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BUNDESTAG/3198: Heute im Bundestag Nr. 203 - 25.04.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 203
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 25. April 2012 Redaktionsschluss: 13:10 Uhr

1.‍ ‍Innenausschuss macht Weg für erleichterte Zuwanderung Hochqualifizierter frei
2.‍ ‍Höhere Mehrwertsteuer für Kunsthändler
3.‍ ‍Linksfraktion legt Reformvorschlag zur Pflege vor



1. Innenausschuss macht Weg für erleichterte Zuwanderung Hochqualifizierter frei

Innenausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat grünes Licht für Erleichterungen bei der Zuwanderung hochqualifizierter Ausländer gegeben. Gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und bei Enthaltung der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen verabschiedete das Gremium am Mittwochvormittag einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union (17/8682) in modifizierter Fassung. Zuvor hatte der Ausschuss zwei Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP angenommen. Über den Gesetzentwurf soll am Freitag im Bundestagsplenum abschließend beraten werden.

Dem Entwurf zufolge soll als neuer Aufenthaltstitel die "Blaue Karte EU" eingeführt werden. Diese soll laut Vorlage künftig erhalten, wer einen Hochschulabschluss oder eine "durch mindestens fünfjährige Berufserfahrung nachgewiesene vergleichbare Qualifikation besitzt". Eine weitere Voraussetzung soll sein, dass Bewerber ein Arbeitsverhältnis vorweisen können, mit dem ein Bruttojahresgehalt von mindestens 44.000 Euro erzielt wird. Damit wird die bisherige Gehaltsschwelle von derzeit 66.000 deutlich abgesenkt. Für Berufe, in denen "ein besonderer Bedarf an Drittstaatsangehörigen" besteht, ist die Gehaltsgrenze nochmals niedriger: Für die Erteilung der Blauen Karte EU an Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachkräfte soll die Gehaltsgrenze laut Entwurf 33.000 Euro pro Jahr betragen. Zudem soll es ausländischen Absolventen deutscher Hochschulen erleichtert werden, nach ihrem Studienabschluss eine Beschäftigung aufzunehmen.

Nach den Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen soll die bisherige Regelung des Aufenthaltsgesetzes für Hochqualifizierte, "deren Hochqualifikation sich ausschließlich in der Erfüllung der Gehaltsgrenze begründet", gestrichen werden. Die "Zuwanderung über Gehaltsgrenzen soll nur noch im Zusammenhang mit der Blauen Karte EU erfolgen", heißt es in der Vorlage. Ferner sollen unter anderem die Beschäftigungsmöglichkeit zum Nebenverdienst für Studenten erweitert und ein Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche eingeführt werden.

Die CDU/CSU-Fraktion betonte, dass mit den geplanten Neuregelungen die Voraussetzungen dafür geschaffen würden, dass die Wirtschaft über die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Gewinnung ausländischer Fachkräfte verfüge. Auch mache man mit dem Gesetzesvorhaben "eine ganze Menge" für ausländische Studenten, denen mehr Zeit für die Arbeitsplatzsuche in Deutschland eingeräumt werde. Wie die Union verwies auch die FDP-Fraktion mit Blick auf eine Sachverständigen-Anhörung zu den Vorlagen vom Montag darauf, dass es selten so einmütige Zustimmung bei einer Anhörung zu Koalitionsvorhaben gegeben habe. Sie äußerte zugleich die Hoffnung, dass sich auch im Verwaltungsalltag eine "Willkommenskultur" durchsetze.

Die SPD-Fraktion bescheinigte der Koalition, sich "auf den richtigen Weg" gemacht zu haben. Dies sei anzuerkennen, auch wenn man sich gewünscht habe, dass die Koalition dabei noch etwas weiter gegangen wäre. Die Fraktion Die Linke kritisierte demgegenüber, dass der Gesetzentwurf nicht den Vorgaben der EU-Richtlinie gerecht werde. In diesem Zusammenhang wandte sich die Fraktion gegen die vorgesehene Gehaltsschwelle. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bemängelte, bei den Neuregelungen gebe es neben "unzureichenden Verbesserungen" auch Verschlechterungen. Zudem trage die Bundesregierung mit dem Gesetzesvorhaben nicht dazu bei, dass die Aufenthaltsgesetzgebung überschaubarer wird.

