Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FAKTEN

BUNDESTAG/4425: Heute im Bundestag Nr. 290 - 03.06.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 290
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 3. Juni 2014, Redaktionsschluss: 10.10 Uhr

1. Verschärfung des Waffenrechts gefordert
2. Asylsystem in Bulgarien
3. Regierung will Urteil abwarten
4. Grüne thematisieren Menschenhandel
5. Politisch motivierte Straftaten erfragt
6. Regierung lehnt Ausnahmen ab



1. Verschärfung des Waffenrechts gefordert

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Der Bundesrat dringt auf eine Verschärfung des Waffenrechts. Ziel ist es, den Waffenbesitz von Personen aus dem extremistischen Spektrum besser kontrollieren und eindämmen zu können, wie aus einem entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesrates (18/1582) hervorgeht.

Danach sollen die Waffenbehörden verpflichtet werden, bei der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung auch bei den Verfassungsschutzbehörden Informationen einzuholen. Bislang seien sie bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern lediglich verpflichtet, auf das Bundeszentralregister, das zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister sowie auf die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle zurückzugreifen.

Die Bundesregierung schreibt in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf, sie unterstütze "Maßnahmen, die geeignet und erforderlich sind, dem Waffenbesitz von Personen aus dem extremistischen Spektrum entgegenzuwirken". Im Einzelfall sei die Berücksichtigung von Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden bereits nach aktueller Rechtslage möglich und in bestimmten Fällen auch vorgesehen. Ein Verfahren, in dem Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden künftig in jede Zuverlässigkeitsprüfung einbezogen werden sollen, bedürfe "zunächst weiterer Prüfung, auch um den mit diesem Verfahren verbundenen Verwaltungsaufwand begrenzt zu halten". Das Gesetzgebungsvorhaben sollte deshalb nach Auffassung der Bundesregierung "aktuell zunächst zurückgestellt werden".

*

2. Asylsystem in Bulgarien

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um das Asylsystem in Bulgarien geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/1446) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1292). Wie die Bundesregierung darin ausführt, unternimmt Bulgarien gegenwärtig "unter anderem mit Hilfe des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) und in Kooperation mit dem UNHCR große Anstrengungen, um trotz des gestiegenen Flüchtlingszustroms im Jahr 2013 die Anforderungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems zu gewährleisten". Hierzu gehörten insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung des Aufnahmesystems, der Herkunftsländerinformationen, der Ausbildung neuer Kräfte, der Versorgung schutzbedürftiger Personen und der Registrierung von Schutzsuchenden.

Diese Maßnahmen hätten bereits deutliche Verbesserungen im Asylverfahren und in den Aufnahmebedingungen bewirkt. Aus diesem Grund gehe auch der UNHCR in seinem aktuellsten Bericht "Bulgaria as a country of asylum" vom 15. April 2014 davon aus, dass Überstellungen nach Bulgarien nicht mehr grundsätzlich ausgesetzt werden müssen.

Gegenwärtig bestehen der Antwort zufolge sieben Aufnahmeeinrichtungen zur Registrierung, Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden, welche sich im Zuständigkeitsbereich der staatlichen Flüchtlingsagentur (SAR) befinden. Dabei handele es sich um die Aufnahme- und Registrierungszentren in Sofia und Banya, das Durchgangszentrum in Pastrogor, das Aufnahmezentrum in Harmanli sowie die Aufnahmeunterkünfte in Kovachevtsi, Vrajdebna und Voenna Rampa. Laut dem UNHCR-Bericht vom 15. April habe die Aufnahmekapazität der sieben Aufnahmezentren Ende März 2014 zirka 4.150 Plätze mit einer Belegungsrate von 82 Prozent umfasst.

Seit Dezember 2013 habe die SAR 160 zusätzliche Mitarbeiter eingestellt, heißt es in der Antwort weiter. Die Mehrheit von ihnen unterstütze das Personal in den Aufnahmeeinrichtungen, insbesondere bei der Registrierung von Asylanträgen, der Durchführung der Verfahren und der Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt. Unter den neu eingestellten Mitarbeitern befänden sich auch Sozialarbeiter.

In allen Aufnahmezentren "wurden und werden die Unterkünfte renoviert beziehungsweise moderne Wohncontainer angeschafft", berichtet die Bundesregierung zudem. Anfangs nur unzureichend vorhandene Sanitärbereiche mit Duschen und Toiletten seien in fast allen Zentren erneuert worden. Die Räumlichkeiten seien beheizt, es stünden getrennte Einrichtungen für alleinstehende Frauen und Männer zur Verfügung. Täglich würden zwei warme Mahlzeiten bereitgestellt. Eine monatliche Grundsicherung für Schutzsuchenden von 33 Euro werde ausgezahlt.

Darüber hinaus schreibt die Bundesregierung, dass nach dem Bericht "The AIDA Asylum Information Database National Country Report Bulgaria" des bulgarischen Helsinki Committee vom 25. April 2013 jeder Antragsteller in Bulgarien von der zuständigen Stelle krankenversichert werde und eine kostenlose medizinische Behandlung im gleichen Umfang wie ein bulgarischer Staatsbürger erhalte. Seit Februar 2014 leiste EASO operative Unterstützung zur Weiterleitung von unbegleiteten Minderjährigen und besonders Schutzbedürftigen. Besuche von Vertretern der Botschaft Sofia in den Flüchtlingslagern hätten allerdings ergeben, dass für Personen mit besonderen Bedürfnissen wie etwa Menschen mit Behinderungen sowie ältere oder kriegsversehrte Personen nach wie vor ein Mangel an unterstützenden Maßnahmen bestehe.

