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BUNDESTAG/4420: Heute im Bundestag Nr. 285 - 02.06.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 285
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 02. Juni 2014, Redaktionsschluss: 13.10 Uhr

1. Anhörung zum Schienenlärm
2. Antiterrordateigesetz soll novelliert werden
3. Luftverkehrsabkommen mit den USA
4. Bundesrat will OP-Assistenz regeln
5. Bericht zu Routen illegaler Migration
6. Regierung verteidigt Pflegevorsorgefonds



1. Anhörung zum Schienenlärm

Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur/

Berlin: (hib/MIK) Die Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (18/1280) ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur am Mittwoch, dem 4. Juni. In dieser Verkehrslärmschutzverordnung sollen aktuelle Erkenntnisse aus den Bereichen Immissionen von Eisenbahnen und Straßenbahnen sowie Lärmausbreitung in die Verordnung eingearbeitet werden.

Als Sachverständige sind geladen: Jens Böhlke, Eisenbahn-Bundesamt, Wolfgang Herrmann von der Obermeyer Planen und Beraten GmbH, Michael Jäger-Cüppers, Arbeitsring Lärm der DEGA, Gerd Kirchhoff von der Bundesvereinigung gegen Schienenlärm, Wolf Maire, Bonk-Maire-Hoppmann GbR, Christian Popp vom LÄRMKONTOR und ein Vertreter des Umweltbundesamtes.

Die Anhörung beginnt um 11 Uhr im Europasaal des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und soll gegen 13 Uhr beendet sein. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich per E-mail beim Ausschuss unter verkehrsausschuss@bundestag.de mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum anzumelden.

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2. Antiterrordateigesetz soll novelliert werden

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf "zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze" (18/1565) vorgelegt. Mit dem Entwurf, der am Donnerstag in erster Lesung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, sollen Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April vergangenen Jahres (1 BvR 1215/07) umgesetzt werden. Danach ist die Errichtung einer Antiterrordatei als Verbunddatei verschiedener Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus "in ihren Grundstrukturen mit der Verfassung vereinbar", wie die Regierung in der Vorlage ausführt. Bei einigen Regelungen verlange das Gericht jedoch "im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz und das Übermaßverbot Änderungen".

Dies betreffe die "Bestimmung der beteiligten Behörden, die Reichweite der als terrorismusnah erfassten Personen, die Einbeziehung von Kontaktpersonen, die Nutzung von verdeckt bereitgestellten erweiterten Grunddaten" und die "Konkretisierungsbefugnis der Sicherheitsbehörden für die zu speichernden Daten", schreibt die Bundesregierung in der Begründung des Entwurfs. Ebenfalls betroffen sind danach "die Gewährleistung einer wirksamen Aufsicht und die Einbeziehung von Daten in die Antiterrordatei, die durch Eingriffe in das Brief- und Fernmeldegeheimnis und das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung erhoben wurden".

Nach der Neuregelung soll unter anderem das Bundeskriminalamt dem Bundestag und der Öffentlichkeit alle drei Jahre - erstmalig zum 1. August 2017 - über den Datenbestand und die Nutzung der Antiterrordatei berichten müssen. Darüber hinaus sollen die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder nach dem Vorschlag künftig im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit Datenschutzkontrollen mindestens alle zwei Jahre durchführen, wie die Bundesregierung schreibt. Neben den vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Vorschriften im Antiterrordateigesetz sollen mit der Novelle auch die entsprechenden Vorschriften im Rechtsextremismus-Datei-Gesetz geändert werden.

Der Bundesrat plädiert in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf für mehrere Änderungen an der Vorlage. In ihrer Gegenäußerung folgt die Bundesregierung den Bundesratsvorschlägen lediglich bei einer redaktionellen Korrektur. Unter anderem bat der Bundesrat, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob die im Gesetz noch enthaltene sogenannte Eilfallregelung aufgehoben werden kann. Sie sei problematisch, weil die abfragende Behörde durch sie unmittelbaren Zugriff auf gespeicherte Daten erhalte, ohne dass eine Prüfung durch die speichernde Behörde erfolge. Dazu schreibt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung, sie habe eine Aufhebung der Eilfallregelung geprüft und sei zum Ergebnis gelangt, an dieser Regelung festzuhalten. Es sei auch anhand eines Praxisfalls belegt, dass die Eilfallregelung erforderlich sei.

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3. Luftverkehrsabkommen mit den USA

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu dem Luftverkehrsabkommen vom 25. und 30. April 2007 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten andererseits (18/1569) vorgelegt. Ziel des Abkommens ist es, die zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten bestehenden bilateralen Luftverkehrsabkommen an gemeinschaftsrechtliche Vorgaben anzupassen.

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4. Bundesrat will OP-Assistenz regeln

Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Die dreijährige Ausbildung zur Operationstechnischen Assistenz (OTA) sollte nach Ansicht des Bundesrates einheitlich geregelt und finanziell abgesichert werden. Die Finanzierung der Ausbildung an Krankenhäusern sei nach der Einführung des neuen Entgeltsystems für die Krankenhausversorgung nicht mehr gesichert, heißt es in einem Gesetzentwurf der Länderkammer (18/1581), der jetzt dem Bundestag zugeleitet wurde.