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2.‍ ‍ Höhere Mehrwertsteuer für Kunsthändler

Finanzausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der deutsche Kunsthandel wird sich auf höhere Mehrwertsteuersätze einstellen müssen. Für die Branche gilt bisher der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent. Ein Vertreter der Bundesregierung bestätigte am Mittwoch im Finanzausschuss, dass die EU-Kommission die deutsche Regelung als zu weit gefasst ansehe und Einschränkungen gefordert habe. Dies hätte zur Folge, dass im Kunsthandel 19 Prozent Mehrwertsteuer erhoben werden müssten. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz könnte nur noch für Künstler gelten, die ihre Werke selbst verkaufen. Eine entsprechende Änderung des Steuergesetzes werde sich nicht vermeiden lassen, erklärte der Regierungsvertreter. Über Ausgleichsmaßnahmen für den Kunsthandel werde beraten. Wie diese Ausgleichsmaßnahmen konkret aussehen sollten, sei aber eine Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers.

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3. Linksfraktion legt Reformvorschlag zur Pflege vor

Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MPI) Die Fraktion Die Linke setzt sich kurzfristig für eine deutliche Aufstockung der Pflegeleistungen ein. In einem Antrag (17/9393), der am Donnerstag, 26. April, erstmals im Bundestag beraten werden soll, fordern die Linksparlamentarier als "Sofortmaßnahme" den "Realwertverlust der Pflegeleistungen vollständig auszugleichen und die Sachleistungsbeträge für die ambulante, teilstationäre und stationäre Pflege je Kalendermonat um weiter 25 Prozent zu erhöhen". Damit die Leistungen ihren Wert erhalten, sollten sie zudem jährlich dynamisiert werden. Zudem verlangen die Abgeordneten, eine sechswöchige bezahlte Pflegezeit für Erwerbstätige einzuführen, die der Organisation der Pflege und der ersten pflegerischen Versorgung von Angehörigen oder nahestehenden Personen dient. Für Personen, die die Pflege dauerhaft übernehmen, will Die Linke Teilzeitvereinbarungen und flexible Arbeitszeitregelungen ermöglichen. Für Pflegekräfte fordern die Abgeordneten einen Mindestlohn von zehn Euro.

Die Fraktion spricht sich darüber hinaus für eine Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs ein. Dazu soll der Vorschlag des Pflegebeirats aus dem Jahr 2009 zügig gesetzlich verankert und umgesetzt werden. Gleichzeitig solle "ein neues, praxistaugliches Begutachtungsverfahren" eingeführt werden. Der neue Pflegebegriff und das neue Begutachtungsverfahren müssten körperliche, kognitive und psychische Einschränkungen umfassen und "selbstbestimmte Teilhabeermöglichung und Alltagskompetenz" gewährleisten, heißt es im Antrag.

Die Linke plädiert auch für die Einführung einer Bürgerversicherung in der Pflege. Die Versicherten sollten nach ihrer individuellen Leistungsfähigkeit in die Kasse einzahlen. Zugrundegelegt werden sollten Einkommen aus unselbstständiger und selbstständiger Arbeit sowie alle sonstigen Einkommensarten wie Kapital-, Miet- und Pachterträge. Perspektivisch solle die Beitragsbemessungsgrenze abgeschafft werden. Der zur Entlastung der Arbeitgeber bei Einführung der Pflegeversicherung abgeschaffte Feiertag soll nach Vorstellung der Linksfraktion wieder eingeführt oder eine andere Maßnahme ergriffen werden, welche die Parität zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern "tatsächlich herstellt".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 203 - 25. April 2012 - 13:10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. April 2012