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BUNDESTAG/3904: Heute im Bundestag Nr. 304 - 06.06.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 304
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 6. Juni 2013 Redaktionsschluss: 10:50 Uhr

1. SPD-Entwurf für ein Anti-Doping-Gesetz abgelehnt
2. Koalition will höhere Strafen für Genitalverstümmelung
3. Koalitionsfraktionen planen neue Strafbestimmungen zum Menschenhandel
4. Union und FDP dringen auf zügiges Inkrafttreten des Vertrags über den Waffenhandel
5. Grüne wollen flächendeckenden Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro
6. Grüne fordern besseren Zugang zum Arbeitsmarkt



1. SPD-Entwurf für ein Anti-Doping-Gesetz abgelehnt

Sportausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der von der SPD-Fraktion vorgelegte Entwurf für ein Anti-Doping-Gesetz (17/13468) hat im Sportausschuss keine Mehrheit gefunden. In der Sitzung am Mittwoch stimmten lediglich die Sozialdemokraten für die Vorlage. Grünen- und Linksfraktion enthielten sich, während die Koalitionsfraktionen den Entwurf ablehnten. Darin war vorgesehen, dass der Besitz von Dopingmitteln künftig strafbar sein soll, was über die geltenden Regelungen hinaus gegangen wäre. Nach den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes (AMG) gilt derzeit die Besitzstrafbarkeit nur, wenn es sich um "nicht geringe Mengen" handelt.

Aus Sicht von Martin Gerster (SPD) stellt diese Regelung im AMG ein Problem für die Aufnahme von Ermittlungen bei der Dopingbekämpfung dar. Dies hätten auch die zu einer Anhörung geladenen Experten von Staatsanwaltschaft und Polizei bestätigt. "Wir wollen diesen Passus ändern und die volle Besitzstrafbarkeit einführen", sagte Gerster. In dem Entwurf sei zudem die Strafbarkeit des Eigendopings vorgesehen. Dabei habe man Sorge dafür getragen, dass davon nicht der Jogger mit seinem Schnupfenspray betroffen ist, sagte er.

Wenn zwei Wochen vor dem Ende der Legislaturperiode solch ein Entwurf vorgelegt wird, müsse man an der Ernsthaftigkeit des Anliegens zweifeln, befand Klaus Riegert (CDU). Aber auch inhaltlich sei der Entwurf ungeeignet. So könne man etwa eine Strafbarkeit erst bei bestimmten Mengen schaffen, da es sonst zu einer Kriminalisierung des Besitzes therapeutischer Mengen komme. Was die Strafbarkeit des Eigendopings angeht, so müsse man beachten, dass dies eine Selbstgefährdung sei, die in anderen Bereichen grundsätzlich straffrei ist, sagte Riegert.

Nach Ansicht von Jens Petermann (Die Linke) ist in dem Gesetzentwurf nicht ausreichend geklärt, "welches Rechtsgut überhaupt geschützt werden soll". Gleichwohl werde mit dem Entwurf ein wichtiges Thema aufgegriffen. Es fehle aber angesichts des nahen Endes der Legislaturperiode die Zeit für eine vernünftige Debatte. Außerdem lehne seine Fraktion sowohl die Schaffung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften als auch die Einführung einer Kronzeugenregelung ab.

Die Maßnahmen zur Bekämpfung des Doping seien im Arzneimittelrecht gut aufgehoben, befand Lutz Knopek (FDP). Dieses Recht sei sehr streng, wenn nicht bestimmungsgemäß mit Arzneimitteln umgegangen und mit ihnen gehandelt wird, sagte er. Sportler für den Besitz von Arzneimittel strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, gehe hingegen ins Leere. "Das Strafrecht greift hier nicht", sagte Knopek. Seiner Ansicht nach hat die Möglichkeit der Sportverbände, Startverbote zu verhängen, ohnehin die größte abschreckende Wirkung.

Die derzeitigen Möglichkeiten im Anti-Doping-Kampf seien nicht ausreichend, befand Viola von Cramon-Taubadel (Bündnis 90/Die Grünen). Insofern sei die Vorlage des Entwurfes zu begrüßen. Besser sei allerdings der Gesetzentwurf des Landes Baden-Württemberg, der den Sportbetrug und die Wettbewerbsverzerrung in den Fokus rücke. Die Enthaltung zu der Grünen begründete von Cramon auch damit, dass es in ihrer Fraktion keine Mehrheit für eine volle Besitzstrafbarkeit gebe.

