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BUNDESTAG/3825: Heute im Bundestag Nr. 225 - 24.04.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 225
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 24. April 2013 Redaktionsschluss: 12:10 Uhr

1. Rechte leiblicher Väter: Rechtsausschuss einstimmig für Regierungsentwurf
2. Ausschuss für Reform der Flensburger Punktekartei
3. Bildungsausschuss fordert stärkere Umsetzung von Inklusion in der Bildung
4. Mehr Stimmgewicht für Entwicklungsländer in der Internationalen Finanz-Corporation
5. Gesetzentwurf zur Umsetzung der Neufassung der EU-Qualifikationsrichtlinie vorgelegt
6. Die Linke fragt nach "Geheimdienst ehemaliger Angehöriger der SS"
7. Im Bundestag notiert: Seearbeitsübereinkommen



1. Rechte leiblicher Väter: Rechtsausschuss einstimmig für Regierungsentwurf

Rechtsausschuss

Berlin: (hib/VER) Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwochvormittag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters" (17/12163) einstimmig angenommen. Ein zentrales Anliegen dieser Regierungsinitiative ist es, dem leiblichen Vater "ein Recht auf Umgang mit dem Kind" zu gewähren, "wenn der Umgang dem Kindeswohl dient". Ausschlaggebend dafür soll ein "nachhaltiges Interesse" sein, das der leibliche Vater an dem Kind zeigen müsse.

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2. Ausschuss für Reform der Flensburger Punktekartei

Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Berlin: (hib/MIK) Die geplante Reform der Flensburger Punktekartei hat eine weitere Hürde genommen. Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung stimmte am Mittwochmorgen mit großer Mehrheit dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/12636) in geänderter Fassung zu. Bei Enthaltung der drei Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen votierten die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP dafür.

Mit dem Gesetzentwurf soll das Punktesystem einfacher und transparenter werden. Deshalb soll es künftig nur noch drei Kategorien geben: ein Punkt bei Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, zwei Punkte bei Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit besonders beeinträchtigen sowie bei Straftaten ohne Führerscheinentzug, und drei Punkte bei Straftaten mit Führerscheinentzug. Weg sein soll der Führerschein auch, wenn acht Punkte angesammelt wurden.

Mehr Transparenz will die Regierung durch Verzicht auf komplizierte Tilgungsregelungen erreichen. Statt dessen sollen künftig feste Tilgungsfristen für die jeweiligen Verkehrsverstöße und ein einheitlicher Beginn für die Tilgungsfristen gelten. Somit soll jeder Verstoß für sich verjähren. Die bisherige Tilgungshemmung, nach der ein neuer Eintrag automatisch die Tilgungsfrist des alten verlängert, soll wegfallen. Außerdem soll es Fahreignungsseminare geben, die das bisherige Aufbauseminar für Punktetäter ablösen sollen. Die Teilnahme soll ab sechs Punkte verpflichtend sein.

In einem kurzfristig eingebrachten Änderungsantrag der Koalition wurde unter anderem festgelegt, dass bei freiwilliger Teilnahme an den Fahreignungsseminaren zwei Punkte vom Konto gestrichen werden können. Außerdem wurde die Verjährungsfrist von zwei auf 2,5 Jahre erhöht.

Die Abgeordneten aller Fraktionen waren sich einig, dass derzeitige Punktesystem reformiert werden müsse. Das derzeitige System werde nur wenig akzeptiert, da es weitestgehend undurchschaubar sei. Die Oppositionsfraktionen begründeten ihre Enthaltung vor allem damit, dass der Änderungsantrag kurzfristig von der Koalition vorgelegt worden sei.

