Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FAKTEN

BUNDESTAG/3270: Heute im Bundestag Nr. 275 - 01.06.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 275
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 1. Juni 2012 Redaktionsschluss: 11:25 Uhr

1. Öffentliche Anhörung zum Nachtragshaushalt 2012
2. Regierung will Kronzeugen-Regelung einschränken
3. Einführung des Veränderungswertes für Krankenhäuser wird geprüft
4. Regierung will Anwendung von Kartellrecht bei Krankenkassen konkretisieren
5. Im Bundestag notiert: Pflegemindestlohn
6. Im Bundestag notiert: E-Zigarette
7. Im Bundestag notiert: Heilmittelversorgung
8. Im Bundestag notiert: Mundgesundheit



1. Öffentliche Anhörung zum Nachtragshaushalt 2012

Haushaltsausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Haushaltsausschuss wird zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Nachtragshaushalts (17/9040, 17/9649) eine öffentliche Anhörung durchführen. Sie wird am Mittwoch, den 6. Juni 2012, von 13.00 bis 15.00 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses stattfinden.

Als Sachverständige wurden eingeladen: Dieter Hugo (Bundesrechnungshof), Peter Clever (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände), Karsten Wendorff (Deutsche Bundesbank), Professor Oliver Holtemöller (Institut für Wirtschaftsforschung Halle), Heinz Gebhardt (Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung), Professor Lars P. Feld (Walter Eucken Institut) und Professor Heinz-J. Bontrup (Westfälische Hochschule).

Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung der Ausgaben in diesem Jahr gegenüber dem bisherigen Haushaltsgesetz um 6,5 Milliarden Euro auf 312,7 Milliarden Euro (bisher: 306,2 Milliarden Euro) vor. Die Neuverschuldung soll um 8,7 Milliarden Euro auf 34,8 Milliarden Euro (bisher 26,1 Milliarden Euro) steigen. Im vergangenen Jahr betrugen die Gesamtausgaben 305,8 Milliarden Euro.

Der Nachtragshaushalt wurde vor allem wegen der deutschen Zahlungen an das Stammkapital des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) notwendig, der am 1. Juli in Kraft treten soll. Dazu haben die europäischen Staats- und Regierungschefs am 20. Februar 2012 einen Vertrag unterzeichnet, dem der Deutsche Bundestag noch zustimmen muss. Beim ESM sind Bareinlagen von 80 Milliarden Euro eingeplant. Der deutsche Anteil daran beträgt insgesamt 21,7 Milliarden Euro; davon sind in diesem Jahr rund 8,7 Milliarden Euro fällig. Mit dem Nachtragsetat will die Regierung für diese Zahlung die haushaltsmäßigen Voraussetzungen schaffen.

Darüber hinaus sollen mit dem Nachtrag Anpassungen bei den Steuereinnahmen, beim Anteil des Bundes am Reingewinn der Deutschen Bundesbank, bei den Zinsausgaben und bei den bislang geplanten Rückeinnahmen aus dem Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit (BA) vorgenommen werden. Laut Bundesregierung wird auch die erhöhte Nettokreditaufnahme die Neuverschuldungsgrenze der Schuldenbremse unterschreiten. Damit würden die Vorgaben des Artikels 115 Grundgesetz und des Gesetzes zur Ausführung von Artikel 115 eingehalten.

Besucher werden gebeten, sich im Sekretariat des Haushaltsausschusses unter der E-Mail-Adresse haushaltsausschuss@bundestag.de unter Angabe ihres Geburtsdatums anzumelden.

*

2. Regierung will Kronzeugen-Regelung einschränken

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Die Kronzeugen-Regelung soll nach dem Willen der Bundesregierung wieder eingeschränkt werden. In einem Gesetzentwurf (17/9695) macht die Regierung darauf aufmerksam, dass die Strafe der Schuld des Täters entsprechen müsse und nicht Gegenstand eines unangemessenen Handels sein dürfe. Deshalb soll die Regelung zur Aufklärungs- und Präventionshilfe nur noch dann anwendbar sein, wenn sich die Angaben des Kronzeugen auf eine Tat beziehen, die mit seinem eigenen Vergehen im Zusammenhang steht. Die Angaben müssen geeignet sein, zumindest mittelbar das Maß des Vorwurfs, der ihm für seine eigene Tat zu machen ist, zu reduzieren. Diese Einengung stelle damit eine Gleichklang zu der "kleinen Kronzeugen-Regelung" im Betäubungsmittelgesetz her, wo die Rechtsprechung einen solchen Zusammenhang fordere und für ausreichend hält.

Ende Juli 2009 wurde auf Initiative der rot-grünen Koalition die Kronzeugen-Regelung wieder eingeführt. Man versprach sich davon, potenziell kooperationsbereiten Tätern einen stärkeren Anreiz zu bieten, Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten zu leisten.

