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BUNDESTAG/3602: Heute im Bundestag Nr. 602 - 04.01.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 602
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 4. Januar 2013 Redaktionsschluss: 13:25 Uhr

1. Bundesregierung will die Pflegeausbildung vereinheitlichen
2. Bundesregierung hat noch keine abschließende Meinung zum Thema Intersexualität
3. Bundesregierung hält Vorstandsgehälter von Kassenvorständen für noch vertretbar
4. Im Bundestag notiert: Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
5. Im Bundestag notiert: Änderung des Aktiengesetzes
6. Im Bundestag notiert: Teilhabe behinderter Menschen
7. Im Bundestag notiert: Verwaltungsaufwand für das Bildungs- und Teilhabepaket
8. Im Bundestag notiert: Leistungsschutzrecht für Presseverleger
9. Im Bundestag notiert: staatliche Aufsicht über die GEMA



1. Bundesregierung will die Pflegeausbildung vereinheitlichen

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/TVW) Die Bundesregierung plant die Zusammenführung der Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und der Altenpflege in einem Berufsgesetz. Dies kündigt sie in ihrer Antwort (17/11802) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der SPD (17/11608) an. Das geplante neue Pflegeberufegesetz werde auch einheitliche Zugangsvoraussetzungen für die Pflegeausbildung festlegen, schreibt die Bundesregierung. Als Grundlage für die Erarbeitung des neuen Gesetzes diene ein einschlägiges Eckpunktepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Weiterentwicklung der Pflegeberufe.

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass zu den derzeit drei verschiedenen Ausbildungsgängen im Pflegebereich Schüler mit mittlerem Bildungsabschlusses zugelassen würden. Im Rahmen der Diskussion über die Novellierung der entsprechenden EU-Richtlinie trete sie dafür ein, an der bisherigen Regelung, die eine allgemeine Schulbildung von zehn Jahren vorsehe, festzuhalten. "Bei einer Anhebung der Zugangsvoraussetzungen zur Krankenpflegeausbildung von zehn auf zwölf Jahre allgemeine Schulbildung würde etwa der Hälfte aller heutigen Auszubildenden diese Ausbildung nicht mehr offen stehen, mit den entsprechenden Folgewirkungen auf den zur Verfügung stehenden Bewerberpool", gibt die Bundesregierung zu bedenken. In den EU-Mitgliedstaaten, in denen für den Zugang zur Krankenpflegeausbildung eine 12-jährige allgemeine Schulbildung vorausgesetzt werde, sei das Ausbildungsniveau nicht erkennbar höher als in Deutschland.

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2. Bundesregierung hat noch keine abschließende Meinung zum Thema Intersexualität

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/TVW) Die Bundesregierung hat keine Kenntnis zur aktuellen Zahl und Verteilung interdisziplinärer Kompetenzzentren für von Intersexualität bzw. DSD (Disorders of Sex Development) betroffene Menschen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/11855) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/11624) zur Umsetzung der Empfehlungen des Deutschen Ethikrates zu den medizinischen Aspekten von Intersexualität. "Die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung generell und so auch zu DSD liegt in der Verantwortung der Länder", schreibt die Bundesregierung. Ausgehend von einem früheren, vom Bund geförderten Verbundprojekt zum Thema "Störungen der somatosexuellen Differenzierung und Intersexualität" sei jedoch Expertise an den Standorten Lübeck, Magdeburg, Heidelberg, Kiel, Münster und Berlin gebündelt worden.

Die Bundesregierung stimmt mit dem Deutschen Ethikrat überein, dass es sich bei einer Operation, die die Fortpflanzungsfähigkeit oder die sexuelle Empfindungsfähigkeit eines Kindes dauerhaft beeinträchtigen könnte, um einen gravierenden Eingriff in dessen Rechte handele. Deshalb müsse bei der Entscheidung über eine solche Operation der Wille des Kindes angemessen berücksichtigt werden. Dies gilt nach Auffassung der Bundesregierung auch dann, wenn das Kind nicht einwilligungsfähig sei und die Entscheidung daher von den Sorgeberechtigten getroffen werden müsse. "Der Vorschlag des Deutschen Ethikrats zur Einschaltung des Familiengerichts bei einem Auseinanderfallen der Wünsche oder Erklärungen des Kindes und der Sorgeberechtigten bei der Entscheidung über medizinische Maßnahmen ist jedoch nicht frei von Bedenken", betont die Bundesregierung. Die Meinungsbildung hierzu sei innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.

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3. Bundesregierung hält Vorstandsgehälter von Kassenvorständen für noch vertretbar

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/TVW) Die drei Vorstandsvorsitzenden der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) erhalten nach dem am 8. November 2012 neu gefassten Vorstandsdienstvertrag ein jährliches Festgehalt von 250.635 Euro. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/11858) auf eine entsprechende Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11652) mit. Mit den neu gefassten Vorstandsverträgen sei zudem festgelegt worden, dass Übergangsgelder jeweils nur noch für den Zeitraum von zwölf Monaten gezahlt werden. "Dies entspricht dem Betrag des Festgehaltes für ein Jahr", schreibt die Bundesregierung. Der Differenzbetrag zu einem 30-monatigen Bezug von Übergangsgeld werde für den Aufbau einer Altersversorgung eingesetzt.

