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BUNDESTAG/3806: Heute im Bundestag Nr. 206 - 17.04.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 206
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 17. April 2013 Redaktionsschluss: 13:10 Uhr

1. Belastungen im Beruf: Arbeitsausschuss nimmt SPD-Antrag in Expertenanhörung auf
2. EU-Richtlinie zum Verbraucherschutz: Experten sehen Nachbesserungsbedarf
3. Grüne scheitern mit Antrag zu Stärkung der Inklusion in der Entwicklungszusammenarbeit
4. Rechtsausschuss lehnt Grünen-Antrag zur Stärkung von Fahrgastrechten ab
5. Antwort der Bundesregierung zu Europäischen Bildungskooperationen



1. Belastungen im Beruf: Arbeitsausschuss nimmt SPD-Antrag in Expertenanhörung auf

Ausschuss für Arbeit und Soziales (Anhörung)

Berlin: (hib/VER) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner Sitzung am Mittwochvormittag die Aufnahme eines SPD-Antrags (17/12818) in die öffentliche Anhörung zu psychischen Belastungen in der Arbeitswelt beschlossen. Die Anhörung wird am Montag, 13. Mai 2013 im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus stattfinden und um 14:00 Uhr beginnen.

In ihrem Antrag schreibt die SPD-Fraktion, dass die physischen und psychischen Belastungen in der Arbeitswelt zugenommen haben. Deshalb verlangen die Sozialdemokraten von der Bundesregierung ergänzende gesetzliche Maßnahmen zur Umsetzung des Arbeitsschutzes und zum Erhalt der Gesundheit der Beschäftigten in den Betrieben und Unternehmen. Insbesondere wird gefordert, durch Erlass einer Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit ("Anti-Stress-Verordnung") eine Regelungslücke im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu schließen.

Weiter liegen der Anhörung der Antrag "Psychische Belastungen in der Arbeitswelt reduzieren" (17/11042) der Linksfraktion und der Grünen-Antrag "Psychische Gefährdungen lindern" (17/10867) zugrunde.

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2. EU-Richtlinie zum Verbraucherschutz: Experten sehen Nachbesserungsbedarf

Rechtsausschuss (Anhörung)

Berlin: (hib/VER) Bei der Umsetzung einer EU-Richtlinie zum Verbraucherschutz in deutsches Recht sehen Experten Nachbesserungsbedarf. Das ergab eine Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses am Mittwochmittag, in der neun Experten ihre Positionen darlegten.

In der Europäischen Union sollen das Verbraucherschutzniveau erhöht sowie der Binnenmarkt für Geschäfte zwischen Unternehmen und Verbrauchern verbessert werden. Dies sieht eine EU-Verbraucherrechterichtlinie vor, welche die Bundesregierung nun in deutsches Recht (17/12637) umsetzen will. "Durch eine Angleichung der Rechtsvorschriften sollen Hindernisse für den Binnenmarkt, von denen Unternehmer und Verbraucher betroffen sind, beseitigt werden", heißt es in dem Gesetzentwurf zur Begründung. Außerdem soll die Richtlinie dazu dienen, "Unstimmigkeiten im zivilrechtlichen Verbraucherschutz zu beseitigen und Regelungslücken zu schließen".

Tobias Brönneke von der Hochschule Pforzheim erklärte, dass der Gesetzgeber in mehren Punkten gefordert sei. Unter anderem forderte Brönneke, dass das Bezahlen mit Daten, also beispielsweise beim kostenlosen Herunterladen einer App, entgeltlichen Leistungen gleichgestellt werde. Er unterbreitete anschließend direkt eine Formulierung, die seines Erachtens in den Gesetzestext aufgenommen werden müsse.

