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BUNDESTAG/3517: Heute im Bundestag Nr. 522 - 16.11.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 522
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 16. November 2012 Redaktionsschluss: 11:25 Uhr

1. Öffentliche Anhörung zu Streubesitzdividenden
2. Elf Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Rechtsterrorismus
3. Bundesregierung: Importverbot für "Sumangali"-Textilien rechtlich nicht zulässig
4. Bundesregierung legt Zehnten Menschenrechtsbericht vor
5. Bundestagsparteien kamen 2010 auf Gesamteinnahmen von zusammen knapp 414 Millionen Euro
6. Im Bundestag notiert: "Zug der Erinnerung"
7. Im Bundestag notiert: ESM-Vertrag
8. Im Bundestag notiert: Brandverhalten von Baustoffen
9. Im Bundestag notiert: Auswirkungen des Betriebs des Flughafens Zürich



1. Öffentliche Anhörung zu Streubesitzdividenden

Finanzausschuss

Berlin: (hib/HLE) Um die steuerliche Behandlung von sogenannten Streubesitzdividenden geht es in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, den 19. November. Zu der Anhörung, die um 12.00 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses beginnt und bis 14.00 Uhr dauern soll, werden insgesamt 16 Sachverständige erwartet.

Gegenstand der Anhörung ist der von der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09 (17/11314). Danach sollen sogenannte Streubesitzdividenden, die an ausländische Unternehmen gezahlt werden, steuerfrei sein. Damit soll ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09 (Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland) umgesetzt werden. Das Gericht hatte die Erhebung der Abgeltungsteuer auf Dividendenzahlungen an ausländische Unternehmen untersagt, wenn die Beteiligung unter zehn Prozent liegt und damit die sogenannte "Mutter-Tochter-Richtlinie" keine Anwendung findet. In diesen Fällen war bisher Kapitalertragsteuer von 25 Prozent einbehalten worden, bei Vorhandensein eines Doppelbesteuerungsabkommens 15 Prozent. Bei inländischen Unternehmen wurde zwar auch die Kapitalertragsteuer erhoben, sie wurde jedoch mit der Körperschaftsteuer verrechnet. Die unterschiedliche Behandlung in- und ausländischer Unternehmen war vom EuGH als Verstoß gegen europäisches Recht angesehen worden. Die betroffenen Körperschaften sollen eine Erstattung der zu Unrecht einbehaltenen Kapitalertragssteuer verlangen können.

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden.

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2. Elf Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Rechtsterrorismus

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Bundesanwaltschaft hat laut Bundesregierung im vergangenen Monat elf Ermittlungsverfahren (Stand: 10. Oktober) gegen insgesamt 19 bekannte Beschuldigte "und weiter auch gegen unbekannte Beschuldigte wegen des Verdachts des Rechtsterrorismus" geführt. Acht dieser Verfahren stünden im Zusammenhang mit der terroristischen Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU), heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/10955) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/10831).

Wie die Regierung darin schreibt, haben die im Ermittlungskomplex zum "NSU" gewonnenen Erkenntnisse deutlich gemacht, "dass ein Vorhandensein rechtsterroristischer Strukturen möglich erscheint, die Bildung bislang unerkannter terroristischer Gruppen in Betracht gezogen werden muss und das Risiko besteht, dass radikalisierte Einzeltäter oder Kleinstgruppen die eigene Handlungsfähigkeit durch Gewalttaten unter Beweis stellen könnten". Darüber hinaus bestehe auch "durch die Affinität von Rechtsextremisten zu Waffen und Sprengstoff sowie deren Besitz durch Rechtsextremisten ein erhöhtes Gefährdungspotenzial". Mit Blick auf in der Kleinen Anfrage zitierte Berichte des Bundeskriminalamtes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz betont die Bundesregierung zugleich, diese enthielten "keine Ausführungen dazu, dass mit der Herausbildung rechtsterroristischer Strukturen oder der Vorbereitung beziehungsweise Durchführung rechtsextremistisch motivierter Anschläge aufgrund konkret vorliegender Erkenntnisse zu rechnen ist".

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3. Bundesregierung: Importverbot für "Sumangali"-Textilien rechtlich nicht zulässig

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die indischen Lieferanten deutscher Textilunternehmen und -händler vor. Es bestehe keine rechtliche Verpflichtung für deutsche Unternehmen, diese Bezugsquellen offenzulegen, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (17/11222) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10948). Die Abgeordneten hatten sich darin unter anderem nach Erkenntnissen der Bundesregierung über die sogenannten "Sumangali" erkundigt - nach Darstellung der Fraktion Mädchen und Frauen, die sich in Textilfabriken und Baumwollspinnereien verdingen und deren Arbeitsverhältnisse den "Tatbestand der Sklaverei" erfüllen würden. Die Bundesregierung sollte darlegen, inwiefern deutsche und europäische Unternehmen im Rahmen ihrer Zulieferketten auf solcherart produzierte Textilien zurückgreifen, sie importieren, sie weiterverarbeiten oder verkaufen.

