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BUNDESTAG/3977: Heute im Bundestag Nr. 377 - 08.07.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 37
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 8. Juli 2013 Redaktionsschluss: 11:45 Uhr

1. Bundesrat verlangt Maßnahmen gegen Steuerstraftaten im Bankenbereich
2. Bundesregierung: Keine Verzögerung bei der Rückgabe von NS-Akten
3. Verwertungsgesellschaften auf dem Prüfstand
4. Mögliche Rolle von US-Einheiten in Deutschland bei gezielten Tötungen in Afrika
5. Im Bundestag notiert: Erkenntnisse zum Deutschen Polizei Hilfswerk
6. Im Bundestag notiert: Stellenbesetzung im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung



1. Bundesrat verlangt Maßnahmen gegen Steuerstraftaten im Bankenbereich

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll in die Lage versetzt werden, gegen Banken einzuschreiten, in denen Steuerstraftaten gehäuft auftreten. Dieses Ziel verfolgt ein vom Bundesrat eingebrachter Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Steuerstraftaten im Bankenbereich (17/14324). Darin schreiben die Länder, dass Banken Steuersparmodelle auch über den gesetzlich erlaubten Rahmen anbieten beziehungsweise ihre Kunden bei diesen Modellen unterstützen würden. In vielen Fällen sei der Tatbestand der Anstiftung beziehungsweise Beihilfe zu Steuerstraftaten durch Bankmitarbeiter erfüllt. Nach geltendem Recht könne jedoch eine Erlaubnis für eine Bank nur aufgehoben werden, wenn Steuervergehen von Geschäftsleitern selbst begangen würden. "Diese Rechtslage ist insofern unbefriedigend, als gerade bei großen Instituten der Nachweis eines individuellen Verschuldens eines Geschäftsleiters sehr schwer zu führen ist", argumentieren die Bundesländer.

Mit der Gesetzesänderung soll die BaFin bereits gegen Banken einschreiten und die Erlaubnis aufheben dürfen, wenn vertretungsberechtigte Organe oder sonstige Personen, die für das Institut verantwortlich handeln, nachhaltig Steuerstraftaten begangen oder zu Steuerstraftaten Dritter Beihilfe geleistet haben.

Die Bundesregierung entgegnet in ihrer Stellungnahme, dass die mit dem Gesetzentwurf geforderten Maßnahmen im Wesentlichen bereits nach geltender Rechtslage möglich und daher nicht erforderlich seien. "Allerdings wird die Bundesregierung prüfen, ob durch eine Verbesserung des Informationsflusses von der BaFin an die Finanzbehörden Steuerhinterziehung wirksamer bekämpft werden kann", heißt es in der Stellungnahme.

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2. Bundesregierung: Keine Verzögerung bei der Rückgabe von NS-Akten

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Aus den Akten des Auswärtigen Amtes ergeben sich keine Hinweise, dass frühere Bundesregierungen die Aufnahme von Verhandlungen mit den USA zur Rückgabe von NS-Akten, darunter die Mitgliederkartei der NSDAP, bewusst verzögert hätten. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/13815) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/13612) weiter schreibt, liegen ihr auch keine Erkenntnisse darüber vor, dass in diesem Zusammenhang die Enttarnung der früheren Mitgliedschaft deutscher Politiker in der NSDAP hätte verhindert werden sollen. Die Gespräche zur Überführung des sogenannten "Berlin Document Center" in deutsche Hände seien "auf Grund unterschiedlicher Auffassungen der beteiligten Stellen über Fragen wie Mikroverfilmung, Standort (Berlin-Problematik, Rechte der Alliierten), Finanzierung, Benutzungsordnung und Organisation immer wieder in Stocken" geraten, heißt es in der Antwort weiter. Das Abkommen sei 1993 schließlich unterzeichnet worden, die NS-Akten seien im Jahr darauf in die Zuständigkeit des Bundesarchivs übergegangen.

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3. Verwertungsgesellschaften auf dem Prüfstand

Recht/Antwort

Berlin: (hib/KOS) Angesichts der noch nicht abgeschlossenen Prüfung durch das Patent- und Markenamt nimmt die Regierung inhaltlich nicht Stellung zu den möglichen Auswirkungen eines im Februar 2012 gefällten Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf die Ausschüttungspraxis deutscher Verwertungsgesellschaften. In einer Antwort (17/14068) auf eine von der Linksfraktion eingereichte Kleine Anfrage (17/13798) heißt es, die Untersuchung der Luxemburger Entscheidung durch das Patentamt "dauert an". In ihrer Anfrage hatte die Linke angemerkt, dass die Regierung schon im September 2012 auf diese noch anhängige Prüfung hingewiesen habe. Nach Darstellung der Linken hat der EuGH dekretiert, dass das EU-Urheberrecht die gesetzlichen Vergütungsansprüche dem "originären Rechteinhaber" zugestehe, also dem Verfasser eines Textes.