Jutta Gurkmann, Referentin für Wirtschaftsrecht im Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Berlin, schloss sich Brönneke in diesem Punkt an. Darüber hinaus appellierte sie an den Gesetzgeber, das Gewährleistungsrecht zu verbessern, d. h. kundenfreundlicher zu gestalten. Mit Blick auf die neuen Informationspflichten erklärte sie, dass sich in diesem Punkt wohl alle Experten einig seien. Denn die neue Richtlinie sieht umfangsreiche Informationspflichten seitens der Unternehmen gegenüber den Verbrauchern vor. Aber, sagte Gurkmann, ein Teil der Informationen sei nicht relevant und teilweise sogar sinnlos. In diesem Zusammenhang schlug sie unter anderem die Gründung einer Arbeitsgruppe vor, um eine Strategie zur Eindämmung der Informationsflut zu finden.

Jochen Clausnitzer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Direktvertrieb Deutschland (BDD), Berlin, beklagte, dass es Anwälte gebe, die gezielt auf Verbraucher zugingen, um diesen von einer Klage gegen Unternehmen aus unterschiedlichen Gründen zu überzeugen. So würden diese Anwälte Mandate generieren. Der so entstehende Schaden sei für die Unternehmen teils existenzgefährdend.

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3. Grüne scheitern mit Antrag zu Stärkung der Inklusion in der Entwicklungszusammenarbeit

Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist mit ihrer Initiative zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit gescheitert. Ein entsprechender Antrag (17/12844) fand im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung am Mittwoch keine Mehrheit: Die Oppositionsfraktionen votierten für die Initiative, die Koalitionsfraktionen stimmten dagegen.

Die Grünen hatten unter anderem gefordert, Inklusion in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit "gezielt voranzutreiben" und als Querschnittsaufgabe zu etablieren. Dazu gehöre unter anderem, Ansprechpartner im Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und in den Durchführungsorganisationen zu benennen, die das Thema strategisch und inhaltlich betreuen und verantworten. Auf internationaler Ebene solle unter anderem "die inklusive Gestaltung von Entwicklungsmaßnahmen auf alle Sektoren und Länder" ausgeweitet werden.

Die Staatssekretärin im BMZ, Gudrun Kopp (FDP), verwies in einer Unterrichtung zum Thema darauf, dass ihr Haus 2012 als erstes Ministerium bereits einen entsprechenden Aktionsplan vorgelegt habe. Der Plan ziele mit zehn Handlungsfeldern und mehr als 40 Maßnahmen darauf ab, die Inklusion von Behinderten zu verbessern: Innerhalb des Ministeriums, in den Partnerländern sowie in der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft.

Vertreter der Zivilgesellschaft begrüßten im Ausschuss den Aktionsplan. Rika Esser von der Christoffel-Blindenmission Deutschland bezeichnete ihn als "Meilenstein", benannte aber auch Schwachpunkte - etwa was konkrete Zahlen zu Budget und Personal betrifft. François de Keersmaeker, Sprecher der Arbeitsgruppe "Behinderung und Entwicklung" beim Verband Entwicklungspolitik deutscher Nichtregierungsorganisationen (Venro), sagte, dass es bei den mehr als 40 geplanten Einzelmaßnahmen überwiegend um spezifische Projekte zum Thema Behinderung und weniger um Inklusion gehe.

Auch bei den Abgeordneten stieß der Aktionsplan fraktionsübergreifend überwiegend auf Zustimmung - bei kritischen Nachfragen aus der Opposition. Eine Vertreterin der Unionsfraktion nannte den Antrag der Grünen zwar eine "treffende Zusammenfassung", plädierte aber dafür, zunächst einmal den Aktionsplan des Ministeriums "mit Leben zu füllen". Eine Vertreterin der FDP-Fraktion betonte, dass viele der Forderungen der Grünen bereits auf den Weg gebracht worden seien, etwa die Etablierung des Themas Inklusion als Querschnittsaufgabe.

Die Linke kritisierte die aus ihrer Sicht unzureichende Verbindlichkeit und Konkretheit des Aktionsplans, ähnlich argumentierten auch die Grünen. Beide Fraktionen machten deutlich, dass das Thema Prävention zu kurz komme: "Behinderung ist oft eine Folge von Armut, und Armut umgekehrt eine Folge von Behinderung" sagte ein Vertreter der Grünen. Eine Vertreterin der SPD-Fraktion sagte, es bedürfe einer "großen Umsteuerung" auf allen Ebenen und verwies als Beispiel auf eine aktuelle Ausschreibung im Rahmen einer Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft, die trotz BMZ-Aktionsplan das Thema "Menschen mit Behinderungen" nicht explizit als Bewertungskriterium nenne.

