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BUNDESTAG/4455: Heute im Bundestag Nr. 320 - 18.06.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 320
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 18. Juni 2014, Redaktionsschluss: 09.35 Uhr

1. Anhörung zu Steuerrechtsänderungen
2. Anhörung zu Optionspflicht
3. Situation der Lebensversicherungen
4. Eisenbahnbrücken unter der Lupe



1. Anhörung zu Steuerrechtsänderungen

Finanzausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss führt eine öffentliche Anhörung zu verschiedenen geplanten Steuerrechtsänderungen durch, die die Bundesregierung in dem von ihr eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/1529) zusammengefasst hat. Die Anhörung findet am Montag, den 23. Juni, von 13.00 bis 15.00 Uhr im Plenarbereich Reichstagsgebäude, SPD Fraktionsbereich, Sitzungssaal 3 S 008 statt.

Erwartet werden insgesamt 13 Sachverständige: Bund deutscher Finanzrichterinnen und Finanzrichter, Bundessteuerberaterkammer, Bundesverband der Deutschen Industrie, Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (Erich Nöll), Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, Deutsche Steuer-Gewerkschaft (Thomas Eigenthaler), Deutscher Finanzgerichtstag, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Professor Frank Hechtner (Freie Universität Berlin), Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine, Zentralverband des Deutschen Handwerks.

Zu den wichtigen geplanten Änderungen im Steuerrecht gehören die Einführung einer Steuerpflicht auf Auszahlungen bei Eintritt des Versicherungsfalls nach einem Verkauf von Lebensversicherungen. Die Bundesregierung begründet die Rechtsänderung damit, dass Kapital- und Rentenversicherungen der Absicherung wirtschaftlicher Risiken dienen, die aus der Ungewissheit und Unberechenbarkeit des menschlichen Lebens erwachsen würden. Bisher sei die ausbezahlte Versicherungssumme bei Eintritt des versicherten Risikos (Todesfall) nicht steuerpflichtig. Steuerpflichtig sei die Versicherungsleistung im Erlebnisfall. Durch den Verkauf einer Lebensversicherung verliere die Versicherung jedoch den Zweck der Risikovorsorge bei Eintritt des Versicherungsfalls. Erwerber solcher Lebensversicherungen gehe es um die Rendite aus der Kapitalanlage.

Klargestellt werden soll durch den Gesetzentwurf auch, dass bei der Veräußerung von Dividendenansprüchen vor dem Dividendenstichtag keine Steuerfreiheit besteht. Die Auffassung, dass in solchen Fällen Steuerfreiheit bestehe, sei oft vertreten worden, beruhe aber "auf einem nicht zutreffenden Verständnis der geltenden Rechtslage", heißt es in dem Entwurf. Daher erfolge jetzt eine Klarstellung. Änderungen erfolgen auch im Bereich von Fremdwährungsgeschäften.

Im Einkommensteuerrecht sowie im Gewerbesteuerrecht soll ebenfalls klargestellt werden, dass in der ausschließlichen Wirtschaftszone vor der deutschen Küste der erweiterte Inlandsbegriff gilt. Bisher nahm dieser erweiterte Inlandsbegriff nur Bezug auf den Festlandsockel. Die Änderung betrifft die Energieerzeugung durch Offshore-Windenergieanlagen. Eine weitere Änderung betrifft Unterhaltszahlungen, deren steuerlicher Abzug seit vielen Jahren als verwaltungsaufwändig sowie fehler- und missbrauchsanfällig gilt. Künftig müssen die steuerlichen Identifikationsnummern der unterhaltenen Personen angegeben werden, damit deren Identität zweifelsfrei festgestellt werden kann. Nach dem Vorschlag der Bundesregierung sollen Einrichtungen zur ambulanten Rehabilitation von der Gewerbesteuerpflicht befreit werden. Sie würden damit stationären Einrichtungen gleichgestellt.

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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2. Anhörung zu Optionspflicht

Innenausschuss

Berlin: (hib/STO) Um mehrere Vorlagen zur Änderung der sogenannten Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht geht es am Montag, dem 23. Juni 2014, in einer öffentlichen Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses. Dabei handelt es sich um je einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/1312), der Fraktion Die Linke (18/1092) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/185(neu)) sowie einen Antrag der Linksfraktion "für ein fortschrittliches Staatsangehörigkeitsrecht" (18/286).