Ein Importverbot für "Sumangali"-Waren könne "zuständigkeitshalber nur von der EU verhängt werden", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Allerdings seien Importverbote aufgrund der Verletzungen von Sozialstandards nicht "Regelungsgegenstand" des Rechts der Welthandelsorganisation WTO und damit "WTO-rechtlich nicht zulässig".

Das Phänomen solcher "Sumangali" ist der Bundesregierung derzeit aus dem indischen Bundesstaat Tamil Nadu bekannt, heißt es in der Antwort weiter. In den im Oktober 2012 abgeschlossenen entwicklungspolitischen Regierungsverhandlungen mit Indien seien Menschenrechtsfragen und Sozialstandards angesprochen worden, Deutschland habe zudem einen Ausbau der Zusammenarbeit im Bereich der Sozialstandards zugesagt.

Zudem verweist die Bundesregierung auf die Verhandlungen zu einem bilateralen Freihandelsabkommen zwischen Indien und der EU, bei denen die europäische Seite auf ein eigenständiges Kapitel "Nachhaltige Entwicklung" dränge, das unter anderem auch die Einhaltung von Sozialstandards aufgreifen soll. Allerdings stoße dies bei der indischen Regierung auf "großen Widerstand", sie sehe darin zum einen versteckten Protektionismus und zum anderen die Souveränität in innerstaatlichen Angelegenheiten verletzt, schreibt die Bundesregierung.

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4. Bundesregierung legt Zehnten Menschenrechtsbericht vor

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Unterrichtung

Berlin: (hib/AHE) Deutschland setzt sich weltweit für alle Kernthemen der internationalen Menschenrechtspolitik ein, unter anderem für bürgerliche und politische Rechte, die Rechte von Kindern, Frauen und Minderheiten sowie wirtschaftliche und soziale Rechte. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrem Zehnten Bericht über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen (17/11250), der dem Bundestag als Unterrichtung vorliegt. Der Bericht informiert über alle menschenrechtspolitischen Aktivitäten der Bundesregierung im In- und im Ausland sowie über die Entwicklungen im internationalen und europäischen Menschenrechtssystem. Berichtszeitraum ist vom 1. März 2010 bis zum 29. Februar 2012.

Der Bericht ist in einen innen- und außenpolitischen Teil aufgeteilt. Auf eine Empfehlung des Deutschen Bundestages (17/7941) "behandelt der Bericht auch weiterhin die Entwicklungen im nationalen, europäischen und internationalen Menschenrechtsschutzsystem und die deutsche Menschenrechtspolitik", heißt es in der Vorbemerkung.

Im dritten Teil des 169 Seiten starken Berichts stellt die Bundesregierung die Entwicklung der Menschenrechtslage in rund 70 Ländern dar und beschreibt Maßnahmen der deutschen und europäischen Menschenrechtspolitik in diesen Staaten. Ein Schwerpunkt des Berichts liegt diesmal auf dem Thema "Arabischer Umbruch".

Der vierte Teil besteht aus dem "Aktionsplan Menschenrechte 2012 bis 2014" der Bundesregierung. Darin legt sie die Prioritäten ihrer deutschen Menschenrechtspolitik in diesem Zeitraum dar. So will sie unter anderem internationale menschenrechtliche Gremien und Überwachungsorgane wie den UN-Menschenrechtsrat stärken und Straflosigkeit bekämpfen. Weiterhin will sie unter anderem für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe und gegen Folter eintreten sowie auf die Einhaltung der Menschenrechte bei der Terrorismusbekämpfung drängen.

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5. Bundestagsparteien kamen 2010 auf Gesamteinnahmen von zusammen knapp 414 Millionen Euro

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die sechs im Bundestag vertretenen Parteien haben im Jahr 2010 Gesamteinnahmen von zusammen knapp 414 Millionen Euro verzeichnet und damit insgesamt gut 65 Millionen Euro weniger als im Vorjahr. Dies geht aus den als Unterrichtung (17/11090) durch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) vorgelegten "vergleichenden K7urzübersichten über die Einnahmen, Ausgaben und Vermögensverhältnisse der Parteien in den Rechnungsjahren 2001 bis 2010" hervor.

