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BUNDESTAG/3539: Heute im Bundestag Nr. 544 - 27.11.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 544
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 27. November 2012 Redaktionsschluss: 14:25 Uhr

1. Öffentliches Fachgespräch zu Libor-Manipulationen
2. Bundesregierung will Hochfrequenzhandel an Börsen einschränken
3. Bundesregierung will Ehrenamt stärken und Übungsleiterpauschale erhöhen
4. Regierung: Der Austritt aus Jagdgenossenschaften soll im Einzelfall ermöglicht werden
5. Regierung: Sicherheitsbehörden des Bundes haben keine verdeckten Ermittler in Fußball-Fanszene eingesetzt
6. Im Bundestag notiert: "Die Rechte"



1. Öffentliches Fachgespräch zu Libor-Manipulationen

Finanzausschuss

Berlin: (hib/HLE) Um das Thema "Libor-Manipulationen und andere Fehlentwicklungen in der Finanzbranche" geht es in einem öffentlichen Fachgespräch des Finanzausschusses am Mittwoch, den 28. November. Das Fachgespräch beginnt um 12.30 Uhr im Sitzungssaal 1.228 des Jakob-Kaiser-Hauses und soll bis 14.00 Uhr dauern. Als Sachverständige sind geladen: Hugo Bänziger, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Deutsche Bank AG, Deutsche Bundesbank, Douglas J. Keenan und Portigon AG.

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden.

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2. Bundesregierung will Hochfrequenzhandel an Börsen einschränken

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will den als risikoreich angesehenen Hochfrequenzhandel mit Wertpapieren einschränken. Dazu sieht der von der Regierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel (17/11631) eine ganze Reihe von Maßnahmen vor.

Wie aus dem Entwurf des Hochfrequenzhandelsgesetzes hervorgeht, sollen Hochfrequenzhändler der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterstellt werden. Zudem werden strengere Anforderungen an den Handel gestellt. Im Hochfrequenzhandel tätige Unternehmen müssen in Zukunft sicherstellen, dass ihre Handelssysteme den Markt nicht stören. Dadurch sollen extreme, irrationale Kursschwankungen ohne jeden Bezug zu realwirtschaftlichen Entwicklungen bis hin zu einem "Flash Crash", wie etwa der Zusammenbruch der US-Börsen am 6. Mai 2010, verhindert werden. Zudem werden "bestimmte Handelspraktiken, welche ohne Handelsabsicht getätigt werden, um das Funktionieren der Handelssysteme zu stören oder zu verzögern oder andere Handelsteilnehmer zu täuschen", als Marktmanipulationen angesehen. Die Börsen sollen verpflichtet werden, bei exzessiver Nutzung der Handelssysteme höhere Gebühren zu verlangen.

Die Bundesregierung erläutert, dass bestimmte Handelsteilnehmer beim elektronischen Handel algorithmische Handelsprogramme einsetzen würden, die Kauf- und Verkaufssignale in sehr kurzen Abständen von teilweise nur einigen Sekundenbruchteilen generieren. Zudem würden die erworbenen Wertpapiere auch nur für sehr kurze Zeiträume gehalten. "Der Einsatz dieser algorithmischen Hochfrequenzhandelsstrategien hat die Geschwindigkeit und Komplexität des Handels erhöht und birgt darüber hinaus eine Vielzahl von Risiken, wie die Überlastung der Handelssysteme in Form einer übermäßigen Nutzung durch ein sehr hohes Orderaufkommen", begründet die Regierung.

Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme die Eindämmung des Hochfrequenzhandels. Zugleich regt er die Einführung von Mindesthaltefristen für Finanzinstrumente an, um den Handel zu entschleunigen.

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3. Bundesregierung will Ehrenamt stärken und Übungsleiterpauschale erhöhen

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will das zivilgesellschaftliche Engagement durch Entbürokratisierung und Flexibilisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen erleichtern. Dazu gehört eine Anhebung der sogenannten Übungsleiterpauschale von 2.100 auf 2.400 Euro jährlich, heißt es in dem von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts (17/11632). Damit werde bürgerschaftliches Engagement gezielt gefördert. Zugleich würden bürokratische Hemmnisse abgebaut, da die Einnahmen weder der Steuer noch der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Auch die Ehrenamtspauschale soll von 500 auf 720 Euro (60 Euro monatlich) angehoben werden. Diese Einnahmen unterliegen ebenfalls weder der Steuer- noch der Sozialversicherungspflicht.