Aus Sicht der Bundesregierung dient die Zahlung einer Übergangsentschädigung dazu, dem gewählten Vorstandsmitglied nach dem Ausscheiden aus dem Amt den Übergang in eine ausschließlich vertrags(zahn)ärztliche Tätigkeit zu erleichtern. Die Zahlung von Übergangsentschädigungen für zwölf Monate sei angesichts dieser Zwecksetzung noch vertretbar. Ferner entspreche die Gewährung einer Altersversorgung in der genannten Größenordnung der Altersversorgung, die andere Körperschaften gewährten, führt die Bundesregierung weiter aus. Sie hätte daher mit aufsichtsrechtlichen Mitteln nicht untersagt werden können. Hingegen wäre die Gewährung einer Übergangsentschädigung für die Dauer von 30 Monaten aus Sicht der Bundesregierung mit der Zwecksetzung dieser Entschädigung nicht zu vereinbaren gewesen.

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4. Im Bundestag notiert: Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VER) Die Bundesregierung will die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe (PKH) sowie die Beratungshilfe effizienter gestalten. Deshalb hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/11472) vorgelegt. Unter anderem sollen Änderungen im PKH-Verfahren sicherstellen, "dass die Gerichte die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (die Bedürftigkeit) umfassend aufklären", heißt es in der Vorlage. Ziel dabei sei es, "ungerechtfertigte Prozesskostenbewilligungen zu vermeiden und der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe entgegenzuwirken."

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5. Im Bundestag notiert: Änderung des Aktiengesetzes

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VER) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine Änderung des Aktiengesetzes (AktG). Deshalb hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/11686) in den Bundestag eingebracht. Paragraph 93 Absatz 1 AktG bedürfe ihrer Meinung nach einer Ergänzung, derzufolge "die Einhaltung menschenrechtlicher, sozialer und ökologischer Standards in allen Geschäftsbereichen Bestandteil der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters sind und damit nicht zu einem Schadensersatzanspruch der Gesellschaft gegen den Vorstand führen können", heißt es in der Vorlage.

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6. Im Bundestag notiert: Teilhabe behinderter Menschen

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/VER) Der Einsatz spezieller Technologien sei ein wichtiger Bestandteil für die Verbesserung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsplatz. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/11793) auf eine Kleine Anfrage (17/11420) der SPD-Fraktion. Im Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behinderenrechtskonvention (NAP) würden sich deshalb "in den unterschiedlichen Handlungsfeldern eine Reihe von Maßnahmen zu assistiven Technologien" finden, schreibt die Regierung weiter.

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7. Im Bundestag notiert: Verwaltungsaufwand für das Bildungs- und Teilhabepaket

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/VER) Der Bundesregierung liegen noch keine Angabe zur Höhe der verausgabten oder nicht verausgabten kommunalen Mittel für Leistungen für Bildung und Teilhabe im Bundesgebiet vor. Das schreibt sie in ihrer Antwort (17/11789) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/11455) zum Verwaltungsaufwand für das Bildungs- und Teilhabepaket. Laut Paragraph 46 Absatz 8 Satz 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) "sind die Länder erstmals zum 31. März 2013 für das Jahr 2012 verpflichtet, die Gesamtausgaben für Bildungs- und Teilhabeleistungen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende sowie für Bezieher von Kinderzuschlag oder Wohngeld" zu ermitteln und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitzuteilen, schreibt die Regierung zur Begründung.

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8. Im Bundestag notiert: Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Recht/Antwort

Berlin: (hib/VER) Auch Blogs können durch das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger geschützt werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/11792) auf eine Kleine Anfrage (17/11607) der Fraktion Die Linke. "Auch Blogs können Presseerzeugnisse im Sinne des Regierungsentwurfs sein", führt die Regierung aus, "wenn es sich um redaktionell-technische Festlegungen journalistischer Beiträge im Rahmen einer unter einem Titel auf beliebigen Trägern periodisch veröffentlichten Sammlung handelt, die bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlagstypisch anzusehen sind und die nicht überwiegend der Eigenwerbung dienen".

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9. Im Bundestag notiert: staatliche Aufsicht über die GEMA

Recht/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VER) Die Fraktion Die Linke will sich über die staatliche Aufsicht über die GEMA informieren. Deshalb hat sie eine Kleine Anfrage (17/11937) in den Bundestag eingebracht. Die Fraktion will von der Regierung unter anderem erfahren, wie viele Mitarbeiter beim Deutschen Patent- und Markenamt hauptamtlich ausschließlich die GEMA beaufsichtigen und in wie vielen Fällen das Amt die GEMA gerügt hat.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 602 - 4. Januar 2013 - 13:25 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Januar 2013