Danach musste die CDU 2010 mit Gesamteinnahmen von 138,05 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang um 15,16 Prozent hinnehmen. Die CSU verbuchte 2010 laut Unterrichtung Gesamteinnahmen in Höhe von rund 35 Millionen Euro und damit 16,61 Prozent weniger als 2009. Die SPD kam den Angaben zufolge 2010 auf Gesamteinnahmen in Höhe von fast 147,19 Millionen Euro und damit im Vergleich zum Vorjahr auf ein Minus von 15,08 Prozent. Die Gesamteinnahmen der FDP lagen 2010 mit rund 34,35 Millionen Euro 20,58 Prozent unter denen von 2009, wie aus der Vorlage weiter hervorgeht. Die Linke konnte danach ihre Gesamteinnahmen 2010 gegenüber 2009 um 2,17 Prozent auf rund 27,85 Millionen Euro steigern. Bündnis 90/Die Grünen verzeichnete laut Vorlage 2010 mit Gesamteinnahmen von rund 31,24 Millionen Euro ein Plus von 2,26 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Von den Gesamteinnahmen der CDU entfielen 2010 der Unterrichtung zufolge 31,1 Prozent auf staatliche Mittel, 29,6 Prozent auf Mitgliedsbeiträge, 13,0 Prozent auf Mandatsträgerbeiträge und 12,8 Prozent auf Spenden. Die Gesamteinnahmen der CSU kamen zu 27,5 Prozent aus staatlichen Mitteln, zu 26,2 Prozent aus Mitgliedsbeiträgen, zu 15,6 Prozent aus Spenden und zu 8,6 Prozent aus Mandatsträgerbeiträgen. Bei der SPD trugen die Mitgliedsbeiträge 2010 zu 31,1 Prozent der Gesamteinnahmen bei, die staatlichen Mittel zu 26,5 Prozent, die Mandatsträgerbeiträge zu 15,2 Prozent und Spenden zu 6,5 Prozent. Bei der FDP machten 2010 die staatlichen Mittel 39,0 Prozent der Gesamteinnahmen aus, die Mitgliedsbeiträge 23,3 Prozent, Spenden 17,4 Prozent und die Mandatsträgerbeiträge 6,0 Prozent. Von den Gesamteinnahmen der Partei Die Linke entfielen 38,9 Prozent auf staatliche Mittel, 35,9 Prozent auf Mitgliedsbeiträge, 9,9 Prozent auf Mandatsträgerbeiträge und 7,5 Prozent auf Spenden. Von den Gesamteinnahmen der Grünen waren 36,5 Prozent staatliche Mittel, 22,3 Prozent Mandatsträgerbeiträge, 21,1 Prozent Mitgliedsbeiträge und 12,9 Prozent Spenden.

An "Einnahmen aus Veranstaltungen, Vertrieb von Druckschriften und Veröffentlichungen und sonstiger mit Einnahmen verbundener Tätigkeit" entfielen laut Vorlage 2010 auf die CDU 12,56 Millionen Euro und auf die CSU gut 7,24 Millionen Euro. Die SPD kam hier auf Einnahmen in Höhe von fast 13 Millionen Euro, die FDP auf gut 2,24 Millionen Euro, Die Linke auf 204.000 Euro und die Grünen auf rund eine Million Euro. Unter dieser Rubrik werden Lammert zufolge auch Sponsorenzahlungen und Zahlungen für Anzeigen in Parteipublikationen erfasst.

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6. Im Bundestag notiert: "Zug der Erinnerung"

Verkehr und Bau/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Der Verein "Zug der Erinnerung" ist im Jahr 2009 mit 150.000 Euro von der Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft (EVZ) gefördert worden. Das hat die Deutsche Bahn AG der Bundesregierung mitgeteilt, heißt es in ihrer Antwort (17/11227) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/10939).

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7. Im Bundestag notiert: ESM-Vertrag

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will keine spekulativen Einschätzungen zum Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zum ESM-Vertrag und zum Fiskalvertrag abgeben. Dies schreibt sie in ihrer Antwort (17/10954) auf eine Kleine Anfrage (17/10828) der Fraktion Die Linke.

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8. Im Bundestag notiert: Brandverhalten von Baustoffen

Verkehr und Bau/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Das Brandverhalten von Baustoffen ist Thema einer Kleinen Anfrage der SPD-Fraktion (17/11419). Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, welche Schlussfolgerungen sie zieht hinsichtlich der Überprüfung der Risiken zur Dämmung mit erdölbasierten Schaumstoffen und ob sie in der Aufbringung einer Putzschicht auf einen brennbaren Dämmstoff einen wirklichen Schutz vor der Entflammbarkeit des brennbaren Materials Polystyrol sieht.

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9. Im Bundestag notiert: Auswirkungen des Betriebs des Flughafens Zürich

Verkehr und Bau/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Über den Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz über die Auswirkungen des Betriebs des Flughafens Zürich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland will sich die SPD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (17/11427) informieren. Die Bundesregierung soll mitteilen, welcher Zeitplan für das Ratifizierungsverfahren vorgesehen ist und welche Fragen bezüglich des Staatsvertrages noch geprüft werden. Weiter interessiert die Abgeordneten unter anderem, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus Berechnungen zieht, die von einer natürlichen maximalen Kapazitätsgrenze von 105.000 bis 110.000 Anflügen ausgehen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 522 - 16. November 2012 - 11:25 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. November 2012