*

3. Einführung des Veränderungswertes für Krankenhäuser wird geprüft

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/MPI) Die Ausgabenentwicklung für die Krankenhäuser soll in absehbarer Zeit genauer als bisher bemessen werden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/9337) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9229) mitteilt, soll die Einführung des sogenannten Veränderungswertes im laufenden Gesetzgebungsverfahren des Psych-Entgeltgesetzes (17/8986) geprüft werden. Bislang ist die Einführung des neuen Wertes im kommenden Jahr geplant. Eine zeitliche Vorgabe enthalte die gesetzliche Regelung aber nicht, schreibt die Regierung.

Die Regierung weist darauf hin, dass der Veränderungswert dafür sorgen soll, "dass die Krankenhäuser auch weiterhin wirtschaftlich handeln". Deshalb solle die geltende Grundlohnrate, die auf die beitragspflichtigen Einnahmen abstellt, nicht durch den vom Statistischen Bundesamt zu ermittelnden Orientierungswert abgelöst werden, der auf die Kostenentwicklung im Krankenhausbereich abstellt, sondern "durch den zu finanzierenden Anteil des Orientierungswertes" - den Veränderungswert (oder auch anteiligen Orientierungswert).

*

4. Regierung will Anwendung von Kartellrecht bei Krankenkassen konkretisieren

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/MPI) Nach dem Willen der Bundesregierung soll das Kartellverbot und die Missbrauchsaufsicht auch auf die Beziehungen der gesetzlichen Krankenkassen zu den Versicherten sowie für Abreden und Vereinbarungen zwischen den Kassen gelten. "Denkbarer Anwendungsfall etwa wäre ein abgestimmtes Verhalten von Krankenkassen bei der Erhebung von Zusatzbeiträgen", schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/9538) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/9357). Weiter heißt es, mit einer weiteren Regelung zur Zusammenschlusskontrolle im Zuge einer Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen solle sichergestellt werden, dass Krankenkassen durch Vereinigung keine marktbeherrschenden Stellungen erlangen, "die geeignet sind, den Wettbewerb zu stören".

*

5. Im Bundestag notiert: Pflegemindestlohn

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/MPI) Mit der geplanten Pflegereform soll die Pflicht zur Zahlung der ortsüblichen Vergütung auf die Fälle reduziert werden, in denen keine Verpflichtung zur Zahlung eines nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz festgelegten Mindestentgeltes (sogenannter Pflegemindestlohn) besteht. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/9338) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9230) weiter ausführt, trifft dies beispielsweise auf Betreuungs- und Küchenkräfte zu, aber auch auf "Pflegepersonen, die aus dem Anwendungsbereich der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche ausgenommen sind". Mit der Neuregelung werde Bürokratie abgebaut, da die Pflegeeinrichtungen nur noch für diese Beschäftigten verschiedene Entgeltregelungen beachten müssten, heißt es in der Antwort weiter. Gehaltseinbußen für Beschäftigte seien nicht zu erwarten.

*

6. Im Bundestag notiert: E-Zigarette

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MPI) Die sogenannte elektronische Zigarette (E-Zigarette) beschäftigt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/9712). Die Abgeordneten beziehen sich darin auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (Az. 13 B 127/12), wonach die E-Zigarette und ein nikotinhaltiges Liquid weder dem Arzneimittelgesetz noch dem Medizinproduktegesetz unterfallen. Sie fragen nun unter anderem, ob die Bundesregierung den wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu möglichen gesundheitlichen Risiken der elektronischen Zigarette als ausreichend bewertet.

*

7. Im Bundestag notiert: Heilmittelversorgung

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MPI) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sorgt sich um die Heilmittelversorgung in Deutschland. Diese sei nicht nur vom Wohnort einer Person abhängig, sondern auch vom Alter, Geschlecht und den sozialen Lebensumständen, schreiben die Abgeordneten in einer Kleinen Anfrage (17/9637). Sie wollen unter anderem von der Bundesregierung wissen, ob gewährleistet ist, dass alle Versicherten mit schweren Behinderungen oder chronischen Erkrankungen stets die im Einzelfall notwendige Therapievielfalt in Anspruch nehmen können.

*

8. Im Bundestag notiert: Mundgesundheit

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MPI) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nimmt in einer Kleinen Anfrage (17/9511) die zahnmedizinische Versorgung und Mundgesundheit in Deutschland unter die Lupe. Unter anderem verlangen die Abgeordneten Informationen zur Entwicklung von Parodontalerkrankungen und zur Evidenz der professionellen Zahnreinigung.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 275 - 1. Juni 2012 - 11:25 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juni 2012