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BUNDESTAG/4214: Heute im Bundestag Nr. 079 - 17.02.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 079
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 17. Februar 2014 Redaktionsschluss: 16:30 Uhr

1. Bestechung bekämpfen
2. Militärische Forschungsaufträge



1. Bestechung bekämpfen

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Berlin: (hib/KOS) Weithin auf Zustimmung stieß bei den Sachverständigen am Montagnachmittag zum Auftakt einer Anhörung des Rechtsausschusses ein Gesetzentwurf (18/476), mit dem die Koalition den Kampf gegen Korruption auf allen parlamentarischen Ebenen vom Gemeinderat bis zum Bundestag verstärken will. Allerdings plädierten manche Experten im Detail für Änderungen, um etwa durch präzisere Formulierungen die Gefahr zu verringern, dass in Wahlkämpfen vorschnell Ermittlungen gegen Kandidaten eingeleitet würden und so das Gesetz politisch instrumentalisiert werde.

Bislang ist nur direkter Stimmenkauf strafbar, wenn also ein gewählter Volksvertreter Zuwendungen für ein konkretes Abstimmungsverhalten im Einzelfall entgegennimmt. Union und SPD wollen den Begriff der Korruption auf alle unsauberen Verhaltensweisen in Ausübung eines Mandats ausdehnen. Im Entwurf heißt es: "Wer als Mitglied einer Volksvertretung - einen ungerechtfertigten Vorteil - dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei der Wahrnehmung seines Mandats eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornehme oder unterlasse, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Gregor Hackmack von "Parlamentwatch" und Christian Humborg von "Transparency International" äußerten "große Freude" (Humborg), dass nach jahrelangen Debatten nun endlich ein Gesetzentwurf zur schärferen Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung existiere. Humborg kritisierte indes, dass die Koalition nur die "Minimalstandards" der UN-Konvention gegen Korruption umsetzen wolle. Hackmack meinte, die Reform werde "ins Leere laufen", weil Bestechung

nur dann gegeben sein solle, wenn ein Volksvertreter "im Auftrag oder auf Weisung" handele, was aber nicht zu beweisen sei. Diese Passage solle gestrichen werden.

Bernd Heinrich (Humboldt-Universität zu Berlin) hingegen begrüßte es, dass nur im Fall von Aufträgen und Weisungen, von "ungerechtfertigten Vorteilen" oder einer Verletzung "parlamentarischer Gepflogenheiten" von Korruption die Rede sein soll und dass auch die Annahme legaler Parteispenden erlaubt sein solle. Diese Einschränkungen könnten verhindern, dass in Wahlkampfzeiten Politiker durch vorschnell eingeleitete Ermittlungen beschädigt werden, argumentierte der Strafrechtsprofessor. Wolfgang Jäckle (Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung) hingegen sah eine Gesetzeslücke, wenn etwa ein Kommunalpolitiker einem Unternehmer bei einer gewissen Gegenleistung anbiete, sich im Gemeinderat gegen eine Erhöhung der Gewerbesteuer einzusetzen: Dann agiere der Betreffende nicht "im Auftrag oder Weisung", erläuterte der Professor. Entscheidend aber sei, ob parlamentarische Beschlüsse im Sinne eines Vorteilsgebers beeinflusst werden, und dies sei ein besseres Kriterium für Bestechung.

Nach Meinung von Kyrill-Alexander Schwarz (Universität Würzburg) ist nicht auszuschließen, dass das Gesetz vor Wahlen politisch instrumentalisiert wird. Allein die Furcht vor Ermittlungen könne im Übrigen Abgeordnete an der vollen Wahrnehmung des freien Mandats hindern, weil man jeden Bestechungsverdacht vermeiden wolle, auch wenn keine Korruption vorliege, warnte der Professor. Im Übrigen sah der Verfassungsrechtler in dem Koalitionsentwurf einen "Akt symbolischer Gesetzgebung", da sich die "Dinge, um die es geht, in einer Grauzone abspielen".

Aus Sicht der Frankfurter Strafverteidigerin Regina Michalke sind die Begriffe in der Gesetzesvorlage zu unpräzise gefasst. Dies könne dazu führen, dass allein der Umstand, dass ein Volksvertreter im Verlauf der Debatte um ein bestimmtes Thema plötzlich seine Meinung ändert, schon einen Korruptionsverdacht begründet. Allerdings dürften die Chancen eines Beschuldigten spätestens vor dem Verfassungsgericht groß sein. Entscheidend sei immer, ob eine Zuwendung etwa im Rahmen "parlamentarischer Gepflogenheiten" als "sozialadäquat" eingestuft werde oder nicht, argumentierte Michalke. Renate Wimmer sagte, letztlich komme es auf das "Fingerspitzengefühl" der Ermittler an. Insofern sah die Münchner Oberstaatsanwältin, die von einem guten und praktikablen Gesetzentwurf sprach, in unbestimmt wirkenden Formulierungen kein Problem.

Kay Ruge begrüßte es, dass die verschärften Bestimmungen auch für Gemeinderäte gelten sollen. Wenn Staatsanwälte sensibel vorgingen, sei eine politische Instrumentalisierung des Gesetzes nicht zu befürchten, gab sich der Beigeordnete beim Deutschen Landkreistag überzeugt. Es sollten nur jene Fälle verfolgt werden, bei denen die Grenzen eines sozialadäquaten Verhaltens eindeutig überschritten würden.

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2. Militärische Forschungsaufträge

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Nach Aufträgen des Verteidigungsministeriums (BMVg) und privater Rüstungsfirmen für öffentliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/514). Die Bundesregierung soll unter anderem auflisten, welche Drittmittel- beziehungsweise Forschungsaufträge das BMVg seit 2010 an öffentliche Hochschulen und Forschungseinrichtungen erteilt hat, die nicht Einrichtungen der Bundeswehr sind. Auch interessiert die Fraktion, welche Zusammenarbeit zwischen wehrwissenschaftlichen Dienststellen des BMVg oder der vom Ministerium grundfinanzierten Forschungseinrichtungen mit Hochschulen seit dem Jahr 2010 stattgefunden hat, die nicht zu den Einrichtungen der Bundeswehr gehören. Zudem fragen die Abgeordneten, welche Kenntnisse die Bundesregierung über militärische, wehrtechnisch relevante oder "Dual-Use"-Forschungsaufträge von privaten Firmen an öffentliche Hochschulen und Forschungseinrichtungen hat, die nicht Einrichtungen der Bundeswehr sind und ob das Ministerium oder eine andere Stelle der Bundesregierung Ergebnisse derartiger Forschungsaufträge an andere Länder exportiert. Ferner fragt die Fraktion, welche Kenntnisse die Bundesregierung über Forschungsaufträge hat, die aus Etats des US-Verteidigungsministeriums oder anderer ausländischer Verteidigungsministerien finanziert werden, die mit der Begründung einer existierenden Zivilklausel in den Statuten, von Hochschulen oder Forschungseinrichtungen abgelehnt wurden.

Durch eine vorausgegangene Kleine Anfrage der Linken (18/119) würde nun bereits - zumindest für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen - eine Übersicht über die bekannten Kooperationen mit ausländischen Verteidigungsministerien vorliegen, schreiben die Abgeordneten in der Anfrage. Nicht unterrichtet sei die Öffentlichkeit jedoch über den aktuellen Stand der Aufträge des BMVg. Genauso fehle eine Übersicht über existente Kooperationen hinsichtlich militärischer Projekte von öffentlichen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit privaten Rüstungskonzernen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 079 - 17. Februar 2014 - 16:30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Februar 2014