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3. Bildungsausschuss fordert stärkere Umsetzung von Inklusion in der Bildung

Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Berlin: (hib/ROL) Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zur Inklusion wollen alle Fraktion voran treiben und umsetzen. Sie ist in Deutschland seit 2009 in Kraft. Allerdings sehen viele Politiker noch großen Handlungsbedarf. Das wurde am Mittwochvormittag bei der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Forschung deutlich, die im Berliner Jakob-Kaiser-Haus stattfand. Unter Inklusion versteht man einen pädagogischen Ansatz, der die Vielfalt in der Bildung und Erziehung zulässt und das Recht auf Teilhabe für Behinderte festschreibt, so das behinderte und nichtbehinderte Kinder zusammen lernen und aufwachsen.

Der SPD Abgeordnete Oliver Kaczmarek sagte: "Allerdings hat das gesamt Bildungswesen Probleme, sich auf die Inklusion einzustellen." Die Umsetzung der Inklusion sei eine gesamtstaatliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Wie auch andere Ausschussmitglieder wies Kaczmarek darauf hin, dass die Umsetzung der Inklusion sich nicht nur auf Kindergärten und Schulen beziehen dürfte, sondern alle Bildungseinrichtungen einschließe - eben auch Universitäten und Berufsschulen.

Rosemarie Hein (Die Linke) betonte, dass es nicht um die Vielfalt der Lernorte, sondern um die Vielfalt in den Lernorten ginge. In der frühkindlichen Bildung sei die Umsetzung der Inklusion bereits auf einem guten Weg, doch schon in der Sekundarstufe würden nur 22 Prozent der Kinder inklusiv unterrichtet und an den Hochschulen sei es dann nur noch acht Prozent. Zudem forderte sie die Einführung bundesweiter Vergleichsstandards.

Kai Gehring (Grüne) forderte zudem ein inklusives Ganztagsschulprogramm und ging auf die baulichen Mängel der Bildungsinstitutionen ein. "Die müssen baulich barrierefrei und inklusiv ausgerichtet werden", sagte Gehring . Er wies darauf hin, dass die Umsetzung schneller und einfacher wäre, wenn das Kooperationsverbot zwischen Bund und Länder fallen würde.

Marcus Weinberg (CDU) unterstrich ebenfalls den Willen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention nach uneingeschränkter Teilhabe von Behinderten. Es müsse am Ende aber immer um den größtmöglichen Nutzen für das Kind gehen. Deshalb sei es nicht sinnvoll, bestehende und funktionierende Einrichtungen einfach abzuschaffen, ohne sie durch funktionierende inklusive Einrichtungen ersetzen zu können. "Wir wollen Inklusion betreiben, aber Inklusion muss auch Akzeptanz in der Gesellschaft finden", so Weinberg. Gerade Eltern scheuten vor schlechten Lösungen zurück.

Die FDP-Abgeordnete Sylvia Canel machte in ihrem Statement auf ein zentrales Problem aufmerksam: "Es gibt noch nicht einmal eine einheitliche Definition. Und so lange es die nicht gibt, haben wir auch kein klares Konzept." Zudem ermahnte sie die Länder, ihrer Verantwortung beim Thema Inklusion gerecht zu werden und forderte wie auch andere Ausschussmitglieder eine Neuausrichtung und Professionalisierung der Lehrerausbildung.

Der Parlamentarische Staatssekretär Helge Braun (CDU) versicherte den Abgeordneten, dass der Datenbestand beim Thema Inklusion kontinuierlich anwachse. Im Nationalen Bildungsbericht des kommenden Jahres würde Inklusion als Schwerpunkthema behandelt werden.

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4. Mehr Stimmgewicht für Entwicklungsländer in der Internationalen Finanz-Corporation

Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Berlin: (hib/AHE) Das Stimmgewicht von Entwicklungs- und Schwellenländern bei der Internationalen Finanz-Corporation (IFC) soll angehoben werden. Der Gouverneursrat der Weltbank-Tochter habe eine entsprechende Änderungen des IFC-Abkommens und zudem eine Kapitalaufstockung in Höhe von 200 Millionen US-Dollar gebilligt, schreibt die Bundesregierung in einem Gesetzentwurf (17/12953), mit dem die Änderungen in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung votierte am Mittwoch mit den Stimmen von Unions- und FDP-Fraktion für den Entwurf. Die Fraktionen von SPD und Grünen enthielten sich, die Linksfraktion stimmte dagegen.