Der Gesetzentwurf sieht weitere Verbesserungen vor. So sollen die Gewinne aus sportlichen Veranstaltungen steuerfrei bleiben, solange die Einnahmen einschließlich der Umsatzsteuer die Grenze von 45.000 Euro nicht überschreiten. Damit wird diese Grenze um 10.000 Euro angehoben. Geändert werden ebenfalls die Haftungsregeln für Ehrenamtliche. Wer für einen Verein oder eine Stiftung ehrenamtlich tätig ist, soll in Zukunft bei einer zweckwidrigen Verwendung von Spendengeldern nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften. Bisher setzte die Haftung bereits bei leichten Nachlässigkeiten ein.

Außerdem sollen Vereine in Zukunft leichter Geld ansparen können. Bisher müssen von einem Verein eingeworbene Gelder bis zum Ende des nächsten Jahres verwendet werden. Diese gesetzliche Frist zur Mittelverwendung wird um ein Jahr verlängert.

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4. Regierung: Der Austritt aus Jagdgenossenschaften soll im Einzelfall ermöglicht werden

Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Eine Änderung des Bundesjagdgesetzes soll das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 26. Juni 2012 zur "Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften" umsetzen. Das geht aus einer Antwort (17/11350) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (17/11112) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Der EGMR hatte festgestellt, dass die Zwangsmitgliedschaft für Grundeigentümer von land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Grundflächen, die die Jagd ablehnen, eine unverhältnismäßige Belastung ist. In der Antwort heißt es dazu weiter, dass erwogen wird, dem einzelnen Grundflächeneigentümer eine Möglichkeit einzuräumen, auf Antrag seine Grundfläche aus ethischen Gründen zum befriedeten Bezirk erklären zu lassen. Die Einrichtung solch eines Bezirks soll durch ein Antragsverfahren im Einzelfall ermöglicht werden. Dabei soll die Entscheidung durch Landesbehörden nach Anhörung aller Beteiligten sowie unter Abwägung der betroffenen Interessen erfolgen sowie flankierende Regelungen hinsichtlich des Wildschadensersatzes und der Wildfolge festgelegt werden. Es sei geplant, das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen, schreibt die Bundesregierung weiter.

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5. Regierung: Sicherheitsbehörden des Bundes haben keine verdeckten Ermittler in Fußball-Fanszene eingesetzt

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Sicherheitsbehörden des Bundes haben im Bereich der Fußball-Fanszenen nach Angaben der Bundesregierung keine polizeilichen Vertrauenspersonen (VP), verdeckten Ermittler oder Informanten eingesetzt. Hinsichtlich internationaler Fußballspiele habe das Bundeskriminalamt (BKA) als internationale kriminalpolizeiliche Zentralstelle lediglich Kenntnis "von einzelnen Einsätzen in- und ausländischer VP (auch verdeckt eingesetzte ausländische Polizeibeamte) beziehungsweise einem diesbezüglichen Ersuchen durch beziehungsweise an die zuständigen Landespolizeibehörden in der Vergangenheit (vor dem Jahr 2010)", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/11303) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/10827). In einem dieser Fälle habe das BKA hierbei "personell im Wege der Amtshilfe und damit unter Zuständigkeit und in Verantwortung der zuständigen Landespolizeibehörde Unterstützung geleistet".

Wie die Bundesregierung ferner ausführt, werden Angehörige der Fußball-Fanszenen in ihrer Gesamtheit grundsätzlich nicht als rechts- oder linksextremistisch bewertet und unterliegen deshalb nicht der diesbezüglichen nachrichtendienstlichen Beobachtung durch die Geschäftsbereichsbehörden des Bundes. Dabei gebe es "gelegentliche Überschneidungen zwischen der Hooligan- und der rechtsextremistischen Szene". Diese basierten in der Regel auf persönlichen Kontakten zwischen Aktivisten beider Lager. Da die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beobachtung nicht gegeben seien, erfolge seitens der Sicherheitsbehörden des Bundes im Hinblick auf die Fußball-Fanszene kein Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln.

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6. Im Bundestag notiert: "Die Rechte"

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Partei "Die Rechte" ist nach Kenntnis der Bundesregierung von ehemaligen Angehörigen der "Deutschen Volksunion" (DVU) gegründet worden. "Maßgeblicher Aktivist" sei der Bundesvorsitzende Christian Worch, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/11298) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11069). Er war nach Kenntnis der Bundesregierung "in der Vergangenheit Mitglied mehrerer inzwischen verbotener neonazistischer Organisationen".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 544 - 27. November 2012 - 14:25 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. November 2012