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BUNDESTAG/4026: Heute im Bundestag Nr. 426 - 19.08.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 426
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 19. August 2013 Redaktionsschluss: 13:30 Uhr

1. Bundesrat will Banken zur Einrichtung von Guthabenkonten verpflichten
2. Bundesrat fordert schärfere Gesetze gegen Datenhehlerei
3. Industrie wird beim Strompreis mit 4,685 Milliarden Euro entlastet
4. Bund hat selbst gestecktes Stellenabbauziel übertroffen



1. Bundesrat will Banken zur Einrichtung von Guthabenkonten verpflichten

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/KOS) Die Länderkammer will die Banken verpflichten, allen Bürgern die Führung eines Girokontos auf Guthabenbasis zu ermöglichen. Ziel eines Gesetzentwurfs (17/14363) ist es, sämtlichen Verbrauchern die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen. Der Bundesrat zitiert diverse Hochrechnungen, nach denen die Zahl der Bürger, denen bislang ein Girokonto versagt ist, auf knapp 600.000 bis fast eine Million geschätzt wird. Bei Guthabenkonten mit bestimmten grundlegenden Funktionen können nur Zahlungsvorgänge abgewickelt werden, die das vorhandene Guthaben nicht übersteigen. Die Regierung lehnt den Vorstoß der Länderkammer mit dem Verweis auf Bestrebungen der Brüsseler Kommission ab, eine entsprechende EU-Richtlinie zu verabschieden. Den Abschluss der Beratungen über diese Initiative solle man abwarten.

Der Bundesrat betont, dass heutzutage ein Girokonto Voraussetzung für eine "angemessene Teilnahme am Wirtschafts- und Geschäftsleben und aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken" sei. Die Möglichkeit, seinen Zahlungsverkehr bargeldlos abzuwickeln, sei "im 21. Jahrhundert für nahezu jedermann von essentieller Bedeutung". Gleichwohl sei einem "erheblichen Teil" der Bevölkerung der Zugang zu einem Girokonto versagt, kritisiert die Länderkammer. Zwar existierten keine exakten Erhebungen mit präzisen Angaben über die Zahl der Bürger ohne Girokonto. Der Bundesrat verweist jedoch auf Schätzungen, die von 600.000 bis annähernd eine Million Betroffenen reichen. Auf dem Weg von freiwilligen Selbstverpflichtungen der Kreditwirtschaft habe dieses Problem nicht gelöst werden können.

Abhilfe schaffen soll nach dem Willen der Länderkammer die Verpflichtung für Zahlungsdienstleister, grundsätzlich allen sich rechtmäßig im EU-Gebiet aufhaltenden Verbrauchern ein Guthabenkonto einzurichten, das allerdings nicht kostenlos sein soll - wobei die Gebühr "nicht unangemessen" sein dürfe. Eine Ausnahme von diesem Zwang soll es nur geben, wenn die Führung eines Guthabenkontos für eine Bank unzumutbar sei - etwa wenn ein Antragsteller wissentlich falsche Angaben gemacht habe oder wenn ein Konto mehr als sechs Monate kein Guthaben aufweise. Die Vermögensverhältnisse, die Finanzlage oder die Art der Einkünfte des Kontonutzers dürften, so der Bundesrat, eine Unzumutbarkeit nicht begründen.

In dem Gesetzentwurf heißt es, dass in einzelnen Ländern wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen die Sparkassen bereits gesetzlich zur Einrichtung von Guthabenkonten gezwungen seien. Aus Gründen der Gleichbehandlung und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen müssten jedoch alle Banken einer solchen Verpflichtung unterworfen werden.

Der Bundesrat hofft, dass mit Hilfe eines gesetzlichen Anspruchs auf Guthabenkonten den Betroffenen "das durch die Kontolosigkeit entstandene Stigma genommen wird". Zudem sollen Belastungen vor allem von sozial schwachen Familien vermindert werden.

