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BUNDESTAG/4278: Heute im Bundestag Nr. 143 - 19.03.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 143
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 19. März 2014 Redaktionsschluss: 15:10 Uhr

1. Parteienrechtliche Aspekte im Fokus
2. "Pille danach" wirkt unterschiedlich
3. Atomkraftwerke in Russland nicht sicher
4. Regierung: Mehr Chancen durch Bildung
5. Bericht zur Hochschulstatistik



1. Parteienrechtliche Aspekte im Fokus

Innenausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat am Mittwochmittag mit Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) eine Reihe parteienrechtlicher Fragen erörtert, die dieser auch in seinem als Unterrichtung vorliegenden "Bericht über die Rechenschaftsberichte 2010 und 2011 der Parteien sowie über die Entwicklung der Parteifinanzen" (18/100) angeschnitten hatte. So verwies der Parlamentspräsident im Ausschuss darauf, dass die Mehrheit der Parteien nicht ihrer Pflicht zur Vorlage eines Rechenschaftsberichts nachgekommen ist. Von 113 Parteien, die der Bundeswahlleiter für das Jahr 2010 aufgelistet habe, hätten lediglich 44 Rechenschaftsberichte eingereicht. Dabei bleibe es für Parteien ohne Anspruch auf staatliche Teilfinanzierung folgenlos, keinen Rechenschaftsbericht vorzulegen, führte Lammert aus. Er warf die Frage auf, ob es nicht Konsequenzen haben müsse, wenn eine Partei dieser Pflicht nicht nachkomme. Man könne etwa darüber nachdenken, ab wann eine Partei in solchen Fällen ihr Spendenprivileg verlieren könnte.

Der Präsident verwies zudem darauf, dass die Anzeigepflicht für einzelne Parteispenden in einer Höhe über 50.000 Euro durch eine Stückelung der Summe in mehrere Spenden unterhalb dieser Größenordnung unterlaufen werden könne. Ferner plädierte er dafür, in den Rechenschaftsberichten der Parteien als besondere Kategorie Einnahmen aus Sponsoringverträgen aufzuführen. Zugleich sprach Lammert die Problematik an, dass der Bundestagspräsident mögliche Verstöße von Parteien gegen Transparenz- und Spendenvorschriften zu überprüfen und gegebenenfalls zu ahnden hat. Ein Bundestagspräsident sei in diesem Falle immer dem Verdacht der Befangenheit ausgesetzt, da er selbst einer Partei angehöre. Auch plädierte Lammert dafür, dass nicht mehr wie bisher das Bundestagspräsidium über die Weitergabe von Sanktionszahlungen etwa an religiöse oder wissenschaftliche Einrichtungen entscheiden solle. Naheliegend sei stattdessen, diese Mittel in den Bundeshaushalt fließen zu lassen.

Die CDU/CSU-Fraktion betonte, sie nehme Lammerts Vorschläge sehr ernst. Sie wandte sich zugleich dagegen, eine Partei, die keine Rechenschaftsberichte einreicht, von Wahlen auszuschließen. Man solle aber ernsthaft Sanktionen gegen eine solche Partei erwägen. Gleiches gelte für die Überlegung, die Mittel aus Sanktionszahlungen in den Bundeshaushalt zu geben.

Die SPD-Fraktion zeigte sich bereit, die angesprochenen Regelungen im Parteiengesetz in den Blick zu nehmen. Am schwierigsten scheine die Frage nach Konsequenzen für eine Partei, die keinen Rechenschaftsbericht vorlegt. Die Fraktion verwies zugleich auf eine frühere Initiative, die Schwelle für die Anzeigepflicht von Einzelspenden auf 25.000 Euro zu senken.

Die Fraktion Die Linke machte deutlich, eine Senkung der 50.000-Euro-Schwelle anzustreben. Sie sprach sich ebenfalls dagegen aus, Parteien, die keine Rechenschaftsberichte vorlegen, von Wahlen auszuschließen. Zugleich erkundigte sich die Fraktion, ob bei den betreffenden Parteien die Rechenschaftsberichte angemahnt werden.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen regte an, sich vor der Sommerpause über mögliche Änderungen des Parteiengesetzes auszutauschen. Sie griff zugleich die von Lammert angesprochene Problematik auf, dass der Bundestagspräsident etwaige Verstöße von Parteien gegen Transparenz- und Spendenvorschriften zu überprüfen habe. Dabei gebe es keinen Überprüfungsmechanismus bei Entscheidungen des Präsidenten zugunsten einer Partei, was zu Misstrauen führen könne.

