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BUNDESTAG/3761: Heute im Bundestag Nr. 161 - 20.03.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 161
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 20. März 2013 Redaktionsschluss: 13:05 Uhr

1. Umfassende Änderungen am Gesetz zu alternativen Fonds geplant
2. Vorstoß zu sozialgerechterer energetischer Sanierung abgelehnt
3. Grünen-Gesetzentwurf zur Situation der Opfer von Menschenhandel abgelehnt
4. Koalition: Maritime Wirtschaft muss gestärkt werden



1. Umfassende Änderungen am Gesetz zu alternativen Fonds geplant

Finanzausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss will die Beratungen zum AIFM-Umsetzungsgesetz möglichst am 17. April abschließen. Bis dahin sollen die Empfehlungen der Sachverständigen aus der öffentlichen Anhörung ausgewertet werden. Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion äußerte in der Sitzung des Finanzausschusses am Mittwoch Morgen die Erwartung, dass es noch zu umfassenden Veränderungen an dem Entwurf kommen werde. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, Änderungen müssten besonders im Bereich der kleinen Beteiligungsmodelle vorgenommen werden. Die SPD-Fraktion sah ebenfalls Änderungsbedarf und verwies auf den Hinweis von Sachverständigen auf eine Schutzlücke für Anleger, falls kleinere Publikumsfonds unter 100 Millionen Euro pauschal aus den Vorschriften ausgeklammert würden.

Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz, 17/12294) sollen sämtliche Arten von Investmentfonds und deren Verwalter einer Finanzaufsicht unterstellt werden. Damit soll ein in sich geschlossenes Regelwerk für Investmentfonds und ihre Manager geschaffen werden.

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2. Vorstoß zu sozialgerechterer energetischer Sanierung abgelehnt

Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Berlin: (hib/MIK) Die energetische Quartierssanierung muss nicht sozialgerechter ausgestaltet werden. Einen entsprechenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/11205), in dem eine sozialgerechtere energetische Sanierung gefordert wurde, lehnte der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am Mittwochvormittag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP ab. Bei Enthaltung der SPD votierte die antragstellende Fraktion sowie die Linke dafür.

Die Grünen fordern in ihrem Antrag von der Bundesregierung, die sozialgerechte energetische Quartierssanierung als neuen Förderschwerpunkt festzulegen und dafür jährlich drei Milliarden Euro aufzuwenden. Damit sollen unter anderem Beratungsleistungen zum energiesparenden Verhalten in Haushalten gefördert und Hausbesitzer über mögliche Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung informiert werden.

Weiter fordern die Abgeordneten, dass die Städtebauförderung verstetigt und weiterentwickelt wird. Die Mittel sollen im kommenden Haushaltsjahr auf 610 Millionen Euro angehoben und perspektivisch auf den tatsächlichen Bedarf von 700 Millionen Euro jährlich erhöht werden. Zudem soll die Regierung sich unter anderem dafür einsetzen, dass Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung stärker für die Stadtentwicklung eingesetzt werden können.

Die Grünen betonten, dass ein ganzheitliches Sanierungskonzept gebraucht werde. Die Hausbesitzer seien allein teilweise überfordert. Außerdem müsse eine Bürgerbeteiligung verpflichtend sein. Für die Linksfraktion beinhaltet der Antrag den richtigen Instrumentenkanon.

Die Koalitionsfraktionen betonten, dass viele Bestandteile des Antrags bereits geltendes Recht und Bestandteil der aktuellen Förderung sei. Insgesamt würde er über das "Ziel hinausschießen". Die SPD-Fraktion begründete ihren Enthaltung vor allem damit, dass nicht alle Bestandteile des Antrages finanzierbar sei. Insgesamt gehe er aber in "die richtige Richtung".

