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BUNDESTAG/4456: Heute im Bundestag Nr. 321 - 18.06.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 321
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 18. Juni 2014, Redaktionsschluss: 10.10 Uhr

1. Anhörung zu sicheren Herkunftsländern
2. Linksfraktion fragt nach Bankenfonds
3. Altlastensanierung im Kalibergbau
4. Gewehrproduktion mit deutscher Lizenz
5. Atomabkommen mit Indien und Brasilien
6. Wohnungs- und Städtebaupolitik



1. Anhörung zu sicheren Herkunftsländern

Innenausschuss

Berlin: (hib/STO) Serbien, Mazedonien sowie Bosnien-Herzegowina sollen nach dem Willen der Bundesregierung asylrechtlich als sichere Herkunftsländer eingestuft werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/1528) hervor, der am Montag, dem 23. Juni 2014, zusammen mit einen Antrag der Fraktion Die Linke (18/1616) Gegenstand einer öffentlichen Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses ist. Zu der auf zwei Stunden veranschlagten Veranstaltung, die um 15.30 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum E 200) beginnt, werden insgesamt sechs Experten erwartet, darunter der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Manfred Schmidt. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich beim Ausschuss (innenausschuss@bundestag.de) mit Namen und Geburtsdatum anzumelden.

Wie die Regierung in der Vorlage ausführt, ist seit der Aufhebung der Visumpflicht für Mazedonien und Serbien ab dem 19. Dezember 2009 sowie für Bosnien-Herzegowina ab dem 15. Dezember 2010 die Zahl der in Deutschland von Staatsangehörigen dieser Staaten gestellten Asylanträge sprunghaft angestiegen. Von Januar bis März 2014 seien es 6.682 von 32.949 in Deutschland gestellten Asylerstanträgen und damit ein Fünftel aller Erstanträge gewesen. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärem Schutz nach der EU-Qualifikationsrichtlinie liegen laut Bundesregierung jedoch nur in wenigen Einzelfällen vor.

Nur durch die angestrebte gesetzliche Regelung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, kann der Begründung zufolge für Behörden und Gerichte verbindlich festgelegt werden, dass ein von einem Antragsteller aus Bosnien-Herzegowina, Mazedonien oder Serbien gestellter Asylantrag "als offensichtlich unbegründet abzulehnen ist". Diese Vermutung könne der Asylbewerber widerlegen, indem er glaubhaft macht, dass in seinem Fall doch eine Verfolgung droht.

Bei der Ablehnung eines unbegründeten Asylantrags als "offensichtlich unbegründet" wird das Asylverfahren laut Bundesregierung erheblich beschleunigt. Die Einstufung der Staaten Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien als sichere Herkunftsstaaten verbessere daher die Möglichkeit, "aussichtslose Asylanträge von Antragstellern aus diesen Staaten in kürzerer Zeit bearbeiten und damit den Aufenthalt dieser Personen in Deutschland schneller beenden zu können".

Mit dem Gesetzentwurf soll zugleich für Asylbewerber und Ausländer mit einer Duldung die Wartefrist, nach der die Ausübung einer Beschäftigung grundsätzlich erlaubt werden kann, auf drei Monate verkürzt werden. Nach geltendem Recht kann laut Vorlage Asylbewerbern erst nach einer Wartefrist von neun Monaten die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt werden, während die Wartefrist für Ausländer mit einer Duldung ein Jahr beträgt. "Während dieser Zeiträume können Asylbewerber und Geduldete ihren Lebensunterhalt von vorneherein nicht selbst bestreiten", schreibt die Bundesregierung. Sie erhielten, soweit sie hilfebedürftig sind, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Die Linke fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, ihren Gesetzentwurf (18/1528) zurückzuziehen und nicht weiter zu verfolgen. Die Einstufung von Serbien, Mazedonien sowie Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten ziele vor allem auf Roma-Flüchtlinge ab, denn mehrheitlich seien die Asylsuchenden aus diesen Ländern Roma, im Falle Serbiens zu mehr als 90 Prozent, argumentiert die Fraktion. "Deren oft existenzielle Notlage, systematische politische, wirtschaftliche und soziale Ausgrenzung und rassistische Diskriminierungen werden somit qua Gesetz negiert", heißt es in dem Antrag weiter. Die "gesetzgeberische Unterstellung eines vermeintlichen Asylmissbrauchs" bestätige und fördere zudem "verbreitete antiziganistische Vorurteile in der Bevölkerung".

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2. Linksfraktion fragt nach Bankenfonds

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Wie viele beitragspflichtige Banken in den vergangenen drei Jahren aufgrund ihrer geringen Größe keine Beiträge zum Restrukturierungsfonds gezahlt haben, will die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/1725) erfahren. Die Bundesregierung soll auch angeben, wie hoch die von verschiedenen Bankengruppen gezahlten Beiträge waren und ob es Klagen gegen die Bankenabgabe gegeben habe.

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3. Altlastensanierung im Kalibergbau

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Fragen nach der Altlastensanierung im Rahmen des Kalifusionsvertrages vom 13. Mai 1993 stellt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/1716). Darin erkundigen sich die Abgeordneten auch nach zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht bekannten Altlasten und nach der Kontrolle der ordnungsgemäßen Verwendung der eingesetzten Steuermittel.

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4. Gewehrproduktion mit deutscher Lizenz

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Die Produktion des Sturmgewehres G 36 mit deutscher Lizenz in Saudi-Arabien ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1708). Die Bundesregierung soll angeben, wann die Produktion dieser Gewehre in Saudi-Arabien aufgenommen wurde und welche Varianten hergestellt werden.

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5. Atomabkommen mit Indien und Brasilien

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Für die bilateralen Atomabkommen mit Indien und Brasilien interessiert sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/1700). Die Abgeordneten erkundigen sich nach Treffen von Regierungsvertretern, dem Austausch von Wissenschaftlern und Forschungspersonal und dem Austausch von Dokumenten.

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6. Wohnungs- und Städtebaupolitik

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Welche Auswirkungen der Neuzuschnitt verschiedener Bundesministerien auf die Wohnungs- und Städtebaupolitik der Bundesregierung hat, will die Fraktion Die Linke mittels einer Kleinen Anfrage (18/1715) erfahren. Unter anderem fragt sie, durch welche Konzepte und Methoden die Regierung sicherstellen will, dass Wirkzusammenhänge wie Stadtentwicklung, bezahlbares Wohnen und energetische Gebäudesanierung im Kontext gedacht und bearbeitet werden.

Die Fraktion bezeichnet es als "besonders gravierend", dass durch den Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom Dezember 2013 Aufgaben aus dem Bereich Wohnungswesen und Städtebau auf zwei Bundesministerien umverteilt worden seien, die mit diesem Fachbereich bisher wenig zu tun gehabt hätten. So seien dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit die Zuständigkeiten für Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten sowie für Stadtentwicklung, Wohnen, Ländliche Infrastruktur und öffentliches Baurecht übertragen worden. Das neue Bundesministerium für Wirtschaft und Energie habe unter anderem die Zuständigkeit für Energieeinsparung und damit für die energetische Gebäudesanierung übertragen bekommen.

In ihrer Anfrage erkundigt sich die Linksfraktion außerdem nach den Gründen für die Kürzung des Wohngeldes und die Verringerung der Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung im Haushalt 2014.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 321 - 18. Juni 2014 - 10.10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Juni 2014