Die IFC hat nach Angaben der Bundesregierung die Aufgabe, die Entwicklung des Privatsektors in Entwicklungs- und Schwellenländern unter anderem durch Darlehen, Eigenkapitalbeteiligungen und Garantien zu fördern. Die Bundesrepublik ist Gründungsmitglied der Weltbank-Tochter und hält gegenwärtig einen Kapitalanteil von 5,43 Prozent.

Der Entwurf sieht vor, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu ermächtigen, bestimmte künftige Änderungen des IFC-Abkommens durch Rechtsverordnung in deutsches Recht umzusetzen. "Durch die rechtzeitige Unterrichtung des Bundestages vor geplanten Änderungen wird sichergestellt, dass das Parlament sich zu den geplanten Änderungen äußern und darauf Einfluss nehmen kann", heißt es im Entwurf weiter.

Die Fraktionen von SPD und Grünen begrüßten im Ausschuss zwar die Neugewichtung der Stimmrechte der IFC-Mitgliedsländer, meldeten aber "verfassungsmäßige Bedenken" zum Gesetzentwurf an, wie eine Vertreterin der Grünen sagte. Die parlamentarischen Rechte würden beschnitten, wenn zukünftig bestimmte Änderungen bei der IFC nicht mehr der Zustimmung des Bundestages bedürften, betonte eine Vertreterin der SPD-Fraktion. Es sei unwahrscheinlich, dass das Parlament im Vorfeld über Änderungen umfassend informiert werde.

Vertreter der Koalitionsfraktionen unterstrichen, dass die Befassung des Bundestags bei "wesentlichen Änderungen" auch fortan gesichert sei. Die Zustimmung per Rechtsverordnung sei eine "Entbürokratisierung", weil mit ihr bestimmte Änderungen, die im Gouverneursrat bereits entschieden wurden und damit auch für Deutschland gelten, vereinfacht in nationales Recht umgesetzt werden könnten.

Eine Vertreterin der Linksfraktion nannte die Neugewichtung der Stimmanteile bei der IFC zwar "gut", Ziel müsse jedoch das Prinzip "ein Land - eine Stimme" sein. Zudem forderte sie ein Ende der Beteiligung der IFC am Geschäft mit der Verbriefung von Krediten.

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5. Gesetzentwurf zur Umsetzung der Neufassung der EU-Qualifikationsrichtlinie vorgelegt

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (17/13063) zur Umsetzung der überarbeiteten Fassung der sogenannten EU-Qualifikationsrichtlinie in das nationale Recht vorgelegt. Daneben enthält der Gesetzentwurf laut Regierung Anpassungen, die vor allem das Asylverfahrensgesetz und das Aufenthaltsgesetz betreffen und bei denen es sich "insbesondere um klarstellende Regelungen und redaktionelle Änderungen" handelt.

Wie die Regierung in der Begründung des Gesetzentwurfes erläutert, legt die Neufassung der "Qualifikationsrichtlinie" die Voraussetzungen für die Zuerkennung internationalen Schutzes fest. Darüber hinaus bestimme sie die mit dem jeweiligen Schutzstatus verknüpften Rechte, präzisiere eine Reihe von Regelungen und führe "insbesondere für international subsidiär Schutzberechtigte zu einem verbesserten Schutzstatus".

