Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FAKTEN

BUNDESTAG/3276: Heute im Bundestag Nr. 281 - 06.06.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 281
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 6. Juni 2012 Redaktionsschluss: 15:40 Uhr

1. Experten fordern Fortsetzung der Konsolidierung des Bundeshaushalts
2. Grüne fragen nach Verhalten der Bundesregierung im Rechtsstreit Kiobel versus Shell
3. Im Bundestag notiert: Suizid



1. Experten fordern Fortsetzung der Konsolidierung des Bundeshaushalts

Haushaltsausschuss (Anhörung)

Berlin: (hib/MIK) Die Konsolidierung des Bundeshaushalts muss weiter fortgesetzt werden. Darüber waren sich am Mittwochnachmittag die meisten Experten bei einer Öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses einig, bei der es um den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Nachtragshaushalt 2012 (17/9040) ging. Der Entwurf sieht vor, dass in diesem Jahr die Neuverschuldung um 8,7 Milliarden Euro auf 34,8 Milliarden (bisher 26,1 Milliarden) Euro steigt. Notwendig wird diese höhere Neuverschuldung vor allem wegen der deutschen Zahlung an das Stammkapital des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), für das Deutschland allein in diesem Jahr 8,7 Milliarden Euro zahlen soll.

Karsten Wendorff, Deutsche Bundesbank, empfahl eine möglichst zügige Konsolidierung des Bundeshaushalts. So würde derzeit die günstige gesamtwirtschaftliche Entwicklung das Absenken der Defizite erheblich unterstützen. Angesichts der strikten Defizitobergrenzen der Schuldenregel sei zudem ein "spürbarer" Sicherheitsabstand sehr ratsam, um bei negativen Überraschungen nicht Gefahr zu laufen, kurzfristig gegensteuern zu müssen.

Auch nach Auffassung des Bundesrechnungshofes (BRH) sollte die strukturelle Konsolidierung des Bundeshaushalts weiter als vordringliche Aufgabe vorangetrieben werden. Zwar werde auch durch den Nachtragsentwurf 2012 die Kreditobergrenze unterschritten, jedoch sei die Höhe der Neuverschuldung und des Schuldenstandes weiter mit Sorge zu betrachten, betonte Dieter Hugo vom BRH. Die haushalterischen Spielräume blieben begrenzt.

Für Peter Clever von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände vergibt die Regierungskoalition mit dem Nachtragshaushalt die Chance zu einem weiteren Konsolidierungssignal. Dies wäre aber allein schon aufgrund der verbesserten Wachstumsprognosen für dieses Jahr möglich und auch dringend nötig, betonte er. Der Nachtragshaushalt ändere nichts an der bisherigen Politik, sich zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung in Milliardenhöhe bei den Beitragszahlern zur Arbeitslosenversicherung zu bedienen, kritisierte er.

Professor Oliver Holtemöller, Institut für Wirtschaftsforschung Halle, sieht die geplante Ausweitung der Nettokreditaufnahme kritisch. Damit verschaffe sich die Bundesregierung zusätzliche Ausgabespielräume, da die Einnahmen zu niedrig und die Ausgaben zu hoch angesetzt sein dürften, heißt es in seiner schriftlichen Stellungnahme.

Für Heinz Gebhardt vom Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung sollte der Konsolidierung solange hohe Priorität zu kommen, bis ein strukturell ausgeglichener Gesamthaushalt erzielt werde. Der Abbau des strukturellen Defizit könne grundsätzlich über ein höheres Wachstum, über Einsparungen oder über Abgabenerhöhungen angestrebt werden. Aus ökonomischer Sicht biete sich vor allem an, die Wachstumskräfte zu stärken. Professor Lars P. Feld, Walter Eucken Institut, betonte, dass die Konsolidierung vor allem auf der Ausgabenseite ansetzen müsse.

Für Professor Heinz J. Bontrup, Westfälische Hochschule, ist die Wirtschaftskrise "in keinster Weise" gelöst. Durch den Fiskalvertrag in Verbindung mit dem ESM-Vertrag werde sich die Krise noch verschärfen, heißt es in seiner Stellungnahme.

*

2. Grüne fragen nach Verhalten der Bundesregierung im Rechtsstreit Kiobel versus Shell

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/BOB) Das "Verhalten der Bundesregierung in dem Rechtsstreit Kiobel versus Shell" vor dem Supreme Court der USA thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/9687). Danach geht es in dem Rechtsstreit um eine Klage der Ehefrau des verstorbenen Barinem Kiobel, einem ehemaligen Sprecher des im Nigerdelta ansässigen Ogani-Volkes, und elf weiterer nigerianischer Ogoni. Sie werfen dem Ölkonzern Shell vor, zwischen 1992 und 1995 an Verbrechen gegen die Menschlichkeit, darunter Folter und außergerichtliche Hinrichtungen sowie an anderen Verstößen gegen das Völkerrecht gegen die Ogoni beteiligt gewesen zu sein. Das Volk der Ogoni "litt damals und leidet bis heute unter der Ölforderung von Shell im Nigerdelta", betont die Fraktion. Wissen will die Fraktion unter anderem, was die Bundesregierung verlasst hat, sich in den Rechtsstreit einzumischen. Welche inhaltliche Motivation die Bundesregierung verfolgt, interessiert die Grünen ebenfalls.

Die Bundesregierung ließ den Angaben zufolge das zuständige Gericht Anfang Februar dieses Jahres wissen, dass sie es für falsch halte, wenn Verfahren mit einem geringen Bezug zu den USA vor einem dortigen Gericht verhandelt werden.

*

3. Im Bundestag notiert: Suizid

Recht/Antwort

Berlin: (hib/BOB) 2010 starben bundesweit 57 männliche Häftlinge durch Suizid und ein weiblicher. 2009 starben 60 männliche Gefangene durch Selbsttötung und vier weibliche. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/9593) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/9382) hervor.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 281 - 6. Juni 2012 - 15:40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juni 2012