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BUNDESTAG/4360: Heute im Bundestag Nr. 224 - 05.05.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 224
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 5. Mai 2014 Redaktionsschluss: 13:50 Uhr

1. Bundesrat will Rettungsdienst stärken
2. EU-Mission Atalanta soll verlängert werden
3. Bildung und Nachhaltigkeit
4. Kampf gegen Wilderei geschützter Arten
5. Siebte Novelle der Verpackungsverordnung



1. Bundesrat will Rettungsdienst stärken

Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Der Rettungsdienst sollte nach Ansicht des Bundesrates künftig als eigenständiger medizinischer Leistungsbereich im Sozialgesetzbuch (SGB) ausgewiesen werden. Den Rettungsdienst weiterhin lediglich als Bestandteil der "Fahrkosten" (§ 60 SGB V) oder der "Versorgung mit Krankentransportleistungen (§ 133 SGB V) anzusehen, hieße, "die fortgeschrittene Entwicklung der vorklinischen Versorgungsleistung und insbesondere der Notfallmedizin zu ignorieren", schreibt die Länderkammer in einem Gesetzentwurf (18/1289). Die qualifizierte Versorgung von Notfallpatienten, aber auch der sachgerechte Krankentransport beinhalteten wesentlich mehr als die bloße Beförderungsleistung.

Durch die Verknüpfung der Kostenübernahme an eine weitere Leistung der Krankenkasse würden zudem Fehlanreize gesetzt, schreibt der Bundesrat. Im Zweifel würden Patienten vom Rettungsdienst ohne medizinische Notwendigkeit in ein Krankenhaus gebracht, nur um die "präklinischen Leistungen" bei den Kassen abrechnen zu können. Dies bewirke zusätzliche Kosten.

Der Bundesrat merkt in dem Zusammenhang kritisch an, dass in der Praxis oftmals die Aufgaben des Notarztes mit denen des Notdienstes verwechselt würden. So werde der Notarzt nicht selten zu ambulanten Fällen geholt mit der Folge erheblicher Mehrkosten. In akuten Notfällen hingegen werde nicht der Notarzt über die Rettungsleitstelle alarmiert, sondern der Umweg über den Bereitschaftsnotdienst der Ärzte gewählt.

Dem Gesetzentwurf zufolge soll künftig der ärztliche Bereitschaftsdienst "in das System der Rettungsleitstellen nach Landesrecht mit einbezogen werden können". Die Einbindung des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes in die Rettungsleitstelle sei etwa bei einer Grippepandemie von großem Vorteil, weil alle diesbezüglichen Anforderungen in einer Stelle zusammenliefen.

Mit der Gesetzesnovelle werde eine Abrechnung des Rettungsdienstes als eigenes Leistungssegment ermöglicht, schreibt der Bundesrat in dem Entwurf. Die Neuregelung sei dabei weder mit einer Ausweitung der Leistungsansprüche noch mit Mehrkosten verbunden. Vielmehr würden "erhebliche zusätzliche Kosten durch vermeidbare Einweisungen ins Krankenhaus eingespart".

Die Bundesregierung lehnt den Vorstoß gleichwohl ab. Gegen die Gesetzesnovelle spreche vor allem, dass der Rettungsdienst und seine Finanzierung von den Ländern geregelt werde, schreibt die Regierung in ihrer Stellungnahme zu dem Entwurf. Hierzu hätten die Bundesländer eigene Gesetze erlassen. Entsprechend sei aus Sicht der Regierung eine Differenzierung des Rettungsdienstes in Teilbereiche, etwa Transport und Notfallrettung, nicht durch das SGB V zu treffen. Zu prüfen sei gegebenenfalls eine verbesserte Kooperation des vertragsärztlichen Notdienstes mit den Rettungsleitstellen.

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2. EU-Mission Atalanta soll verlängert werden

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/JOH) Der Einsatz der deutschen Marine im Rahmen der EU-Mission Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias soll um ein weiteres Jahr, längstens bis zum 31. Mai 2015, verlängert werden. Dies geht aus einem Antrag (18/1282) der Bundesregierung hervor, über den der Bundestag am Donnerstag dieser Woche in erster Lesung beraten will.

Die deutsche Beteiligung an der Operation solle inhaltlich gleich sein, die personelle Obergrenze jedoch von bisher 1.400 Soldaten auf 1.200 zu reduziert werden, heißt es darin. Die Bundesregierung begründet diesen Schritt damit, dass die bisherige Obergrenze in der Vergangenheit nicht ausgeschöpft worden sei. Zudem sei vor dem Hintergrund der eingedämmten Piraterie eine schrittweise Absenkung der Mandatsobergrenze möglich und aus militärischer Sicht folgerichtig.

