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BUNDESTAG/3654: Heute im Bundestag Nr. 054 - 30.01.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 054
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 30. Januar 2013 Redaktionsschluss: 14:05 Uhr

1. Schröder: Bundesmittel für Kita-Ausbau zu 99 Prozent von Ländern und Kommunen beantragt
2. SPD-Fraktion legt Antrag zu Erkenntnissen über Verfassungswidrigkeit der NPD vor
3. Bundesregierung will Vergütung von Rechtsanwälten und Notaren anheben
4. Im Bundestag notiert: Änderung des Urheberrechtsgesetzes
5. Im Bundestag notiert: Bildungs- und Teilhabepaket
6. Im Bundestag notiert: Leistungsschutzrecht
7. Im Bundestag notiert: Tarifreform der GEMA
8. Im Bundestag notiert: Inkassounternehmen



1. Schröder: Bundesmittel für Kita-Ausbau zu 99 Prozent von Ländern und Kommunen beantragt

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Berlin: (hib/AW) Der Evaluationsbericht über die familienpolitischen Leistungen wird noch vor Ablauf der Legislaturperiode dem Parlament vorgelegt. Dies sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) am Mittwoch den Abgeordneten im Familienausschuss zu. Sie warne allerdings vor falschen Erwartungen. Der Bericht werde letztlich eine Kosten-Nutzen-Analyse zu den einzelnen staatlichen Leistungen für Familien darstellen. Die beauftragten Wissenschaftler würden keine Aussagen darüber machen, welche Leistungen weitergeführt, verändert oder gestrichen werden sollten. Dies sei die Aufgabe der Politik. Schröder gab dem Ausschuss einen Überblick über die noch verbleibenden Vorhaben bis zum Ende der Legislaturperiode im Herbst dieses Jahres. Zugleich nutzte sie die Gelegenheit für eine erste Bilanz der Familienpolitik der vergangenen Jahre. Die christlich-liberale Koalition habe den Großteil ihrer Vorhaben und Ziele "erfolgreich" abgearbeitet. Als Beispiele führte Schröder das neue Kinderschutzgesetz, den Ausbau der Kindertagesstätten und damit verbunden die größere Wahlfreiheit für Eltern durch das Betreuungsgeld, die Einführung des Bundesfreiwilligendienstes und die Flexi-Quote, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft zu erhöhen, an.

Schröder äußerte sich optimistisch, dass der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder bis drei Jahren wie vereinbart bis zum August realisiert werden kann. Inzwischen seien die ursprünglich vom Bund bereit gestellten vier Milliarden Euro für den Kita-Ausbau zu 99 Prozent abgerufen worden. Dies habe vor vier Wochen bei weitem noch nicht so günstig ausgesehen, sagte Schröder. Erst nachdem sie einzelnen Bundesländern gedroht habe, die nicht abgerufenen Mittel anderen Ländern zur Verfügung zu stellen, sei Bewegung in die Sache gekommen, betonte die Ministerin. Die zusätzlichen Mittel von 580 Millionen Euro für die Einrichtung von weiteren 30.000 Betreuungsplätze würden vom Bundestag in dieser Woche mit der Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes der Koalitionsfraktionen (17/12057) am Donnerstag freigegeben. Auch der Bundesrat habe eine schnelle Beratung - unter Umständen noch am Freitag - zugesagt.

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2. SPD-Fraktion legt Antrag zu Erkenntnissen über Verfassungswidrigkeit der NPD vor

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die SPD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel "Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern zur Verfassungswidrigkeit der ,Nationaldemokratischen Partei Deutschlands?" (17/12168) vorgelegt, der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach sollen der Innenausschuss als federführendes und der Rechtsausschuss als mitberatendes Gremium beauftragt werden, "die Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern zu prüfen und dem Deutschen Bundestag eine Empfehlung zu den hieraus zu ziehenden Folgerungen vorzulegen". In der Vorlage wird zugleich auf den Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung eines neuen NPD- Verbotsverfahrens vom 9. November 2012 sowie die Materialsammlung des Bundesamtes für Verfassungsschutz für ein mögliches NPD- Verbotsverfahren vom 25. Oktober 2012 verwiesen.