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2. "Pille danach" wirkt unterschiedlich

Ausschuss für Gesundheit

Berlin: (hib/PK) Die beiden gängigen, verschreibungspflichtigen Wirkstoffe zur Notfallverhütung sind nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hinsichtlich der möglichen Risiken völlig unterschiedlich zu bewerten. So sei der Wirkstoff Levonorgestrel (LNG) seit Jahren gut erforscht und habe überhaupt nur in zwei dokumentierten Fällen zu einem Verdacht unerwünschter Nebenwirkungen geführt, sagte Behördenpräsident Walter Schwerdtfeger am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Beim Wirkstoff Ulipristalacetat hingegen sei die Datenbasis weniger gut. Zudem gebe es hier starke Hinweise auf unerwünschte Wirkungen.

Das BfArM befürwortet, anders als das Bundesgesundheitsministerium, die Entlassung des Wirkstoffes LNG aus der Rezeptpflicht, um insbesondere jungen Frauen die Chance zu geben, schnell an das Notfallpräparat zu kommen. Beide Arzneimittel können noch Tage nach dem Geschlechtsverkehr eine Schwangerschaft verhindern. Schwerdtfeger sagte, es handele sich gleichwohl um zwei unterschiedliche Präparate. Während bei LNG der Wirkmechanismus klar auf eine Empfängnisabwehr gerichtet sei, deuteten die vorliegenden Daten im Fall Ulipristalacetat darauf hin, dass dieses Mittel auch wie eine Abtreibungspille wirken könne. Eine Freigabe von Ulipristalacetat befürworte die Behörde derzeit nicht.

Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht beim BfArM hatte sich laut Schwerdtfeger schon 2003 mit LNG befasst. Damals habe die Behörde eine Freigabe aber noch nicht befürwortet, weil zu wenige Daten vorgelegen hätten. Inzwischen könne im Fall LNG festgestellt werden, dass es "ein minimales Risiko unerwünschter Wirkungen" gebe. In zwei Fällen sei es zeitgleich mit der Einnahme des Präparates zu Thrombosen gekommen. Allerdings deuteten die Umstände darauf hin, dass es zwischen LNG und der Thrombose keinen kausalen Zusammenhang gegeben habe. Wie die Tests weiter zeigen, vermindert sich die Wirksamkeit der Notfallverhütung bei einem Körpergewicht von 75 bis 80 Kilo. Je eher die Mittel nach dem Sex genommen werden, um wirksamer sind sie.

Auch auf EU-Ebene wird derzeit über die Rezeptpflicht für die Notfallverhütung debattiert. Laut Schwerdtfeger steht im Mai eine neuerliche Befassung an. LNG ist in vielen europäischen Ländern schon rezeptfrei zu erhalten. Das BfArM werde sich auf jeden Fall dafür einsetzen, dass Ulipristalacetat rezeptpflichtig bleibe.

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3. Atomkraftwerke in Russland nicht sicher

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Berlin: (hib/JOH) Die russischen und ukrainischen Atomkraftwerke (AKW) weisen massive Sicherheitslücken auf und entsprechen nicht den modernen Anforderungen. Die Qualifikation des Personals sei mangelhaft, die Normen für die radioaktive Sicherheit würden immer weiter aufgeweicht und das Problem der Lagerung der abgebrannten Brennstäbe sei bislang ungelöst. Diese Einschätzungen von Vladimir Kuznetsov, Professor der Arkhangelsk Arctic State University, lösten am Mittwochmittag in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit große Besorgnis unter den Abgeordneten aus. Von einer "unvorstellbaren Situation" sprach Steffen Kanitz von der CDU/CSU-Fraktion, Klaus Mindrup (SPD) bezeichnete die Ausführungen des Sachverständigen als "erschütternd".

Kuznetsov, der vor der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl als Hauptingenieur in Reaktor 3 gearbeitet hatte, dort nach dem Unglück am 26. April 1986 als Liquidator tätig war und später als Mitarbeiter der sowjetischen Atomenergieaufsichtsbehörde, sagte im Ausschuss, die Havarie des AKW habe alle Schwachstellen der Atomenergienutzung in der damaligen Sowjetunion ans Licht gebracht. Diese seien aber auch heute nicht beseitigt. So sei die Atomaufsichtsbehörde der Russischen Föderation heute "ein drittrangiges Komitee", das seine Kontrollfunktion nicht unabhängig ausüben könne. Außerdem sei nach Tschernobyl nicht ein Reaktor in der Russischen Föderation oder der Ukraine geschlossen worden. Für die inzwischen teilweise über 40 Jahre alten AKWs gebe es keine durchgehenden Sicherheitskonzepte, obwohl die alten Reaktoren vom Typ RBMK, zu denen auch Tschernobyl gehörte, "hochgefährlich" seien. Sie dürften nach Ansicht von Kuznetsov nicht weiter genutzt werden. Für eine Stilllegung stelle die russische Regierung aber kein Geld zur Verfügung. Stattdessen fördere sie die Entwicklung von Verfahren, mit denen die Kapazitäten der alten Reaktoren weiter erhöht werden können.