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4. Rechtsausschuss lehnt Grünen-Antrag zur Stärkung von Fahrgastrechten ab

Rechtsausschuss (Anhörung)

Berlin: (hib/VER) Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwochvormittag einen Grünen-Antrag zur Stärkung der verkehrsträgerübergreifenden Fahrgastrechte (17/11375) abgelehnt. In diesem forderte die Fraktion die Bundesregierung unter anderem dazu auf, Verbraucherrechte in allen öffentlichen Verkehrsmitteln ab dem ersten Kilometer durchzusetzen, die diskriminierungsfreie Beförderung von mobilitätseingeschränkten Personen für alle öffentlichen Verkehrsmittel zwingend vorzuschreiben und die Akzeptanz des Reiserecht durch eine verbindliche und stärkere Einbindung von Verbraucher- und Behindertenverbänden zu verbessern.

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Antragsteller und bei Enthaltung von Sozialdemokraten und Linksfraktion abgelehnt.

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5. Antwort der Bundesregierung zu Europäischen Bildungskooperationen

Bildung und Forschung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Ausgestaltung der Lehrpläne der Berufsschulen fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundes. Da - je nach Austauschland - unterschiedliche Fremdsprachenkenntnisse benötigt werden, kann die Bundesregierung auch nicht beurteilen, ob es möglich ist, diese im Rahmen des Berufsschulunterrichts bedarfsgerecht zu vermitteln, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort "Zielsetzung und Umfang europäischer Bildungskooperationen (17/13001). Die SPD hatte in ihrer Kleinen Anfrage (17/12894) wissen wollen, ob angesichts der hohen Jugendarbeitslosigkeit von über 50 Prozent in mehren Ländern Südeuropas, der Erwerb von Fremdsprachen verpflichtend in die Lehrpläne der Berufsschulen aufgenommen werden sollen.

Fremdsprachenkenntnisse seien unter anderem wichtig für effizientes Lernen, interkulturelle Kommunikation und ein besseres Verständnis der Kultur des Gastlandes. Es sei sowohl für die Teilnehmer wie auch die Entsende- und Aufnahmeeinrichtungen wichtig, auf geeignete sprachliche Vorbereitung besonderen Wert zu legen. Diese seien in den Empfehlungen des Europäischen Parlaments und Rates vom 18. Dezember 2006 zu Qualitätsaspekten transnationaler Mobilität zusammen gefasst.

Im Sonderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales(BMAS) zur "Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa" (MobiPro-EU) sei ein wesentlicher Förderbaustein die Vermittlung der deutschen Sprache. Kursbesuche könnten sowohl in Vorbereitung auf die betriebliche Ausbildung oder qualifizierte Beschäftigung bis zu zwei Monate im Herkunftsland stattfinden, als auch praktikums-, ausbildungs- und berufsbegleitend in Deutschland gelehrt werden. Die Bundesregierung rechne mit etwa 30.000 jungen Menschen aus dem europäischen Ausland, die Praktika oder einzelne Ausbildungsphasen in Deutschland absolvieren möchten. Einen festen Länderschlüssel für Austauschmaßnahmen gebe es nicht. Die regionale Verteilung sei nach dem Entsendeprinzip vielmehr abhängig von der Nachfrage in einem Partnerland.

Zudem verweist die Bundesregierung darauf, dass die Ausbildungsallianz die Etablierung dualer Berufsausbildungselemente in weiteren EU-Mitgliedstaaten anstrebe. Eine Annäherung der beruflichen Ausbildungssysteme könne die Mobilität während einer Berufsausbildung zwischen den Mitgliedstaaten erhöhen. Grundsätzlich könne die Ausbildungsallianz somit dazu beitragen, die Mobilität auf dem europäischen Arbeitsmarkt zu erhöhen. Davon profitiere auch der deutsche Ausbildungsmarkt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 206 - 17. April 2013 - 13:10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. April 2013