Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FAKTEN

BUNDESTAG/3665: Heute im Bundestag Nr. 065 - 04.02.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 065
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 4. Februar 2013 Redaktionsschluss: 13:15 Uhr

1. Öffentliche Anhörung zum Korruptionsregister
2. Bundesrat legt Steuervereinfachungspaket mit höheren Freibeträgen vor
3. Im Bundestag notiert: Wohnsituation von Seniorinnen und Senioren
4. Im Bundestag notiert: Verkehrsprognose 2030
5. Im Bundestag notiert: Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
6. Im Bundestag notiert: Genehmigungspflichten für Ausfuhren von Rüstungsgütern



1. Öffentliche Anhörung zum Korruptionsregister

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie beschäftigt sich in einer öffentlichen Anhörung am Montag, den 25. Februar, mit der Einführung eines Korruptionsregisters für die Wirtschaft. Grundlage der um 14.00 Uhr im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses beginnenden Anhörung ist der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Entwurf eines Korruptionsregister-Gesetzes (17/11415). Öffentliche Auftraggeber von Bund, Ländern und Kommunen sollen nach dem Willen der Fraktion Auffälligkeiten an das Register melden sowie "dort eine etwaige Notierung von Bietern bei ihren öffentlichen Auftragsverfahren erfragen", heißt es in dem Entwurf weiter. Zu der auf zwei Stunden angesetzten Anhörung werden fünf Experten erwartet. Angehört werden der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Rechtsanwalt Fridhelm Marx und Rechtsanwalt Christian Lantermann.

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (wirtschaftsausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden.

*

2. Bundesrat legt Steuervereinfachungspaket mit höheren Freibeträgen vor

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat hat ein Bündel von Vorschlägen zur Steuervereinfachung vorgelegt. So ist in dem Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts 2013 (17/12197) eine Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages um 130 auf 1.130 Euro vorgesehen. Nach Ansicht des Bundesrates werden damit eine Million Arbeitnehmer vom Einzelnachweis ihrer Werbungskosten entlastet.

Auch die steuerlichen Freibeträge für Behinderte sollen erhöht werden. Bei einem Grad der Behinderung zwischen 30 und 60 Prozent soll es einen Zuschlag von 30 Prozent geben. So würde der Pauschbetrag bei einem Grad der Behinderung von 30 Prozent von 310 auf 400 Euro steigen, bei 50 Prozent von 570 auf 740 Euro. Höhere Steigerungsraten zwischen 40 und 50 Prozent sind in der höheren Stufen vorgesehen. So soll der Pauschbetrag bei einem Grad der Behinderung von 70 Prozent von derzeit 890 auf 1.250 Euro steigen, bei 80 Prozent von 1.060 auf 1.590 Euro.

Der Steuervereinfachung soll die Einführung eines Arbeitszimmer-Pauschbetrages in Höhe von 100 Euro monatlich dienen. Damit würden Belegsammlungen und Berechnungen der Arbeitszimmer-Kosten entfallen. Rechnungen von Handwerkern sollen erst dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie einen Sockelbetrag von 300 Euro pro Jahr übersteigen.

Auch Einschränkungen sind vorgesehen. So soll die Steuerfreiheit von Leistungen des Arbeitgebers für die Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder der Arbeitnehmer begrenzt werden. Die Begrenzung soll sich an der Höhe der Begrenzung der Kinderbetreuungskosten (zwei Drittel der Kosten, maximal 4.000 Euro) orientieren. Bestimmte Sachkosten, die bisher bis zu 44 Euro im Monat steuerfrei bezogen werden können, soll es nach Vorstellungen der Länder nur noch bis zu einem Wert von 20 Euro steuerfrei geben. Hier gebe es sachwidrige Nutzungen durch Ausgabe von Geschenkgutscheinen.

Eine gravierende Veränderung schlagen die Bundesländer auch bei den Heimpflegekosten vor. Bisher wurde von den Gesamtkosten für Heimpflege eine pauschale Haushaltsersparnis von 8.004 Euro jährlich abgezogen. Mittlerweile würden die Heimbetreiber die Kosten für Unterkunft und Verpflegung getrennt ausweisen. Somit könnten die Unterkunfts- und Verpflegungskosten direkt den steuerlich nicht relevanten Ausgaben zugewiesen werden.

Die Bundesregierung erklärt in ihrer Stellungnahme, die meisten Vorschläge des Bundesrates seien "kritisch zu sehen". So führe die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages mit 630 Millionen Euro zu Steuerausfällen, "die in keinem Verhältnis zu der angestrebten Vereinfachungswirkung stünden". Die Steuermindereinnahmen durch die Erhöhung des Behinderten-Pauschbetrages beziffert die Regierung auf 220 Millionen Euro. Es könnten zudem im Vergleich zum geltenden Recht Schlechterstellungen durch eine von den Ländern vorgeschlagene Ausweitung der Abgeltungswirkung entstehen, warnt die Bundesregierung. Auch die Sockelbetragsregelung bei Handwerkerrechnungen wird abgelehnt.

*

3. Im Bundestag notiert: Wohnsituation von Seniorinnen und Senioren

Verkehr und Bau/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung geht davon aus, dass auch in Zukunft die Mehrheit der Seniorinnen und Senioren in Ein- und Zweipersonenhaushalten leben wird. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/12144) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11965) zur Wohnsituation von Seniorinnen und Senioren hervor. Dies gelte sicherlich auch für die weiter zunehmende Zahl der Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf, heißt es weiter.

*

4. Im Bundestag notiert: Verkehrsprognose 2030

Verkehr und Bau/Antwort

Berlin: (hib/MIK) In der Verkehrsprognose 2030 wird für das Jahr 2030 in Deutschland eine Bruttostromerzeugung von 510 Millionen Terawattstunden unterstellt. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/12159) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/12016). Dabei werde der Anteil der erneuerbaren Energie in der Stromproduktion mit rund 50 Prozent angenommen. Der Anteil der Stein- und Braunkohle an der Bruttostromerzeugung sinke auf 28 Prozent, heißt es weiter.

*

5. Im Bundestag notiert: Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Wirtschaft und Technologie/Verordnung

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat die 95. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (17/12226) vorgelegt. Darin werden Anpassungen zu Waffenembargos gegen Länder wie Eritrea, Somalia und Syrien vorgenommen.

*

6. Im Bundestag notiert: Genehmigungspflichten für Ausfuhren von Rüstungsgütern

Wirtschaft und Technologie/Verordnung

Berlin: (hib/HLE) Um Änderungen bei den Genehmigungspflichten für Ausfuhren von Rüstungsgütern geht es in der von der Bundesregierung vorgelegten 110. Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste (17/12227). Die Änderungen würden voraussichtlich nicht zu Veränderungen der Antragszahlen für Ausfuhr- und Verbringungsgenehmigungen führen, schreibt die Bundesregierung.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 065 - 4. Februar 2013 - 13:15 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Februar 2013