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BUNDESTAG/3254: Heute im Bundestag Nr. 259 - 23.05.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 259
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 23. Mai 2012 Redaktionsschluss: 13:30 Uhr

1. Rohstoffderivatemärkte sollen reguliert werden

2. Organ-Lebendspender sollen bessergestellt werden

3. Weitere Rechenschaftsberichte von Parteien vorgelegt



1. Rohstoffderivatemärkte sollen reguliert werden

Finanzausschuss

Berlin: (hib/HLE) Rohstoffderivatemärkte und Hochfrequenzhandel sollen reguliert werden. Der Finanzausschuss stimmte am Mittwoch einem gemeinsamen Antrag von CDU/CSU- und FDP-Fraktion (17/8882) zu. Während sich die SPD-Fraktion der Stimme enthielt, lehnten Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen den Antrag der Koalition ab. Auch ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion fand keine Mehrheit.

Nach dem Antrag der Koalition sollen alle Hochfrequenzhändler, die in Millisekunden Wertpapiere kaufen und verkaufen und damit erhebliche Preisschwankungen auslösen können, der Marktaufsicht unterstellt werden. Der Handel mit Rohstoffderivaten soll schärfer überwacht werden. Bei Fehlentwicklungen sollen Gegenmaßnahmen wie die Begrenzung der Positionen einzelner Händler an den Börsen möglich sein. Unions- und FDP-Fraktion weisen darauf hin, dass an den weltweiten Rohstoffmärkten seit einigen Jahren erhebliche Preisschwankungen zu verzeichnen sind. Gleichzeitig würden Rohstofftermingeschäfte eine immer wichtigere Rolle spielen. Neben dem Einsatz der Rohstofftermingeschäfte zur Absicherung von Preisrisiken lasse sich eine zunehmende Aktivität von Finanzinvestoren an den globalen Rohstoffterminmärkten feststellen.

"Um Fehlentwicklungen an den Rohstoffmärkten vorzubeugen, ist eine gezielte und wirksame Regulierung des Rohstoffterminhandels erforderlich", schreiben die beiden Fraktionen. Dabei sei aber im Blick zu behalten, dass Rohstoffderivate eine wichtige Rolle bei der Absicherung der Realwirtschaft gegen Preisrisiken spielen würden. Die Koalitionsfraktionen weisen zudem auf einen besonderen Aspekt hin: "Preisschwankungen bei Agrarrohstoffen und insbesondere Nahrungsmitteln haben eine besondere Bedeutung." Um Fehlentwicklungen auf den Agrarmärkten möglichst frühzeitig vorzubeugen, sollte im Rahmen der laufenden europäischen Regulierungsarbeiten auch untersucht werden, ob für Agrarderivate nicht zusätzliche Regulierungsvorgaben erforderlich sind.

In der Debatte des Ausschusses bezeichnete die SPD-Fraktion den Antrag als "weit hinter der Problemlage zurückbleibend". Gerade bei der Nahrungsmittelproduktion gebe es Handlungsdruck. Auch die Linksfraktion vertrat die Ansicht, "dass die Koalition mit dem Antrag zu kurz springt". Es müsse etwas gegen die Spekulation mit Nahrungsmitteln getan werden. Für Bündnis 90/Die Grünen bildet der Antrag der Koalition die Debatte vor vier Jahren ab. Die gesellschaftliche Diskussion sei viel weiter. So hätten die ersten Banken den Rückzug aus dem Nahrungsmittelbereich angekündigt. Ein Sprecher der Fraktion verlangte, dass der Rohstoffmarkt stärker von den Finanzmärkten getrennt würden.

Ein Sprecher der CDU/CSU wies den Vorwurf, dass der Antrag hinter der Realität zurückbleibe, zurück. Zum Agrarbereich verwies die Fraktion darauf, agrarwirtschaftliche Prozesse müssten weiter abgewickelt werden können. Deutschland sei schließlich einer der größten Agrarexporteure.

Für die FDP-Fraktion war der Rückzug von Banken aus dem Nahrungsmittelbereich der Beweis, dass die Marktwirtschaft funktioniere. "Und was funktioniert, muss man nicht regulieren", so ein Sprecher der FDP-Fraktion, der dafür heftigen Widerspruch bei der Opposition erntete.