Auch aus Sicht der Regierung sind "Bürger ohne ein Konto stärker als früher vom Wirtschaftsleben ausgeschlossen". Deshalb wolle man "allen Bürgern schnell, einfach und auf praktikable Weise die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglichen", wie es in einer Stellungnahme zum Vorstoß der Ländervertretung heißt. Die Regierung lehnt deren Gesetzentwurf indes mit dem Argument ab, dass die EU-Kommission inzwischen einen Richtlinienvorschlag unterbreitet habe, wonach künftig jeder Verbraucher einen Anspruch auf ein Guthabenkonto mit bestimmten grundlegenden Funktionen haben solle. Die EU-Staaten müssen nach diesem Modell sicherstellen, dass mindestens ein Kreditinstitut auf ihrem Gebiet ein solches Konto zu angemessenen Gebühren anbietet.

Nach Auffassung der Regierung ist es "nicht zielführend", auf nationaler Ebene eine gesetzliche Regelung vorzubereiten, die nach Abschluss der Verhandlungen über die EU-Richtlinie gegebenenfalls tiefgreifend geändert werden müsse. Der Bundesrat wiederum bezeichnet es als "unvertretbar", eine Einigung auf EU-Ebene abzuwarten, da in der Zwischenzeit die Probleme der Verbraucher ungelöst blieben.

Die Regierung ihrerseits rechtfertigt ein Zuwarten auch mit dem Hinweis, dass "jeder Bürger in den meisten Regionen in Deutschland ein Girokonto erhalten kann": Alle Sparkassen hätten sich im September 2012 auf die Einrichtung eines "Bürgerkontos" im Sinne eines Guthabenkontos verpflichtet.

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2. Bundesrat fordert schärfere Gesetze gegen Datenhehlerei

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/KOS) Durch die Einführung eines neuen Straftatbestands der Datenhehlerei will der Bundesrat die organisierte Cyberkriminalität effizienter bekämpfen. Ein Gesetzentwurf (17/14362) zielt auf den Handel mit rechtswidrig erlangten "digitalen Identitäten" wie etwa Kreditkartendaten oder Zugangsdaten zu Onlinebanking, E-Mail-Diensten und sozialen Netzwerken. Die Regierung begrüßt im Prinzip die Initiative der Länderkammer, sieht jedoch bei Details noch Prüfungsbedarf. In einer Stellungnahme wird etwa auf das Problem des Umgangs der Finanzbehörden mit "Steuer-CD" aufmerksam gemacht, bei deren Erwerb illegal beschaffte Informationen gekauft werden.

Im Gesetzentwurf des Bundesrats heißt es, der Handel mit rechtswidrig erlangten digitalen Identitäten nehme immer mehr zu. Im Internet würden in großem Umfang Daten ausgespäht oder anderweitig illegal erlangt und auf Servern gespeichert. Angriffe in Form von Trojanern oder Viren seien inzwischen "Massenphänomene". Jene, die sich gesetzwidrig Daten besorgen, nutzten diese häufig nicht selbst, um sich einen finanziellen Gewinn zu verschaffen. Vielmehr finde über Webportale und Foren ein "intensiver Handel mit widerrechtlich erlangten Daten aller Art statt", analysiert die Ländervertretung. Die Angriffe im Internet starteten in vielen Fällen internationale, arbeitsteilig strukturierte Gruppen, die in speziellen Diskussionsforen und Chatrooms eine breite Palette von Diensten anböten und damit hohe Gewinne erwirtschafteten. Die Attacken im Internet haben nach Erkenntnissen des Bundesrats zwar regelmäßig finanzielle Gründe, in manchen Fällen handele es sich aber auch um politische Motive mit zum Teil terroristischem Hintergrund.

Die Länderkammer kritisiert, dass die Weitergabe illegal erlangter Daten bisher nur in Teilbereichen von bestehenden Strafnormen erfasst werde. Der Gesetzentwurf verweist auf das vom Verfassungsgericht formulierte "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme", das in besonderem Maße geschützt werden müsse.

Die strafrechtlichen Lücken will der Bundesrat durch den neuen Straftatbestand der Datenhehlerei schließen. Diese Regelung soll bei Daten greifen, an deren "Nichtweiterverwendung ein schutzwürdiges Interesse besteht und die nicht aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können". Der Gesetzentwurf zielt auch auf eine Erhöhung des Strafrahmens für das Ausspähen und Abfangen von Daten, sofern dahinter eine Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht steht. Zudem werden zahlreiche Detailregelungen vorgeschlagen, um nicht zuletzt eine "wirkungsvolle Strafverfolgung" organisierter Kriminalität in diesem Bereich zu ermöglichen. Die Regierung weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass nach der Vorlage der Ländervertretung auch eine Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung ermöglicht wird.

