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BUNDESTAG/4303: Heute im Bundestag Nr. 167 - 01.04.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 167
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 1. April 2014 Redaktionsschluss: 10:50 Uhr

1. Linke plädiert für Plebiszite
2. Fall Edathy: Zugriffe auf Vorgang im BKA



1. Linke plädiert für Plebiszite

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/KOS) Nach dem Willen der Linken sollen die Bürger künftig auf Bundesebene mit Hilfe von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden direkt mitbestimmen können. In einem Gesetzentwurf (18/825) plädiert die Fraktion für die Verankerung einer solchen dreistufigen "Volksgesetzgebung" im Grundgesetz, um Plebiszite verfassungsrechtlich abzusichern. Solche Referenden dürfen, wie es in der Vorlage heißt, weder die föderale Struktur der Bunderepublik noch das Haushaltsgesetz tangieren, zudem dürfen Volksinitiativen zur Änderung der Verfassung "kein Grundrecht in seinem Wesensgehalt antasten". Nach dem Modell der Linken sind bei Änderungen der EU-Verträge Volksabstimmungen obligatorisch. Mit ihrem Vorstoß will die Oppositionspartei die Möglichkeiten der Bevölkerung zur direkten politischen Einflussnahme über die Ausübung des Wahlrechts hinaus erweitern.

Als erste Stufe der angestrebten "Volksgesetzgebung" werden Volksinitiativen vorgeschlagen. Auf dieser Ebene sollen 100.000 Wahlberechtigte Gesetzesvorlagen und andere politische Themen in den Bundestag einbringen können. Wird eine Volksinitiative vom Parlament abgelehnt, so soll in einem zweiten Schritt ein Volksbegehren eingeleitet werden können, das dann erfolgreich wäre, wenn es von einer Million Wahlberechtigten befürwortet wird. Volksbegehren zur Änderung des Grundgesetzes benötigen, wie in dem Gesetzentwurf erläutert wird, die Unterstützung von zwei Millionen Bürgern. Ist ein solcher Vorstoß aus Sicht der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Drittels der Bundestagsabgeordneten verfassungswidrig, so soll darüber Karlsruhe urteilen.

Stimmt der Bundestag einem Volksbegehren nicht zu, so findet nach dem Konzept der Linken auf der dritten Stufe ein Volksentscheid statt. Eine Gesetzesvorlage soll dann als angenommen gelten, wenn bei einem solchen Urnengang die Mehrheit der Wähler mit Ja votiert, wobei nur die abgegebenen Stimmen zählen würden. Für eine Grundgesetzänderung wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Bei einem Urnengang sollen die Bundestagsfraktionen eigene Gesetzentwürfe zum betreffenden Thema des Volksbegehrens präsentieren können. Im Übrigen darf eine Parlamentsmehrheit, geht es nach der Oppositionsfraktion, Volksentscheide zu jedem Thema veranlassen.

Wahlberechtigt wären nach dem Modell der Linken auf den verschiedenen Stufen der "Volksgesetzgebung" Deutsche ab 16 Jahren sowie Personen von diesem Alter an, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, aber seit mindestens fünf Jahren in der Bundesrepublik gemeldet sind.

Zur Begründung ihres Verlangens nach Plebisziten auf Bundesebene schreibt die Fraktion, nach der Verfassung gehe alle Staatsgewalt vom Volk aus. Die Bevölkerung sei der Souverän. Allerdings beschränke sich diese Ausübung der Staatsgewalt auf das Wahlrecht, das einen Einfluss auf die Zusammensetzung des Parlaments gestatte. Wahlen allein böten jedoch "keine Chance, nachhaltig und stetig die Politik mitzubestimmen", kritisiert die Linke. Die Möglichkeit, Petitionen im Bundestag vorzubringen, reiche nicht aus. Es müsse darum gehen, "Betroffene zu Beteiligten zu machen", betont der Gesetzentwurf. Die Erfahrungen mit direktdemokratischer Mitbestimmung auf Länderebene zeigten, dass die Bürger an einer direkten Einflussnahme auf die Politik interessiert seien. Auf diese Weise träten die Bürger "aus der sogenannten Zuschauerdemokratie heraus" und würden zu "Subjekten demokratischer Willensbildung", gibt sich die Oppositionspartei überzeugt.