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2. Organ-Lebendspender sollen bessergestellt werden

Ausschuss für Gesundheit

Berlin: (hib/MPI) Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat den Weg für eine Besserstellung von Organ-Lebendspendern frei gemacht. Die Abgeordneten votierten am Mittwoch einstimmig für entsprechende Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/7376) zum Transplantationsgesetz. Unter anderem sollen Lebendspender von Organen und Geweben einen Rechtsanspruch auf eine sechswöchige Entgeltfortzahlung, ein höheres Krankengeld und einen Anspruch auf medizinische Behandlung, Rehabilitation und Fahrtkosten bekommen. Zuständig für die Leistungen wird nach dem Willen der Abgeordneten die Krankenkasse des Organempfängers. Bei Folgeerkrankungen, "die in einem zeitlichen Abstand zur Spende eintreten", soll laut dem geänderten Gesetzentwurf die Krankenkasse des Spenders für die Behandlung zuständig sein.

Der Bundestag entscheidet am Freitag über eine Neuregelung der Organspende. Neben dem Gesetzentwurf der Regierung steht auch ein Gesetzentwurf aller Fraktionen (17/9030) auf der Tagesordnung, mit dem eine sogenannte Entscheidungslösung eingeführt werden soll. Die Krankenkassen sollen demnach verpflichtet werden, allen Versicherten über 16 Jahren Informationsmaterial und einen Organspendeausweis zu schicken. Verbunden werden soll dies dem Entwurf zufolge mit der Aufforderung, "freiwillig eine Entscheidung zur Organspende abzugeben".

Die Abgeordneten beschlossen im Gesundheitsausschuss, dass die Krankenkasse des Organempfängers dem Arbeitgeber des Lebendspenders das fortgezahlte Arbeitsentgelt und die fälligen Sozialversicherungsbeiträge erstatten muss. Zur Begründung hieß es, bislang gälten die Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes nicht für Spender von Organen oder Geweben, "da arbeitsunfähige Spender nicht infolge eigener Krankheit an ihrer Arbeitsleistung gehindert sind". Mit dem Änderungsantrag werde klargestellt, dass eine Arbeitsverhinderung infolge einer Organspende "eine unverschuldete Arbeitsunfähigkeit darstellt" und ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht.

Nach dem Beschluss des Gesundheitsausschusses wird auch der Krankengeldanspruch von Lebendspendern zur Vermeidung von Nachteilen modifiziert. Anders als die übrigen Krankengeldempfänger bekommen Lebendspender danach Krankengeld in Höhe ihres ausgefallenen Arbeitseinkommens.

Der geänderte Gesetzentwurf der Regierung wurde im Gesundheitsausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Die Fraktion Die Linke stimmte gegen den Gesetzentwurf. Zur Begründung hieß es, wesentliche Themen wie die Hirntodproblematik und wissenschaftliche Kriterien für den Organtransport seien nicht besprochen worden. Kritik - auch von Seiten der Grünen - gab es zudem am Umgang mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), die die Organspenden in Deutschland koordiniert. Linke und Grüne vermissten im Ausschuss gesetzgeberische Konsequenzen aus den Vorwürfen - etwa mangelnder Transparenz - gegen die DSO.

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3. Weitere Rechenschaftsberichte von Parteien vorgelegt

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die "Bürgerrechtsbewegung Solidarität" hat 2010 mit Einnahmen von mehr als 676.000 Euro und Ausgaben von mehr als 673.000 Euro einen Überschuss von gut 3.000 Euro erzielt. Dies geht aus den als Unterrichtung (17/9481) durch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) vorgelegten Rechenschaftsberichten von insgesamt 13 politischen Parteien, die nach dem Parteiengesetz für staatliche Mittel nicht anspruchsberechtigt sind, für das Jahr 2010 hervor.

Die Vorlage enthält zudem den für das Jahr 2009 nachgereichten Rechenschaftsbericht der "Partei Bibeltreuer Christen". Danach verzeichnete die Partei 2009 bei Ausgaben in Höhe von knapp 226.000 Euro und Einnahmen von weniger als 201.000 Euro ein Defizit von mehr als 25.000 Euro. Bereits als Unterrichtung vorgelegt waren für das Jahr 2010 die Rechenschaftsberichte der im Bundestag vertretenen Parteien (17/8550) sowie der übrigen anspruchsberechtigten Parteien (17/8551).

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 259 - 23. Mai 2012 - 13:30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Mai 2012