Vor dem Hintergrund der schwierigen Sicherheitslage in den russischen AKW bat Kuznetsov die Bundestagsabgeordneten und die Bundesregierung, Druck auf Russland auszuüben. Wenn es nicht gelinge, eine Stilllegung der alten Reaktoren zu erwirken, drohe "eine Wiederholung der Katastrophe von Tschernobyl", warnte er.

Die Vorsitzende des Umweltausschusses, Bärbel Höhn (Bündnis 90/Die Grünen), sicherte dem früheren Atominspektor die Hilfe Deutschlands zu. Es müsse jetzt genau überlegt werden, "wie wir Unterstützung leisten können, auch für die Zivilgesellschaft vor Ort", sagte sie. Hubertus Zdebel von der Linksfraktion sprach sich ebenfalls dafür aus, alles dafür zu tun, die "offensichtlich sehr störanfälligen Reaktoren" abzustellen.

Kuznetsov führte weiter aus, dass auch 28 Jahre nach der Katastrophe von Tschernobyl das Risiko einer radioaktiven Verseuchung der Umwelt nicht gebannt sei. So habe es in Russland infolge der starken Dürre in den Jahren 2010 und 2011 viele Waldbrände gegeben. Durch die Feuer sei kontaminierter Boden in weiten Teilen der Ukraine, Weißrusslands und Russlands wieder aufgewirbelt worden. Auch die Länder Westeuropas könnten so abhängig von der Windstärke und der Windrichtung wieder in den Wirkungsbereich von radioaktiven Wolken kommen, warnte der Sachverständige. Im Bereich der Dekontamination müsse daher viel mehr gemacht werden als bisher, mahnte er. Doch auch hierfür fehlten die notwendigen Mittel.

Vor der öffentlichen Anhörung hatten Regierungsvertreter den Abgeordneten berichtet, dass die aktuelle Situation in der Ukraine ihren Erkenntnissen zufolge "keine erhöhte Gefährdungslage" für die ukrainischen Atomkraftwerke erkennen lasse. Hinsichtlich des im April 2012 begonnenen Baus einer neuen Schutzhülle für Reaktor 4 des AKW Tschernobyl betonten sie, dass die bisher dafür veranschlagten Kosten in Höhe von 1,45 Milliarden Euro wohl nicht reichen würden. Unter anderem gebe es noch Schwierigkeiten bei der Stabilisierung des Grundes. Nach einem Ausschluss Russlands aus den G8 bedeute dies, dass auf G7-Staaten höhere Kosten zukommen würden.

Im Anschluss an die Ausführungen Vladimir Kuznetsovs berichtete der frühere japanische Premierminister Naoto Kan dem Ausschuss vom Hergang und den Folgen der Atomkatastrophe von Fukushima im März 2011. Kan, der zum Zeitpunkt der Katastrophe Regierungschef war, betonte, dass nach dem Unfall alle japanischen Atomanlagen stillgelegt worden seien. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Energiemix sei seitdem massiv gestiegen und es habe sich gezeigt, dass die japanische Wirtschaft auch ohne Atomkraft auskomme. Obwohl fast 70 Prozent der Bevölkerung den Atomausstieg befürworten, setze sich die neue liberaldemokratische Regierung jedoch wieder für die Inbetriebnahme der Atomkraftwerke ein. Kan bezeichnete dies als "sehr bedauernswerte Situation". Er wies darauf hin, dass der Unfall von Fukushima aus Sicht von Experten keineswegs beendet sei. Bis heute trete Grundwasser in das Gelände ein, ein Teil des verseuchten Wassers fließe wahrscheinlich ins Meer.

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4. Regierung: Mehr Chancen durch Bildung

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) "Bildung, Wissenschaft und Forschung sind ein wesentlicher Schwerpunkt der Arbeit dieser Bundesregierung. Diesen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag wird die Bundesregierung konsequent umsetzen", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/732) auf die Kleine Anfrage der Grünen (18/543). Dabei gehe es um noch mehr Bildungsgerechtigkeit zur Verwirklichung individueller Zukunftschancen und für mehr Teilhabe und Integration. Zudem werde die Bundesregierung dafür sorgen, dass das Wissenschaftssystem mit starken Hochschulen und starken außeruniversitären Forschungseinrichtungen exzellent, vielfältig und kooperativ bleibe. Die Prioritätensetzung zugunsten von Bildung, Wissenschaft und Forschung, die im 10-Prozent-Ziel zum Ausdruck komme, erforderten hohe Investitionen. Die Bundesregierung strebe an, die Forschungsinvestitionen bei drei Prozent des Bruttoinlandsprodukt (BIP) konstant zu halten, heißt es in Antwort.