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3. Bundesregierung will Vergütung von Rechtsanwälten und Notaren anheben

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VER) Die Vergütung von Rechtsanwälten und Notaren soll nach Meinung der Bundesregierung angehoben werden. Deshalb hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/11471) in den Bundestag eingebracht. Dieser sieht zudem vor, die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern sowie Übersetzern zu erhöhen.

Mit dieser Initiative will die Regierung "die Kostenordnung durch ein modernes Gerichts- und Notarkostengesetz ersetzen und die Justizverwaltungskostenordnung zu einem modernen Justizverwaltungskostengesetz weiterentwickeln", schreibt sie zur Begründung. Mit den vorgeschlagenen strukturellen Änderungen sollen die Kostenregelungen für die freiwillige Gerichtsbarkeit, für Notare sowie für die Justizverwaltung transparenter und einfacher gestaltet werden.

Insbesondere für Notare in strukturschwachen Regionen bedürfe es einer Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung, heißt es in der Vorlage weiter. Gleiches gelte für die Rechtsanwaltsvergütung. Die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern sowie Übersetzern habe sich inzwischen von den auf dem freien Markt zu erzielenden Honoraren deutlich entfernt.

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4. Im Bundestag notiert: Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VER) Die Schutzdauer von Rechten ausübender Künstler und Tonträgerhersteller soll von 50 auf 70 Jahre verlängert werden. Das sieht der "Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes" (17/12013) vor, den die Bundesregierung in den Bundestag eingebracht hat. Mit dieser Initiative folgt die Regierung einer EU-Richtlinie, die bis zum 1. November 2013 in nationales Recht umgesetzt werden muss.

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5. Im Bundestag notiert: Bildungs- und Teilhabepaket

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VER) Der Bundesrat will einzelne Regelungen zum sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ändern. Deshalb hat er einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/12036) in den Bundestag eingebracht. Infolge der Umsetzung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010 sei mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zum 1. Januar 2011 das Bildungs- und Teilhabegesetz eingeführt worden, heißt es in der Vorlage. Doch die Erfahrungen der Praxis der vergangenen zwei Jahre hätten gezeigt, "dass die derzeitigen Regelungen an einigen Punkten zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand führen und die Inanspruchnahme ungewollt erschweren", schreibt die Länderkammer zur Begründung.

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6. Im Bundestag notiert: Leistungsschutzrecht

Recht/Antwort

Berlin: (hib/VER) Die Bundesregierung weist die Frage nach einer möglichen Einflussnahme von Presseverlegern und ihren Vertreterverbänden auf das Leistungsschutzrecht für Presseverlage zurück. Dieses neue Recht, "das neben dem bestehenden rechtlichen Schutz der Urheber gewährt werden soll, wird auch den Belangen der Urheber, d.h. vor allem der Journalisten, gerecht". Das schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/12047) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11937). Diese hatte argumentiert, das ausschließlich Presseverleger und ihre Vertreterverbände, sonst jedoch niemand, ein solches Gesetz gefordert hatte.

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7. Im Bundestag notiert: Tarifreform der GEMA

Recht/Antwort

Berlin: (hib/VER) Die Verhandlungen zur Tarifreform der GEMA in diesem Jahr werden auf Basis eines Einigungsvorschlags der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) wieder aufgenommen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/12117) auf eine Kleine Anfrage (17/11937) der Fraktion Die Linke. Weiter informiert die Regierung, dass zwischen 2002 und 2012 insgesamt 340 Beschwerden über die GEMA beim DPMA eingegangen seien. Über die Beschwerdegründe führe das DPMA keine Statistik, heißt es in der Vorlage weiter.

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8. Im Bundestag notiert: Inkassounternehmen

Recht/Antwort

Berlin: (hib/VER) Inkassounternehmen werden von den zuständigen Behörden nur kontrolliert, wenn ein Anlass besteht. Das schreibt die Bundesregierung (17/12018) auf eine Kleine Anfrage (17/11964) der Fraktion Die Linke. Weiter führt sie aus, dass Beschwerden, die bei den Behörden eingehen, einen Anlass bilden "ein Aufsichtsverfahren einzuleiten und durchzuführen". Mögliche Fortentwicklungen des für Inkassounternehmen geltenden Rechtsdienstleistungsgesetzes seien derzeit "Gegenstand des regierungsinternen Abstimmungsprozesses", heißt es in der Vorlage weiter.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 054 - 30. Januar 2013 - 14:05 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Februar 2013