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2. Koalition will höhere Strafen für Genitalverstümmelung

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/KOS) Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP wollen einen eigenständigen Straftatbestand für die Verstümmelung der äußeren weiblichen Genitalien im Strafgesetzbuch schaffen. In einem Gesetzentwurf (17/13707) heißt es, der Strafrahmen solle auf ein bis 15 Jahre Freiheitsstrafe erhöht werden. Bisher liegt die Spanne zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Haft. Laut Vorlage wollen die Koalitionsfraktionen mit ihrem Vorstoß eine Gesetzesinitiative von Hessen und Baden-Württemberg aufgreifen, die im Bundesrat vor über drei Jahren beschlossen worden war.

Als Begründung wird angeführt, dass die Verstümmelung der Genitalien von Frauen und Mädchen insbesondere durch die traditionelle oder rituelle Beschneidung einen schwerwiegenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit darstelle. Obwohl dies vor allem in afrikanischen und einzelnen asiatischen Ländern praktiziert werde, "besteht auch in Deutschland Handlungsbedarf". Im Entwurf steht, es existierten keine gesicherten empirischen Erkenntnisse und Daten dazu, wie viele in Deutschland lebende Frauen und Mädchen von Genitalverstümmelungen "betroffen beziehungsweise bedroht sind". Es gebe keine nennenswerte Anzahl entsprechender Strafverfahren .

Schon heute könnten Haftstrafen bis zu zehn Jahren verhängt werden. Die Bekämpfung der Genitalverstümmelung solle aber weiter verstärkt und das Bewusstsein der Öffentlichkeit für das Unrecht, das in jeder Verstümmelung liege, geschärft werden. Der Schwerpunkt bei deren Bekämpfung müsse in erster Linie im präventiven und sozialen Bereich liegen, schreiben die Abgeordneten. Aber auch strafrechtlich könne ein weiterer Beitrag geleistet werden.

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3. Koalitionsfraktionen planen neue Strafbestimmungen zum Menschenhandel

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/KOS) Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP wollen laut einem Gesetzentwurf (17/13706) einerseits den Menschenhandel mit neuen Strafbestimmungen stärker bekämpfen und andererseits Prostitutionsstätten einer gewerberechtlichen Überwachung unterwerfen.

Die Vorlage sieht beim Thema Menschenhandel eine Reihe von Neuerungen im Strafgesetzbuch vor. So soll etwa Menschenhandel mit dem Ziel des Organhandels, der momentan lediglich als Beihilfe zu Straftaten nach dem Transplantationsgesetz strafbar ist, ausdrücklich unter Strafe gestellt werden. In die Neuregelungen einbezogen sind unter anderem auch Fälle von Menschenhandel zum Zweck der Bettelei und der Ausnutzung strafbarer Handlungen. Mit der Verschärfung dieser und anderer Strafvorschriften will man EU-Vorgaben zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel umsetzen.

Prostitutionsstätten sollen, wie es im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen heißt, in den Katalog der überwachungsbedürftigen Gewerbe aufgenommen werden, und zwar "zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für in der Prostitution tätige Personen". Überdies können laut Vorlage solche Gewerbebetriebe "von Auflagen zum Schutz der Allgemeinheit, der Kunden, der Prostituierten oder der Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke vor Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen abhängig gemacht werden".

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4. Union und FDP dringen auf zügiges Inkrafttreten des Vertrags über den Waffenhandel

Auswärtiges/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AHE) Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP setzen sich für ein zügiges Inkrafttreten des "Vertrags über die Regulierung von Waffenhandel" ein. Mit einem gemeinsamen Gesetzentwurf (17/13708), der am heutigen Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, sollen die Voraussetzungen für die Ratifizierung des Abkommens durch die Bundesrepublik geschaffen werden.

Durch eine frühzeitige Unterzeichnung und Ratifizierung soll aus Sicht der Abgeordneten der besondere Stellenwert unterstrichen werden, den der Vertrag über den Waffenhandel für Deutschland einnehme. Ziel des Vertrages sei es, den internationalen Handel mit konventionellen Rüstungsgütern "durch die Schaffung von rechtlich bindenden, weltweit einheitlichen Mindeststandards, insbesondere für Exporte, zum Zwecke der Stärkung von Frieden und Sicherheit" zu regulieren. "Das ist ein Meilenstein in unserem weltweiten Bemühen um Rüstungskontrolle und Sicherheit", schreiben die Abgeordneten.