Die Operation Atalanta habe weiterhin zum Ziel, den humanitären Zugang nach Somalia durch den Schutz von Schiffen des Welternährungsprogramms und der Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) sicherzustellen, schreibt die Bundesregierung. Sie solle die vor der Küste Somalias agierenden Piraten bekämpfen und abschrecken, den zivilen Schiffsverkehr auf den dortigen Handelswegen sichern, Geiselnahmen und Lösegelderpressungen unterbinden und das Völkerrecht durchsetzen.

Die Bundesregierung betont, dass die beteiligten Kriegsschiffe seit Beginn des Einsatzes dafür gesorgt hätten, dass im Auftrag des Welternährungsprogramms durchgeführte Schiffstransporte sicher zu ihren somalischen Zielhäfen gelangen konnten. Zudem sei die Erfolgsquote der Piraten im Jahr 2013 gegenüber den vergangenen Jahren auf einem Tiefstand. So sei ein wichtiger Beitrag zur Versorgung der humanitär notleidenden Menschen geleistet worden. Darüber hinaus stellt die Bundesregierung klar, dass durch das Seegebiet vor Somalia die wichtigste Handelsroute zwischen Europa, der arabischen Halbinsel und Asien führe. Diese sicher und offen zu halten, sei eine wichtige Aufgabe internationaler Sicherheitspolitik und liege auch im unmittelbaren deutschen Interesse.

Seit Beginn der Operation, schreibt die Bundesregierung weiter, habe sich Deutschland durchgehend mit mindestens einer Überwassereinheit mit einem auf die Pirateriebekämpfung ausgerichteten Fähigkeitspaket, in Dschibuti stationiertem Unterstützungspersonal sowie Soldaten in den Hauptquartieren beteiligt. Darüber hinaus könnten lageabhängig auch zusätzliche Kräfte eingesetzt werden.

Der Einsatz der Deutschen Marine im Rahmen von Atalanta wurde vom Bundestag erstmals am 19. Dezember 2008 gebilligt, die letzte Verlängerung durch den Bundestag erfolgte am 16. Mai 2013. Die Kosten beziffert die Bundesregierung für den Zeitraum vom 1. Juni 2014 bis zum 31. Mai 2015 auf insgesamt rund 64,9 Millionen Euro.

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3. Bildung und Nachhaltigkeit

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Bei der UNESCO-Generalkonferenz im November 2013 hat sich die Bundesregierung für die Unterstützung der Arbeit der UNESCO im Bereich der nachhaltigen Entwicklung und sich erfolgreich für die Fortführung der UN-Dekade "Bildung für nachhaltige Entwicklung" (BNE) im Rahmen eines Weltaktionsprogramms ausgesprochen. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1211) zur Kleinen Anfrage der Grünen (18/890).

Aufgrund der Tatsache, dass die UN-Dekade in diesem Jahr zu Ende geht, hatten die Grünen daran erinnert, dass der Deutsche Bundestag in einem interfraktionellen Antrag vom März 2012 (17/9186) die Bundesregierung zu verschiedenen Maßnahmen der Förderung, Vertiefung und Verstetigung aufgefordert hatte. Nun, beinahe zwei Jahre später, gelte es zu hinterfragen, ob und inwiefern den verschiedenen Forderungen nachgegangen wurde.

Die BNE trage dazu bei, innovative und nachhaltige Lösungen für die damit verbundenen Herausforderungen zu finden, schreibt die Bundesregierung. Ziel sei es, die Grundzüge der nachhaltigen Entwicklung in den Bildungssystemen der Mitgliedstaaten zu verankern. Die Bundesregierung habe sich aktiv für den hohen Stellenwert der BNE auf UN-Ebene eingesetzt und will das Weltaktionsprogramm in Deutschland mit neuen Maßnahmen ausgestalten und auch in der Entwicklungszusammenarbeit umsetzen.

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4. Kampf gegen Wilderei geschützter Arten

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Zur Bekämpfung der rasant angestiegenen Wilderei beim afrikanischen Elefanten und beim illegalen Elfenbeinhandel sind zusätzlich zu den Beschlüssen bei Konventionen hochrangige politische Gespräche vor allem mit Ursprungs-, Transit- und Abnehmerländern von illegalem Elfenbein erforderlich. Diese Auffassung vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1243) auf eine Kleine Anfrage (18/1072) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Unter anderem verweist sie darauf, dass sie den Gipfel zum Schutz des afrikanischen Elefanten im Dezember 2013 in Botswana initiiert und unterstützt habe. Dieser habe dringliche Schutzmaßnahmen festgelegt. Außerdem setze sich die Bundesregierung mit Nachdruck für eine Reduzierung der Nachfrage nach Elfenbein, insbesondere in China, ein. In Bezug auf eine Nachfragereduzierung seien in Verhandlungen mit China "gewisse Erfolge" erzielt worden, schreibt die Regierung.