Die Regierung betont, dass sich ein Urteil des Münchner Landgerichts vom Mai 2012 nicht mit dem Spruch des EuGH befasse, EU-Vorgaben hätten keine Rolle gespielt. Die Münchner Instanz hatte der Klage eines Richters und Sachbuchautors stattgegeben, der sich dagegen wehrt, dass die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) die ihm aus Zweitverwertungsrechten seiner Texte zustehenden Vergütungen zur Hälfte zugunsten von Verlegern abziehe. Bislang verfährt die VG Wort im Kern so: Veröffentlicht ein Verfasser in einem Buch oder in einer Zeitung einen Beitrag, so werden die im Falle einer Zweitverwertung dieses Textes von der VG Wort eingezogenen Gelder nach einem bestimmten Schlüssel auf den Autor und auf jenen Verlag verteilt, der den Beitrag zuerst publiziert hat. Der Beschwerdeführer beim Münchner Prozess will nun erreichen, dass die betreffenden Einnahmen der VG Wort allein den Verfassern zufließen. Die Regierung weist darauf hin, dass dieser Streitfall bisher nicht rechtskräftig entschieden sei. Für Ende Juli wird das zweitinstanzliche Urteil erwartet.

Sollte das Münchner Verfahren zugunsten der Klägers entschieden werden, kämen auf die VG Wort zusätzlich Kostenbelastungen zu, sofern den betreffenden Urhebern jene Vergütungen rückwirkend für drei Jahre ausbezahlt werden müssten, die bislang an Verlage geflossen sind. In ihrer Kleinen Anfrage hatte die Linke wissen wollen, ob die VG Wort und andere Verwertungsgesellschaften für diese Eventualität Rücklagen gebildet hätten. In der Antwort der Regierung heißt es, die Verwertungsgesellschaften würden "auch Vorsorge dafür zu treffen haben", dass sie dem Ergebnis einer letztinstanzlichen Entscheidung in dem Münchner Prozess "Rechnung tragen können". Ob die Verwertungsgesellschaften dies berücksichtigt hätten sowie ob und in welchem Umfang sie zu diesem Zweck Rückstellungen zu bilden hätten, sei "Gegenstand wahrnehmungsrechtlicher Prüfungen", so die Regierung.

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4. Mögliche Rolle von US-Einheiten in Deutschland bei gezielten Tötungen in Afrika

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Die Rolle des in Deutschland stationierten "United States African Command" (Africom) bei gezielten Tötungen des US-Militärs in Afrika thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (17/14047). Sollten von "deutschem Staatsgebiet aus gezielte Tötungen im Ausland vorbereitet und durchgeführt oder unterstützt werden", wäre davon auch die Bundesregierung betroffen, argumentieren die Abgeordneten. Neben einem Verstoß gegen das Völkerrecht würde in diesem Falle auch das Grundgesetz missachtet.

Konkret verlangt die Linksfraktion unter anderem Auskunft, ob und mit welchen Aufgaben "Verbindungsoffiziere und/oder andere deutsche Soldaten" im Africom-Hauptquartier in Stuttgart eingesetzt sind. Außerdem soll die Bundesregierung mitteilen, ob Verbindungsoffiziere beziehungsweise andere Bundeswehrsoldaten in anderer Verwendung im Rahmen ihres Auftrags mit dem Einsatz bewaffneter Drohnen durch US-Streitkräfte befasst waren. Die Abgeordneten fragen zudem, ob und wie die Bundesregierung ausschließen könne, "dass im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit zwischen der Bundeswehr und den US-Streitkräften Informationen an die US-Streitkräfte weitergegeben wurden, die in die Zielauswahl, Planung und Durchführung von gezielten Tötungen in Afrika eingeflossen sind".

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5. Im Bundestag notiert: Erkenntnisse zum Deutschen Polizei Hilfswerk

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben "derzeit keine hinreichenden verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse zum Deutschen Polizei Hilfswerk (DPHW) und seinen Mitgliedern vor". In ihrer Antwort (17/14049) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/13684) schreibt die Bundesregierung weiter, dass das DPHW nach ihrer Kenntnis kein Beobachtungsobjekt der Verfassungsschutzbehörden der Länder sei. Der Kleinen Anfrage zufolge ermittelt die Staatsanwaltschaft Dresden gegen Mitglieder des DPHW seit Januar 2013 wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung.

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6. Im Bundestag notiert: Stellenbesetzung im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Stellenbesetzung im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erfolgt nach "Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung" und den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen. Die Parteizugehörigkeit werde dabei nicht abgefragt, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/13784) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/13605). Aus datenschutzrechtlichen Gründen könne man auch keine Stellung zu der Frage nehmen, wie viele der neu eingestellten Mitarbeiter beim BMZ vorher bei der FDP-Bundestags- beziehungsweise bei FDP-Landtagsfraktionen beschäftigt waren.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 377 - 8. Juli 2013 - 11:45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Juli 2013