2008 gab es den Angaben zufolge bundesweit 73 OTA-Schulen mit insgesamt 1.342 Ausbildungsplätzen. Die Gesundheitsministerkonferenz habe bereits 2006 darum gebeten, die notwendigen Schritte für eine bundeseinheitliche Regelung des Berufsbildes einzuleiten und eine Ausbildungsregelung als Gesundheitsberuf zu erarbeiten sowie die Finanzierung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz sicherzustellen. Um eine Zersplitterung der Heilberufe zu vermeiden, sei eine bundesrechtliche Regelung des Berufsbildes als nichtärztlicher Heilberuf erforderlich, schreibt der Bundesrat.

Die Bundesregierung ist der Auffassung, "dass der Beruf in der OTA nicht isoliert geregelt werden sollte". Bedenken bestünden weiter hinsichtlich der "zu geringen Einsatzbreite" der OTA und der fehlenden Möglichkeiten zur Weiterentwicklung. Daher werde derzeit eine bundesrechtliche Ausbildungsregelung sowohl für die OTA als auch für die Anästhesietechnische Assistenz (ATA) vorbereitet. Der Gesetzentwurf solle so ausgestaltet werden, dass auch die "Entwicklung weiterer Zweige des Funktionsdienstes im Operationsbereich" aufgegriffen werden könnte.

Anders als im Gesetzentwurf des Bundesrates dargestellt, gehe die Bundesregierung zudem weiter davon aus, dass eine kostenneutrale Finanzierung der Ausbildung nicht möglich sei und "Kostenkompensationseffekte nur entstehen können, wenn in der Gesundheits- und Krankenpflege Ausbildungskapazitäten in entsprechendem Umfang abgebaut werden".

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5. Bericht zu Routen illegaler Migration

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Der "Africa-Frontex Intelligence Community Joint Report" ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/1316) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1038). Wie die Regierung darin ausführt, unterhält die EU-Grenzschutzagentur Frontex gemeinsame Analyseplattformen mit Anrainerstaaten der Europäischen Union. Seit dem Jahr 2010 bestehe mit der "Africa Frontex Intelligence Community (AFIC)" eine solche Zusammenarbeit mit nord- und westafrikanischen Staaten. Diese habe unter Federführung von Frontex erstmalig 2012 den "Africa-Frontex Intelligence Community Joint Report" erstellt, der im Jahr 2013 fortgeschrieben worden sei.

Die Berichte beschreiben der Vorlage zufolge primär die Erkenntnislage zu Routen der illegalen Migration auf dem afrikanischen Kontinent und von Afrika nach Europa. Im Jahr 2012 seien insbesondere die Beziehung zwischen Schleusung, Schmuggel und anderen Formen der grenzüberschreitenden Kriminalität sowie die Migrationsrouten von Staatsangehörigen asiatischer Staaten über den afrikanischen Kontinent betrachtet worden. "Im Jahr 2013 kommt der Beschreibung der Situation in der Sahelzone unter dem Gesichtspunkt der aktuellen Situation in Mali und deren Einfluss auf die regionale Sicherheit sowie auf Migrationsbewegungen ein besonderer Stellenwert zu", heißt es in der Antwort weiter.

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6. Regierung verteidigt Pflegevorsorgefonds

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Der Pflegevorsorgefonds ist nach Ansicht der Bundesregierung das geeignete Instrument, um die Versorgung der sogenannten Babyboomer-Generation in der Zukunft sicherzustellen. In den nächsten Jahrzehnten werde die Zahl der Pflegebedürftigen deutlich steigen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/1519) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1374). Den Höhepunkt erreiche die Entwicklung, wenn ab etwa dem Jahr 2035 die geburtenstarken Jahrgänge pflegebedürftig würden.

Ab 2015 sollen die Einnahmen aus 0,1 Beitragssatzpunkten 20 Jahre lange in den Vorsorgefonds fließen und ab 2035 wiederum 20 Jahre lang ausschließlich zur Stabilisierung der Beiträge von dort wieder entnommen werden. Aufgrund der demografischen Entwicklung werde die Zahl der Pflegebedürftigen von derzeit rund 2,5 Millionen über etwa 3,5 Millionen im Jahr 2030 auf über vier Millionen im Jahr 2050 ansteigen.

Exakte Schätzungen der Beitragssatzentwicklung seien über einen Zeitraum von 35 bis 45 Jahren allerdings nicht möglich, schreibt die Regierung. Die Zahl der Pflegebedürftigen werde jedoch voraussichtlich nach dem Jahr 2055 sinken. Damit ergebe sich - abhängig von der Zahl der Beitragszahler - bei der Beitragsbelastung "voraussichtlich eine gewisse Entspannung". Der Vorsorgefonds mit seiner Gesamtlaufzeit von 40 Jahren sei darauf angelegt, die Spitzenbelastung abzufedern.

Das maximale Kapitalvolumen des Fonds taxiert die Regierung, ausgehend von den Durchschnittszinsen der vergangenen 20 Jahre, auf 37 bis 42 Milliarden Euro. Eine Zweckentfremdung des Geldes werde ausgeschlossen. Das Sondervermögen diene allein der Stabilisierung der Pflegebeiträge. Eine gesetzlich festgelegte Obergrenze für die Entnahme von Mitteln aus dem Fonds stelle außerdem sicher, dass das Geld nicht in kurzer Zeit verbraucht werde.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 285 - 2. Juni 2014 - 13.10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juni 2014