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem die Schaffung eines "eigenständigen Status in Bezug auf die europarechtlichen subsidiären Schutztatbestände" vor, wie es in der Begründung weiter heißt. Die Schaffung eines eigenständigen internationalen subsidiären Schutzstatus habe Folgewirkungen. Zum einen werde die bislang dreistufige Prüfreihenfolge im Asylrecht künftig vierstufig. Sie beinhaltet die Prüfung der Asylberechtigung nach Artikel 16a des Grundgesetzes, der Flüchtlingseigenschaft, des internationalen subsidiären Schutzes sowie der nationalen Abschiebungsverbote ("nationaler subsidiärer Schutz").

Die Änderung bewirkt den Angaben zufolge zudem eine "klarere Trennung von internationalem subsidiärem Schutz und den nationalen Abschiebungsverboten". Der internationale subsidiäre Schutz sei wie der Flüchtlingsstatus nach der Richtlinie mit einer Reihe von Rechten und Leistungsansprüchen verknüpft. Ebenso wie der Flüchtlingsstatus sei der internationale subsidiäre Schutz beispielsweise ausgeschlossen, wenn ein Ausländer bestimmte schwere Straftaten verübt hat. Im Unterschied dazu greifen die nationalen Abschiebungsverbote laut Vorlage "regelmäßig nur subsidiär, wenn trotz drohender Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit kein Schutzstatus gewährt wird". Die nationalen Abschiebungsverbote könnten daher auch nicht ausgeschlossen werden.

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6. Die Linke fragt nach "Geheimdienst ehemaliger Angehöriger der SS"

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Kenntnisse der Bundesregierung über einen Geheimdienst ehemaliger Angehöriger der SS in der Bundesrepublik Deutschland" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12928). Wie die Fraktion darin schreibt, haben nach "Spiegel"-Informationen vom 10. März 2013 "frühere Angehörige des Sicherheitsdienstes SD - des Geheimdienstes der SS - noch in den sechziger Jahren ein enges Netzwerk gebildet, das Verbindungen zu den Geheimdiensten der Bundesrepublik Deutschland unterhielt und an Sprengstoffanschlägen in Südtirol beteiligt gewesen sein soll". Dies "gehe aus einem 'streng geheimen' Vermerk hervor, den die Bundesregierung jetzt freigab", heißt es in der Vorlage weiter. Dem Vermerk zufolge habe die Spitze des Bundesnachrichtendienstes (BND) 1963 Beamte des Kanzleramts über die "regelmäßigen Zusammenkünfte ehemaliger SD-Leute" informiert, "an denen Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes mit SS-Vergangenheit teilnähmen, und die einen 'internen Nachrichtendienst' gebildet hätten". Nach Angaben des BND "hätten die Treffen regelmäßig beim ehemaligen SS-Gruppenführer Wilhelm Harster stattgefunden".

Wissen will die Fraktion, in welchem Zeitraum nach Kenntnis der Bundesregierung "der Nachrichtendienst ehemaliger SD-Mitarbeiter um SS-Gruppenführer Wilhelm Harster (SDKH)" bestand. Auch erkundigt sie sich unter anderem danach, seit wann "wer genau in der damaligen Bundesregierung vom SDKH" wusste und was "die damalige Bundesregierung diesbezüglich zu welchem Zeitpunkt" unternahm.

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7. Im Bundestag notiert: Seearbeitsübereinkommen

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VER) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (17/13059)zum Seearbeitsübereinkommen 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 23. Februar 2006 in den Bundestag eingebracht. Das Übereinkommen bildet "für weltweit etwa 1,2 Millionen Seeleute auf über 65.000 Handelsschiffen die Charta ihrer Arbeitnehmerrechte ("bill of rights"). Seine Anforderungen werden in einem separaten Gesetzentwurf zur Umsetzung (17/10959) geregelt, das sich derzeit im parlamentarischen Beratungsverfahren befindet. Mit der vorliegenden Gesetzesinitiative wiederum sollen die Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes für die Ratifikation des Seearbeitsübereinkommens geschaffen werden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 225 - 24. April 2013 - 12:10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. April 2013