Die Exportbewertungskriterien als Kern des Abkommens spiegelten einen wesentlichen Teil der bereits in Deutschland und der EU geltenden "umfangreicheren Bewertungskriterien" wider, schreiben die Abgeordneten. "Insbesondere ist die 'Goldene Regel' (keine Genehmigung von Ausfuhren, falls ein eindeutiges Risiko schwerer Menschenrechtsverletzungen oder schwerer Verletzungen des Kriegsvölkerrechts besteht) weitgehend enthalten", heißt es in der Vorlage. Da die Regeln des Vertragswerks hinter den deutschen Regelungen etwa im Kriegswaffenkontrollgesetz und dem Außenwirtschaftsgesetz zurückblieben, sei grundsätzlich von keinem gesetzlichen Änderungsbedarf zur Durchführung des Vertrags auszugehen.

Der Vertrag sei Anfang April mit der "überwältigenden Mehrheit" von 155 Ja-Stimmen in der UN-Generalversammlung angenommen worden, heißt es in der zum Vertragswerk zugehörigen Denkschrift der Bundesregierung. In Kraft tritt der "Arms Trade Treaty" (ATT), wenn er von mindestens 50 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen ratifiziert wurde. Bisher gab es laut Denkschrift der Bundesregierung keine international gültigen Standards für den Handel mit konventionellen Rüstungsgütern - und zum Beispiel auch keine gemeinsame Verpflichtung der Staaten, solche Exporte zu kontrollieren und Ausfuhrgenehmigung von vergleichbaren und verbindlichen Kriterien abhängig zu machen. Kerngedanke sei die effektivere Bekämpfung des Missbrauchs von Waffen und des illegalen Waffenhandels.

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5. Grüne wollen flächendeckenden Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesrepublik benötigt einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn, um Lohndumping zu bekämpfen und fairen Wettbewerb zu schaffen. Das stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem entsprechenden Antrag (17/13719) fest. Kaum ein anderes Land habe einen so großen Niedriglohnsektor wie Deutschland. Fast sieben Millionen Menschen würden für weniger als 8,50 Stundenlohn arbeiten und davon immerhin 1,4 Millionen Menschen für weniger als fünf Euro Stundenlohn. Die schwarz-gelbe Bundesregierung reagiere darauf jedoch nur mit Lippenbekenntnissen oder halbherzigen Lösungen, lautet der Vorwurf der Fraktion. Sie verlangt deshalb, einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde einzuführen. Eine Mindestlohnkommission aus Vertretern von Gewerkschaften, Arbeitgebern und der Wissenschaft solle für die Festlegung und Anpassung des Mindestlohns verantwortlich sein. Mit der Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen sollen zudem die Tarifpartner in der Festlegung fairer Arbeitsbedingungen gestärkt und tarifliche Branchenmindestlöhne oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns ermöglicht werden, schreiben die Grünen. Über ihren Antrag debattiert der Bundestag am 7. Juni in erster Lesung.

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6. Grüne fordern besseren Zugang zum Arbeitsmarkt

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen setzt sich in einem Antrag (17/13718) für einen erleichterten Zugang von Bleibeberechtigten und Flüchtlingen zum Arbeitsmarkt ein. Sie fordert konkret, das ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleiberechtigte und Flüchtlinge über das Jahr 2013 hinaus fortzuführen. Das Programm, mit dem Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) dafür genutzt werden, die Betroffenen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, habe sich bewährt, schreiben die Grünen. Offenkundig plane das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aber, das Programm auslaufen zu lassen, obwohl rund die Hälfte der 11.000 Teilnehmenden dadurch in eine Arbeit beziehungsweise Ausbildung vermittelt werden konnten. Sollte das Programm dennoch auslaufen, sollte diese Zielgruppe als Zugangsberechtigte in allen Programmbereichen der künftigen ESF-Förderstruktur verankert werden. Außerdem verlangen die Grünen, dass status-unabhängige Zugangsvoraussetzungen sichergestellt werden, so dass die Zielgruppe des bisherigen ESF-Bundesprogramms Zugang zu allen EFS-Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene erhält. Der Antrag wird am Donnerstagabend vom Plenum erstmals beraten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 304 - 6. Juni 2013 - 10:50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juni 2013