Gute Forschung sei Quelle von Innovationen, die Grundlage für Wohlstand, Produktivität und Arbeitsplätze. Dynamische Innovationskraft sei Voraussetzung, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und auszubauen, betont die Bundesregierung und schreibt, dass sie angesichts der laufenden Verhandlungen an der Umsetzung der im Koalitionsvertrag genannten Vorhaben arbeite. Die Gespräche dazu seien noch nicht abgeschlossen.

Die Grünen hatten in ihrer Kleinen Anfrage angeführt, dass der Koalitionsvertrag nach Veröffentlichung in der Wissenschaftsgemeinschaft und auch unter Bildungsfachleuten eine kritische Rezeption erfahren habe.

Zum konkreten Vorgehen schreibt die Bundesregierung, dass die gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) am 22. November 2013 eine Staatssekretärsarbeitsgruppe beauftragt habe, erste Vorschläge für die Ausgestaltung der dritten Programmphase des Hochschulpakts (2016 bis 2020) zu entwickeln. Die Staatssekretärsarbeitsgruppe habe ihre Arbeit am 29. Januar 2014 aufgenommen und werde darüber berichten.

Zudem strebe die Bundesregierung an, die erste Säule des Hochschulpakts fortzusetzen. Dabei sollen vor allem die Hochschulen mit einem guten Lehrangebot stärker honoriert werden, die viele Studenten zu einem erfolgreichen Abschluss führen.

Über die zweite Säule des Hochschulpaktes schreibt die Bundesregierung, dass Instrument und Höhe der Programmpauschale überprüft werden sollen und die weitere Ausgestaltung mit dem Ziel der weiteren Förderung und der Beteiligung der Länder an der Finanzierung entschieden werden müssen.

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5. Bericht zur Hochschulstatistik

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen enthält der 15. Bericht des Ausschusses für Hochschulstatistik wertvolle Hinweise darauf, wie die Hochschulstatistik verbessert werden muss, um für anstehende politische Entscheidungen eine ausreichende Datengrundlage bereitzustellen, schreiben die Grünen in ihrer Kleinen Anfrage (18/816). Dieser Bericht (17/13668) sei dem Deutschen Bundestag im Mai 2013 vorgelegt worden, doch habe der 17. Deutsche Bundestag diesen Bericht nicht mehr beraten.

Die Grünen fragen die Bundesregierung, ob sich die Bundesregierung entsprechend der Erkenntnisse des Ausschusses für Hochschulstatistik dafür einsetzen werde, die Erhebungsmethodik und die Analyseverfahren der Hochschulfinanzstatistik anzupassen, um belastbare und steuerungsrelevante Informationen zu Ausstattungs- und Mittelverwendungsvergleichen zu liefern. Auch interessiert die Grünen, ob die Bundesregierung sich entsprechend der Erkenntnisse des Ausschusses für Hochschulstatistik dafür wirbt, die Definitionen von Einnahmen und Ausgaben der Hochschulen aufgrund neuer Finanzierungsformen und Bund-Länder-Programmen zu aktualisieren. Ferner fragt die Fraktion, ob die Bundesregierung dafür plädiert, dass das Personal an Hochschulen in Vollzeit differenzierter berechnet werden kann.

Die Grünen wollen in ihrem 27-Punkte-Katalog auch wissen, ob sich die Bundesregierung dafür stark macht oder zumindest prüfen will, dass ein länderübergreifendes Kennzahlenset bei einzelnen Hochschulen sowie Studienbereichen beziehungsweise Lehr- und Forschungsbereichen bereitgestellt werden kann und welche Folgen sich hieraus für die Hochschulstatistiken ergeben. Ferner stellen sie die Frage, ob die Übergangsquoten von Schule ins Studium neu berechnet werden müssen und die Studienanfängerprognosen künftig zwischen deutschen Studienanfängern und ausländischen Studienanfängern differenziert werden sollen.

Im Weiteren gehen die Grünen unter anderem noch auf das Thema Studienabbruch, frei gebliebene Studienplätze, das Masterstudium und Promotionen ein.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 143 - 19. März 2014 - 15:10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. März 2014