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2. Fall Edathy: Zugriffe auf Vorgang im BKA

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um die "Ermittlungen des Bundeskriminalamtes im Fall 'Edathy'" geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/931) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/713). Danach ist im Bundeskriminalamt (BKA) vor der Identifizierung des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy in Bezug auf ein kinderpornografisches Verfahren am 15. Oktober 2013 mehrfach auf entsprechende Ermittlungsdaten zugegriffen worden.

Wie die Regierung schreibt, wurden am 30. Oktober 2012 "im Vorgangsbearbeitungssystem 800 Einzelvorgänge zu den Beschuldigten der Operation- 'Selm' - darunter auch für Sebastian Edathy - automatisiert angelegt". Eine Überprüfung der Zugriffs-Protokolle am 18. März 2014 habe ergeben, dass auf den Edathy "in dieser Sache betreffenden Vorgang seit seiner Generierung am 30. Oktober 2012 im Vorgangsbearbeitungssystem ausschließlich von zwei Beamtinnen des zuständigen Fachreferates im BKA zugegriffen wurde". Vor dem 15. Oktober 2013 hätten die zwei Beamtinnen in der Zeit vom 30. Oktober 2012 bis 8. Oktober 2013 fünf Mal zugegriffen. Am 15. Oktober 2013, dem "Tag der Identifizierung" Edathys, habe eine der Beamtinnen zweimal auf den Vorgang zugegriffen.

Die Protokollauswertung habe darüber hinaus ergeben, dass vier weitere Beschäftigte im Zeitraum vom 30. Oktober 2012 bis 15. Oktober 2013 den Namen "Edathy" im Vorgangsbearbeitungssystem abfragten "und dabei unter anderem auch die Verwaltungsdaten des in Rede stehenden Vorgangs angezeigt bekamen", heißt es in der Vorlage weiter. Die Abfragen seien "im Zuge der Bearbeitung des vermeintlichen Sprengstoffanschlags auf den Briefkasten des Büros des Abgeordneten Sebastian Edathy im Dezember 2012 sowie der Bearbeitung von Gefährdungssachverhalten zum Nachteil der Schutzperson Sebastian Edathy im August und September 2013" erfolgt.

Bei Anfragen nach einem bestimmten Namen werden laut Antwort im Vorgangsbearbeitungssystem amtsweit sämtliche Vorgänge als Fundstellen angezeigt, in denen dieser Name eine Rolle spielt. Der Vorgangsnachweis im konkreten Fall habe aber lediglich die Vorgangsnummer und den Betreff "Besitz/Erwerb von Kinder-/Jugendpornografie - OP Selm" enthalten. Weitere Informationen zum konkreten Sachverhalt, ein Bezug zum Abgeordneten Edathy sowie dessen Rolle in dem entsprechenden Vorgang seien dem Vorgangsnachweis nicht zu entnehmen gewesen.

"Den Grundsätzen des Vorgangsbearbeitungssystems folgend wäre für weitergehende Informationen eine konkrete Nachfrage bei der zuständigen Sachbearbeitung im Referat SO 12 erforderlich gewesen, die jedoch nicht erfolgte", schreibt die Regierung weiter. Die Beschäftigten hätten die Abfragemöglichkeit im Vorgangsbearbeitungssystem lediglich zum Auffinden der für sie relevanten Vorgänge genutzt. Die Anzeige weiterer Fundstellen und "somit auch des Vorgangs beim Referat SO 12" habe für sie keine Rolle gespielt und sei nach eigenem Bekunden auch nicht weiter zur Kenntnis genommen worden. Ein Zugriff auf den Vorgang sei ausweislich der Protokollierung nicht erfolgt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 167 - 1. April 2014 - 10:50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. April 2014