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BUNDESTAG/3550: Heute im Bundestag Nr. 555 - 28.11.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 555
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 28. November 2012 Redaktionsschluss: 17:35 Uhr

1. Britischer Finanzexperte berichtet von langjährigen Zinssatz-Manipulationen
2. Bundesregierung will Schutz von Presseerzeugnissen im Internet verbessern
3. Grüne fordern eine Verbesserung der Haltungsbedingungen für Puten



1. Britischer Finanzexperte berichtet von langjährigen Zinssatz-Manipulationen

Finanzausschuss/Öffentliches Fachgespräch

Berlin: (hib/HLE) Der britische Finanzexperte Douglas J. Keenan hat schon 1991 beobachtet, dass am Referenzzinssatz "Libor" Manipulationen vorgenommen worden seien. in einem öffentlichen Fachgespräch des Finanzausschusses berichtete Keenan am Mittwoch Nachmittag, die Regulierungsbehörden hätten seinerzeit die Arbeit nicht gemacht, die sie heutzutage erledigen würden. "Es kannte jeder jeden im Bankenwesen in England und in Deutschland", sagte der Finanzexperte.

Der Libor ist ein täglich selbst von Banken festgelegter Referenzzinssatz, der nach Angaben von Bundesbank-Vorstandsmitglied Andreas Dombret eine zentrale Bedeutung im Finanzsystem erlangt hat. Libor-Zinssätze würden als Referenz für eine große Zahl von derivaten Finanzinstrumenten dienen. Zudem würden sich sowohl zahlreiche Kredite als auch Geldanlagen mit variablen Zinssätzen an den Libor-Werten orientieren.

Im Juni 2012 waren erstmals öffentlich Manipulationen am Libor bekanntgeworden. Laut Keenan waren auch 2008 der britischen Aufsicht schon Manipulationen bekannt. Wenn aber damals dagegen vorgegangen worden wäre, hätte dies zu hohen Risiken auf den ohnehin durch die Krise erschütterten Märkten führen können. Generell besteht nach Ansicht des Finanzexperten bei den Regulierungsbehörden das Problem, dass das eingesetzte Personal nicht qualifiziert genug sei. In der Privatwirtschaft würden höhere Gehälter bezahlt, so dass Fachleute abwandern würden. Das mache die Aufsichtsarbeit so schwierig.

Von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hieß es, man habe 2010 von möglichen Manipulationen erfahren und 2011 Informationen über eine mögliche Beteiligung der Deutschen Bank erhalten. Daraufhin seien ohnehin anstehende Prüfungen bei Banken erweitert worden, und man habe 2012 mit gesonderten Prüfungen bei der Deutschen Bank und anderen Instituten begonnen. Bisher sei festgestellt worden, dass bei allen Instituten die Kontrollmechanismen nicht ausreichend seien. Zugleich hieß es von der Behörde aber auch, dass die Ermittlung des Libor-Zinssatzes nicht der Aufsicht der BaFin unterliege.

Als Vertreter der Deutschen Bank bestätigte deren Vorstandsmitglied Stephan Leithner, man habe Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter festgestellt und disziplinarische Maßnahmen ergriffen. Ein Fehlverhalten von Verantwortlichen im Vorstand gebe es nicht. Leithner kündigte Maßnahmen zur Stärkung des Vertrauens an, zu denen er unter anderem eine Kooperation mit den Behörden zählte. Der Vertreter der früheren Westdeutschen Landesbank (heute Portigon) ging davon aus, dass die Untersuchungen keine Anhaltspunkte für eine Manipulation durch Mitarbeiter der ehemaligen WestLB ergeben würden. Für das Institut habe die Höhe dieser Zinssätze keine Rolle gespielt.

Die BaFin forderte, die Ermittlung von Referenzzinssätzen nicht mehr in privater Hand zu lassen, wie dies von den Banken nach wie vor verlangt werde. "Das ist nicht überlebensfähig", argumentierte der BaFin-Vertreter.

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2. Bundesregierung will Schutz von Presseerzeugnissen im Internet verbessern

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VER) Die Bundesregierung will sicherstellen, dass Presseverlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sind als andere Werkvermittler. Deshalb hat sie einen "Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes" (17/11470) in den Bundestag eingebracht. Um den Schutz von Presseerzeugnissen im Internet zu verbessern, "soll ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage eingeführt werden", schreiben die Gesetzesinitiatoren zur Begründung. Mit diesem, heißt es in der Vorlage weiter, werde den Presseverlagen das ausschließliche Recht eingeräumt, "Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen".

Die Neuregelung gelte jedoch nur als Schutz vor "systematischen Zugriffen auf die verlegerische Leistung" durch Anbieter von Suchmaschinen und Diensten, die Inhalte entsprechend einer Suchmaschine aufbereiten. Denn deren Geschäftsmodell, argumentiert die Regierung, sei "in besonderer Weise darauf ausgerichtet", für die eigene Wertschöpfung "auch auf die verlegerische Leistung zuzugreifen".

Blogger, private und ehrenamtliche Nutzer sowie Rechtsanwaltskanzleien, Verbände und Unternehmen der sonstigen gewerblichen Nutzung würden nicht erfasst und die Verbraucherrechte sowie das Zitatrecht unberührt bleiben.

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3. Grüne fordern eine Verbesserung der Haltungsbedingungen für Puten

Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/EIS) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung unter anderem auf, eine Haltungsverordnung für Puten vorzulegen. In dem dafür vorgelegten Antrag "Haltungsbedingungen für Puten verbessern" (17/11667) werden "verbindliche Vorgaben für eine art- und bedürfnisangemessene Haltung" eingefordert. Des Weiteren soll durch ein unabhängiges Gutachten überprüft werden, ob bestimmte Rassen oder Zuchtlinien die Kriterien einer Qualzucht erfüllen und somit im Sinne des Tierschutzgesetzes verboten werden müssen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 555 - 28. November 2012 - 17:35 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. November 2012