Zu der auf zwei Stunden veranschlagten Veranstaltung, die um 11.00 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum E 200) beginnt, werden neben dem Bundesvorsitzenden der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Safter Çinar, sowie dem Leiter der Stuttgarter Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsbehörde, Andreas Deuschle, und Martin Jungnickel vom Regierungspräsidium Darmstadt auch die Professoren Bernd Grzeszick von der Universität Heidelberg, Christian Hillgruber von der Universität Bonn und Astrid Wallrabenstein von der Goethe-Universität Frankfurt am Main erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich beim Ausschuss (innenausschuss@bundestag.de) mit Namen und Geburtsdatum anzumelden.

Wie die Regierung in ihrer Vorlage ausführt, sollen "in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern" in Zukunft nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren können. "Für sie, die in der Regel enge Bindungen an Deutschland entwickelt haben, soll die Optionspflicht künftig ersatzlos entfallen", heißt es in der Vorlage. Nach der bisher geltenden Optionspflicht müssen sich in Deutschland geborene Kinder von Ausländern bis zum 23. Lebensjahr zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden.

Dem Gesetzentwurf zufolge ist in der Bundesrepublik aufgewachsen, wer sich bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres "acht Jahre gewöhnlich in Deutschland aufgehalten hat, sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat oder über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung verfügt". Diese Voraussetzungen dürfe von dem weit überwiegenden Teil der "ius soli-Deutschen" erfüllt werden, so dass nur noch eine kleine Gruppe weiterhin der Optionspflicht unterliege, schreibt die Regierung weiter. Den Belangen der hier aufgewachsenen Optionspflichtigen, die bereits die deutsche Staatsangehörigkeit verloren oder ihre andere Staatsangehörigkeit zugunsten der deutschen aufgegeben haben, könne "im Rahmen der geltenden Regelungen Rechnung getragen werden".

Nach dem Gesetzentwurf der Linksfraktion zur "Aufhebung der Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht" sollen sich Kinder ausländischer Eltern, die kraft Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, künftig nicht mehr zwischen der deutschen oder der ausländischen Staatsangehörigkeit entscheiden müssen. Zudem soll eine Übergangsregelung für Menschen geschaffen werden, die bereits aufgrund der Optionsregelung ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren oder die ausländische Staatsangehörigkeit aufgegeben haben.

Auch der Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion zielt darauf ab, die Optionspflicht abzuschaffen. "Soweit Betroffene nach der Optionsregelung die deutsche Staatsangehörigkeit bereits verloren haben, wird das geschehene Unrecht wieder gut gemacht", heißt es in der Vorlage weiter. Danach sollen Betroffene durch einfache Erklärung die deutsche Staatsangehörigkeit wieder erwerben können, ohne ihre ausländische Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen. Von der Optionspflicht Betroffenen, die ihre ausländische Staatsangehörigkeit aufgegeben oder verloren haben, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu behalten, soll die Möglichkeit eingeräumt werden, "ihre ausländische Staatsangehörigkeit unter Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit wieder zu erwerben".

Die Linksfraktion fordert zudem in ihrem Antrag die Bundesregierung zur Vorlage eines Gesetzentwurfes auf, um "das Staatsangehörigkeitsrecht grundlegend zu modernisieren". Dazu soll der Fraktion zufolge Mehrstaatigkeit "bei Einbürgerungen und beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland generell akzeptiert" werden.

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3. Situation der Lebensversicherungen

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Wichtige Eckpunkte und Zahlenmaterial zur Situation der deutschen Lebensversicherungsunternehmen erfragt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/1678). So soll die Bundesregierung unter anderem die auf dem deutschen Markt tätigen deutschen und ausländischen Versicher nennen. Weitere Fragen richten sich nach vorzeitigen Kündigungen von Versicherungsverträgen, den Bewertungsreserven, der Entwicklung der Nettoverzinsung und der laufenden Erträge der Versicherungsunternehmen aus Kapitalanlagen.

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4. Eisenbahnbrücken unter der Lupe

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Der Zustand der Eisenbahnbrücken in Sachsen-Anhalt ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1689). Die Abgeordneten interessiert unter anderem, wie viele Eisenbahnbrücken in diesem Bundesland "dringend sanierungsbedürftig" sind und in welchem Zustand sich die anderen Brücken befinden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 320 - 18. Juni 2014 - 09.35 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Juni 2014