Die Regierung unterstreicht, dass aus ihrer Sicht der Handel mit rechtswidrig erlangten Daten, besonders auf einschlägigen Internet-Plattformen, ein ernst zu nehmendes Problem darstellt. Dem müsse auch mit Mitteln des Strafrechts begegnet werden. Man begrüße daher die Initiative des Bundesrats. Einzelne Aspekte des Gesetzentwurfs wie etwa die Ausweitung strafprozessualer Ermittlungsmöglichkeiten müssten indes näher geprüft werden.

In ihrer Stellungnahme macht die Regierung auf das Problem der "Steuer-CD" aufmerksam. Nicht unter den Straftatbestand der Datenhehlerei sollen nach dem Willen des Bundesrats Aktivitäten von Amtsträgern fallen, "wenn diese in Erfüllung gesetzlicher Pflichten handeln bzw. die Daten ausschließlich in einem Besteuerungs-, Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren verwertet werden". Im Blick auf den Ankauf von "Steuer-CD" setzt die Regierung, wie sie betont, vorrangig auf den Abschluss bilateraler Abkommen über den Informationsaustausch mit anderen Staaten. Eigenen Ermittlungen staatlicher Stellen gebühre "unzweifelhaft der Vorrang" gegenüber der Beschaffung von Informationen Dritter, die in strafrechtlicher Weise erlangt worden seien.

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3. Industrie wird beim Strompreis mit 4,685 Milliarden Euro entlastet

Wirtschaft und Technologie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die den Unternehmen gewährten Steuervergünstigungen beim Strompreis sollen sich in diesem Jahr auf 4,685 Milliarden Euro summieren. Auch im Jahr 2014 werde ein Betrag in ähnlicher Größenordnung erwartet, geht aus einer Antwort der Bundesregierung (17/14489) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/14160) hervor.

Nach einer Aufschlüsselung der Regierung beträgt das Entlastungsvolumen durch den Spitzenausgleich bei der Energie- und Stromsteuer 2,180 Milliarden Euro. Die Energie- und Stromsteuerbefreiung für bestimmte Prozesse und Verfahren macht 1,335 Milliarden Euro aus. Die allgemeine Energie- und Stromsteuerermäßigung für das Produzierende Gewerbe beträgt nach diesen Angaben 1,17 Milliarden Euro.

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4. Bund hat selbst gestecktes Stellenabbauziel übertroffen

Haushalt/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat ihr Ziel, bis 2014 rund 10.000 Stellen einzusparen, vorzeitig erreicht und übererfüllt. Dies teilt sie in ihrer Antwort (17/14488) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/14263) mit. Danach sank der Stellenbestand des Bundes seit 2009 (264.308 Stellen und Planstellen) auf 251.321 Planstellen und Stellen in diesem Jahr. Damit sind insgesamt 12.987 Stellen weggefallen.

Weiter schreibt die Regierung, neue Stellen würden nur "äußerst restriktiv gewährt und auf das absolut Notwendige beschränkt". Ein nicht unerheblicher Teil der neuen Planstellen und Stellen sei für "politisch prioritäre Bereiche" bewilligt worden, insbesondere zur Bekämpfung der Schuldenkrise in der Eurozone und zur Weiterentwicklung der Finanzmarktregulierung. Außerdem seien neue Stellen zur Förderung von Bildung und Forschung, zur Planung und Umsetzung der Energiewende sowie zur Extremismusprävention geschaffen worden.

Dass im Jahr 2012 im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit 143,5 neue Planstellen und Stellen der Besoldungs- beziehungsweise Entgeltgruppen A 13 g, A 13 h sowie E 13 und höher geschaffen wurden, begründet die Regierung mit der "größten Strukturreform der deutschen Entwicklungszusammenarbeit". Ministerielle Aufgaben, die zuvor von drei Organisationen durchgeführt worden seien, seien dabei in das Ministerium überführt worden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 426 - 19. August 2013 - 13:30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. August 2013