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3. Grünen-Gesetzentwurf zur Situation der Opfer von Menschenhandel abgelehnt

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist mit ihrer Gesetzesinitiative zur Verbesserung der Situation von Opfern von Menschenhandel im Familienausschuss gescheitert. Mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP lehnte der Ausschuss den entsprechenden Gesetzentwurf (17/10843) gegen die Stimmen der SPD und der Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion ab. Die Grünen fordern in ihrem Entwurf verschiedene Neuregelungen im deutschen Recht, um der Europaratskonvention gegen Menschenhandel, die am 1. Februar 2008 in Kraft getreten ist, Rechnung zu tragen. So müsste das Aufenthalts- und das Asylbewerberleistungsgesetz angepasst werden, ebenso das Zweite und Dritte Sozialgesetzbuch, das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, die Strafprozessordnung, die Gewerbe- und die Beschäftigungsverordnung. Entsprechend der Europaratskonvention ginge es darum, die Rechte der Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen und Arbeitsausbeutung zu stärken. Den Opfern sei eine Reihe von Rechten unabhängig von der Bereitschaft, in einem Strafverfahren als Zeugen auszusagen, zu gewähren.

Union und FDP argumentierten, dass für die angemahnten Gesetzesänderungen keine "zwingende Notwendigkeit" beziehungsweise "kein Anlass" bestehe. Deutschland habe im Juni die Europaratskonvention ratifiziert und damit erhebliche Verbesserungen für die Opfer von Menschenhandel erreicht. Zudem werde die Umsetzung der Konvention in den Unterzeichnerstaaten durch eine 15-köpfige Expertengruppe (GRETA) überprüft. Deren Bericht zur Situation in Deutschland sollt erst abgewartet werden. Die CDU/CSU-Fraktion übte hingegen die Regelungen des Prostitutionsgesetzes, das in der rot-grünen Regierungszeit vor rund zehn Jahren in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz bevorteile die Täter bei der Organisation von Zwangsprostitution in Deutschland.

Die SPD-Fraktion hingegen begrüße die Gesetzesinitiative der Grünen. Die deutschen Gesetze seien einseitig darauf ausgelegt, den Tätern im Menschenhandel das Handwerk zu legen. Es müsste aber verstärkt die Situation der Opfer des Menschenhandels in den Blick genommen werden. Sie räumte zugleich ein, dass das Prostitutionsgesetz auf den Prüfstand gestellt werden soll. Dies dürfe aber nicht dazu führen, dass die positiven Errungenschaften des Gesetzes aufgegeben werden.

Auch die Linksfraktion unterstützte prinzipiell die Stoßrichtung des Gesetzentwurfes. Allerdings ändere der Vorschlag der Grünen nichts an dem Umstand, dass ein dauerhafter Aufenthaltstitel für die Opfer von Menschenhandel in Deutschland an ihre Aussagebereitschaft in einem Prozess gebunden sei. Dieser Zustand müsse geändert werden.

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4. Koalition: Maritime Wirtschaft muss gestärkt werden

Wirtschaft und Technologie/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll ihre Bemühungen zur Stärkung der maritimen Wirtschaft intensivieren. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU fordern in einem gemeinsamen Antrag (17/12817), der am Freitag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht, die aktuellen Probleme der Schiffsfinanzierung zu lösen. Zu den weiteren Forderungen der Koalition gehören eine Verstetigung der Fördermittel für die Seeschifffahrt und die Schaffung einer einheitlichen modernen Flaggenstaatverwaltung, "um die Attraktivität der deutschen Flagge zu stärken". Außerdem sollen Engpässe beim Seehinterlandverkehr beseitigt werden. Beide Fraktionen fordern einen beschleunigten Ausbau der Offshore-Windenergie. Dabei dürften aber Schutz und Gesundheit der dort tätigen Arbeitnehmer nicht vernachlässigt werden.

In dem Antrag weisen die CDU/CSU- und die FDP-Fraktion auf die große Bedeutung der maritimen Wirtschaft hin. Die Branche habe etwa 400.000 Beschäftigte und erziele einen Umsatz von 50 Milliarden Euro. "In der verarbeitenden Industrie ist jeder zweite Arbeitsplatz vom Export abhängig und demzufolge auch von der maritimen Wirtschaft", schreiben die Fraktionen. Sie erinnern daran, dass die in Deutschland mittelständisch geprägte Schifffahrt in einer schwierigen Situation befinde. Dem weltweiten Nachfrageeinbruch müsse "auf allen Ebenen mit entschlossenem Handeln begegnet werden", fordern die Fraktionen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 161 - 20. März 2013 - 13:05 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. März 2013