Weiter schreibt sie, sie unterstütze die in der am 13. Februar 2014 verabschiedeten Londoner Erklärung festgehaltenen Ausführungen zur Bereitstellung von Mitteln aus der Globalen Umweltfazilität (GEF) zur Bekämpfung des illegalen Wildtierhandels. Wesentliche Elemente der Londoner Erklärung zur nachhaltigen Entwicklung und zur Stärkung des Vollzugs seien feste Bestandteile der deutschen Entwicklungspolitik.

Deutschland sei "kein relevantes Zielland für illegales Elfenbein", heißt es in der Antwort weiter. So seien seit dem 1. Januar 1996 insgesamt zirka 200 Stoßzähne und weitere 53 Elfenbein-Kleinteile aus rohem Elfenbein von den zuständigen deutschen Zollbehörden beschlagnahmt worden, darüber hinaus rund 6.700 Elfenbeinschnitzereien. Da mit der Zerstörung dieser marginalen Mengen nach Auffassung der Bundesregierung "kein national noch international sichtbares Zeichen gegen die Wildtierkriminalität" gesetzt werden könne, sehe die Bundesregierung wie auch viele weitere Unterzeichner der Londoner Erklärung von einer Zerstörung von konfisziertem Elfenbein ab.

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5. Siebte Novelle der Verpackungsverordnung

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Verordnung

Berlin: (hib/JOH) Um Fehlentwicklungen beim Grünen Punkt entgegenzuwirken, sollen neue Regelungen für die Sammlung von Verpackungsmüll beschlossen werden. Entsprechende Änderungen sieht die von der Bundesregierung beschlossene Siebte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung vor, die dem Bundestag jetzt als Drucksache (18/1281) vorliegt. Bundestag und Bundesrat müssen ihr noch zustimmen.

Die Bundesregierung begründet die Notwendigkeit der Novelle mit "offenkundigem Missbrauch und Umgehung einzelner Regelungen der Verpackungsverordnung". Dies führe zu einer Verzerrung des Wettbewerbs auf der Ebene der dualen Systeme. So nutzten einige duale Systeme offenbar zunehmend "Schlupflöcher", um Verpackungsmengen der Lizenzierungspflicht zu entziehen und damit Kosten zu sparen.

Mit der Novelle sollen diese Schlupflöcher geschlossen werden, schreibt die Bundesregierung. Die Möglichkeit für Hersteller und Vertreiber, die für die Beteiligung an einem dualen System geleisteten Entgelte zurückzuverlangen, soweit sie Verkaufsverpackungen am Ort der Abgabe zurückgenommen und auf eigene Kosten entsorgt haben, solle gestrichen werden. Außerdem sollen die formalen Anforderungen an Branchenlösungen deutlich erhöht werden. So sollen Unternehmen nach der neuen Regelung weiterhin ein eigenes Rücknahmesystem für Verkaufsverpackungen bei bestimmten, den Haushalten gleichgestellten Anfallstellen, etwa Hotels, Kantinen oder Kinos, einrichten können. Dazu sollen künftig jedoch die eingebundenen Stellen ihre Teilnahme schriftlich bestätigen müssen. Zudem seien die dorthin gelieferten und später wieder zurückgenommenen Verpackungsmengen genau zu dokumentieren, um auch an dieser Stelle Missbrauch und Umgehungen einzudämmen.

Die erste Verpackungsverordnung wurde vom Gesetzgeber bereits 1991 erlassen, um die Umweltbelastung durch Verpackungsmaterialien möglichst gering zu halten. Sie regelt unter anderem die Rücknahme und Verwertung von Verpackungsabfällen bei privaten Haushalten sowie bei den privaten Haushalten gleichgestellten Anfallstellen. Auf Grundlage der Verordnung wurden so genannte duale Systeme eingerichtet, die außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung die haushaltsnahe Abholung der gelben Säcke und Tonnen sowie eine optimale Verwertung der gesammelten Verkaufsverpackungen gewährleisten sollen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 224 - 5. Mai 2014 - 13:50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Mai 2014