungsschutzrechtes versteht.

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5. Umsetzung des Leistungsschutzrechtes

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die Umsetzung des Leistungsschutzrechtes für Presseverlage steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (18/1988) der Fraktion Die Linke. Unter anderem fragen die Abgeordneten, ob die Staatsaufsicht über die Verwertungsgesellschaften beim deutschen Patent- und Markenamt die Angemessenheit der Tarifgestaltung überprüft hat. Außerdem soll die Bundesregierung erklären, nach welcher Berechnungsgrundlage der Tarif "Presseverleger" gebildet wurde.

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6. Rechtsverstöße in Unternehmen

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die Sanktionierung von Rechtsverstößen in Unternehmen steht im Zentrum einer Kleinen Anfrage (18/2056) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin fragen die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem, ob sich die Instrumente zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität bewährt haben und ob Compliance-Systeme nach Ansicht der Bundesregierung dazu geeignet sind, in Unternehmen klare Verantwortungsstrukturen zu schaffen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 387 - 24. Juli 2014 - 13.45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Juli 2014