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BUNDESTAG/3528: Heute im Bundestag Nr. 533 - 21.11.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 533
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 21. November 2012 Redaktionsschluss: 17:15 Uhr

1. Beschneidung: Regierung will Religionsgesellschaften Spielraum lassen
2. Überfraktioneller Gesetzentwurf zur Beschneidung
3. Im Bundestag notiert: Schlichtung im Luftverkehr
4. Im Bundestag notiert: Branchenzuschläge in der Leiharbeit
5. Im Bundestag notiert: Umgehung von Tarifverträgen



1. Beschneidung: Regierung will Religionsgesellschaften Spielraum lassen

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VER) Die Beschneidung des männlichen Kindes soll in den ersten sechs Lebensmonaten auch durch von Religionsgesellschaften bestimmte Personen vorgenommen werden dürfen. Allerdings nur, wenn diese dafür besonders ausgebildet und wie ein Arzt zur Beschneidung befähigt sind. Das schreibt die Bundesregierung in einem Gesetzentwurf "über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes" (17/11295).

Anlass dieser Gesetzesinitiative ist ein Urteil des Landgerichts Köln vom 7. Mai 2012 (Aktenzeichen: 151 Ns 169/11). Darin hatte das Gericht die Auffassung vertreten, bei der religiös begründeten, aber nach den Regeln der ärztlichen Kunst mit Zustimmung der sorgeberechtigten Eltern vorgenommenen Beschneidung eines minderjährigen Jungen handele es sich um eine rechtswidrige Körperverletzung.

Mit ihrem Gesetzentwurf reagiert die Bundesregierung auf dieses Urteil, um künftig Rechtssicherheit zu schaffen. Vorgesehen ist, dass im Recht der elterlichen Sorge im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) klargestellt werde, dass die Personensorge der Eltern grundsätzlich auch das Recht umfasst, bei Einhaltung bestimmter Anforderungen einer medizinisch nicht erforderlichen Beschneidung ihres "nicht einsichts- und urteilsfähigen Sohnes" zuzustimmen. Dies soll nur dann nicht gelten, wenn im Einzelfall durch die Beschneidung - auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks - das Kindeswohl gefährdet wird, heißt es in der Vorlage weiter.

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2. Überfraktioneller Gesetzentwurf zur Beschneidung

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VER) 66 Mitglieder der Oppositionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf "über den Umfang der Personensorge und die Rechte des männlichen Kindes bei einer Beschneidung" (17/11430) in den Bundestag eingebracht. Dieser orientiere sich daran, dass die körperliche Unversehrtheit des Kindes ein hohes, verfassungsrechtlich geschütztes Gut sei. Damit folge die Gesetzesinitiative dem Leitbild des Kindes als Träger von Grundrechten, wie es vom Bundesverfassungsgericht und den Vereinten Nationen in der Kinderrechtskonvention geprägt worden sei, heißt es in der Vorlage weiter.

Der Entwurf sieht vor, im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) klarzustellen, dass die Personensorge der Eltern grundsätzlich auch das Recht umfasse, bei Einhaltung bestimmter Anforderungen in eine nicht medizinisch veranlasste Beschneidung ihres Sohnes einzuwilligen. Voraussetzung dafür sei "wegen der Schwere und Irreversibilität des Eingriffs" die Einwilligung des "einsichts- und urteilsfähigen Sohnes", der das 14. Lebensjahr vollendet haben müsse. Die Beschneidung solle nur von einer Ärztin oder einem Arzt "mit der Befähigung zum Facharzt für Kinderchirurgie oder Urologie" vorgenommen werden dürfen.

Die Abgeordneten weisen in dem Gesetzentwurf ferner darauf hin, dass die Beschneidung sowohl in der juristischen, als auch in der medizinischen Fachliteratur tendenziell als rechtswidrige Körperverletzung bewertet werde. Sie wollen Rechtssicherheit schaffen, und zwar "unter Berücksichtigung und Abwägung verschiedener grundgesetzlich geschützter Rechtsgüter, insbesondere des Schutzes der körperlichen Unversehrtheit der minderjährigen Jungen, des Erziehungsrechts der Eltern, welches auf das Kindeswohl verpflichtet ist, und der Religionsfreiheit".

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3. Im Bundestag notiert: Schlichtung im Luftverkehr

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VER) In Umsetzung des Koalitionsvertrages soll die Schlichtung im Luftverkehr auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Das schreibt die Bundesregierung in einem entsprechenden Gesetzentwurf (17/11210) zur Begründung. Dieser setze zunächst auf die Freiwilligkeit der Teilnahme an einer Schlichtung durch "die Möglichkeit, privatrechtlich organisierte Einrichtungen als Schlichtungsstellen anzuerkennen". Dennoch bleibe für Fluggäste und Luftfahrtunternehmen die Möglichkeit, die Zivilgerichte anzurufen, durch die Schlichtung unberührt.

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4. Im Bundestag notiert: Branchenzuschläge in der Leiharbeit

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VER) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will sich zum Thema "Equal Pay und Branchenzuschläge in der Leiharbeit" informieren. Deshalb hat sie unter diesem Titel eine Kleine Anfrage (17/11457) an die Bundesregierung gerichtet. Unter anderem will die Fraktion von dieser wissen, ob möglicherweise "das Tarifgefüge in der Bundesrepublik weiter erodiert, wenn die Branchenzuschläge umgangen" und nicht in allen Branchen verhandelt würden.

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5. Im Bundestag notiert: Umgehung von Tarifverträgen

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VER) Die Fraktion Die Linke erkundigt sich mittels einer Kleinen Anfrage nach der "Umgehung von Tarifverträgen im Einzelhandel durch christliche Gewerkschaften" (17/11488). Unter anderem will die Fraktion wissen, mit welchem Arbeitgeberverband die "Christliche Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen" (CGZP) nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2003 Tarifverträge abgeschlossen hat. Das Bundesarbeitsgericht hatte der CGZP 2010 die Tariffähigkeit aberkannt und im Mai 2012 entschieden, dass diese bereits seit Gründung der Gewerkschaft nicht gegeben war.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 533 - 21. November 2012 - 17:15 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. November 2012