*

3. Regierung will Urteil abwarten

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/KOS) Angesichts laufender Gerichtsverfahren will die Bundesregierung derzeit nicht konkret zu den Modalitäten der Vergütungsausschüttung an Verleger durch die Verwertungsgesellschaften VG Wort, Gema und VG Bild-Kunst Stellung nehmen, wie es in einer Antwort (18/1555) auf eine Kleine Anfrage der Grünen (18/1376) heißt. Die Oppositionspartei hatte kritisiert, dass die VG Wort das Aufkommen aus den gesetzlichen Vergütungsansprüchen von Urhebern wie etwa Buchautoren oder Journalisten zur Hälfte auch an deren Verleger verteile, ohne von diesen den konkreten Nachweis zu verlangen, im Einzelfall über gesetzliche Vergütungsansprüche an bestimmten Werken zu verfügen. Auch die Gema und die VG Bild-Kunst schütteten auf pauschale Weise ihre Erlöse "zu einem erheblichen Teil" an Verleger aus, monierte die Fraktion.

Die Regierung verweist darauf, dass solche Rechtsfragen zur Zeit vor Gericht geklärt würden. Ein Buchautor hat gegen die VG Wort und deren Ausschüttungspraxis gegenüber Verlegern geklagt und vor dem Oberlandesgericht München gewonnen, momentan ist dieser Streitfall vor dem Bundesgerichtshof anhängig, der diese Entscheidung überprüft. In der Antwort der Regierung auf die Anfrage der Grünen heißt es, man halte es "nicht für sachdienlich, Spekulationen über den Ausgang des Verfahrens anzustellen". Allerdings führt die Regierung aus, dass nach dem Münchner Urteil Verleger bei der Verteilung der Erlöse einer Verwertungsgesellschaft dann berücksichtigt werden könnten, wenn sie Ansprüche in die Verwertungsgesellschaft einbringen, die ihnen zuvor von Autoren übertragen worden seien.

*

4. Grüne thematisieren Menschenhandel

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Entwicklung des Menschenhandels thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/1546). Darin erkundigen sich die Abgeordneten danach, wie hoch die Bundesregierung aktuell die Anzahl der Menschen schätzt, die zur Prostitution gezwungen werden, sowie die Anzahl derjenigen, die zur Arbeit gezwungen werden. Auch wollen sie unter anderem wissen, auf welchen Studien oder Erhebungen diese Schätzungen basieren und was die Bundesregierung tut, um konkrete Zahlen zu erheben.

*

5. Politisch motivierte Straftaten erfragt

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Politisch motivierte Straftaten in Deutschland im April 2014" sind Gegenstand einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (18/1557). Darin erkundigen sich die Koalitionsfraktionen unter anderem danach, wie viele solcher Straftaten der Bundesregierung bislang für April dieses Jahres bekannt geworden sind.

*

Regierung lehnt Ausnahmen ab

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/KOS) Die Regierung lehnt die Forderung des Bundesrats ab, einzelne Branchen wie etwa den Automobilsektor von der Verpflichtung auszunehmen, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Fristen bei der Bezahlung von Auftragnehmern auf 30 Tage zu begrenzen. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/1576) hervor. Die Regierung hat einen Gesetzentwurf zur "Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr" (18/1309) vorgelegt, der die Zahlungsmoral verbessern soll und staatlichen wie privaten Auftraggebern auferlegen will, Rechnungen von Firmen schneller zu begleichen, die als Auftragnehmer Leistungen erbracht haben. Zu dem von der Regierung vorgesehenen Maßnahmenbündel, das dieses Ziel erreichen soll, gehört auch die Regelung, dass Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen keinen Zahlungsaufschub von über einem Monat mehr vorsehen dürfen.

In einer Stellungnahme kritisiert die Länderkammer, dass die Bundesrepublik damit die Vorgaben einer entsprechenden EU-Richtlinie verschärfe und über eine "Eins-zu-Eins-Umsetzung" hinausgehe. In der deutschen Regelung sieht der Bundesrat einen Wettbewerbsnachteil beispielsweise für die hiesige Automobilindustrie, wenn diese Rechnungen rascher bezahlen müsse als Konkurrenten im EU-Ausland. Aus Sicht der Regierung sind branchenspezifische Ausnahmen jedoch "weder erforderlich noch sachgerecht". Der Gesetzentwurf erlaube in besonderen Fällen bereits längere Zahlungsfristen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen - nämlich dann, wenn "besondere Gründe" einen Zahlungsaufschub über 30 Tage hinaus als angemessen rechtfertigten. "Eine Notwendigkeit, darüber hinausgehend einzelne Branchen von der Anwendung der Vorschrift auszunehmen, ist nicht erkennbar", schreibt die Regierung in ihrer Stellungnahme zum Vorstoß der Länderkammer.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 290 - 3. Juni 2014 - 10.10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juni 2014