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BUNDESTAG/3122: Heute im Bundestag Nr. 127 - 09.03.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 127
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 9. März 2012 Redaktionsschluss: 09:15 Uhr


1. Koalition legt Gesetzentwurf zur Kürzung der Solarstromförderung vor
2. Linke fordert Rücknahme der geplanten Kürzungen für Solarstrom
3. Bundesregierung: "Bürgerkriegsähnliche Zustände" in Syrien


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1. Koalition legt Gesetzentwurf zur Kürzung der Solarstromförderung vor

Umwelt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AS) Die Vergütung von Strom aus Solaranlagen soll weiter gekürzt werden. CDU/CSU und FDP haben dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/8877) vorgelegt. Damit soll der Rechtsrahmen für "Strom aus solarer Strahlungsenergie" sowie für weitere erneuerbare Energien geändert werden. Die Neuregelung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes, die am Freitagmorgen auf der Tagesordnung des Bundestages steht, soll am 1. April in Kraft treten. Zur Begründung des Gesetzes schreibt die Koalition in ihrem Entwurf, dass die Preise für Anlagen zur Förderung von Solarstrom in den vergangenen Jahren stark gesunken sei. Dadurch sei es vor allem 2010 und 2011 durch zu einem starken Zuwachs neuer Anlagen gekommen. Da die derzeitigen Vergütungssätze durch die stark gesunkenen Preise eine Überforderung darstellen, müsse hier nachgesteuert werden.

Das Gesetz sieht vor, dass die Förderung von Solarstrom je nach Größe der Anlage um bis zu 30 Prozent abgesenkt werden soll. Um den Bau weiterer Anlagen einzudämmen, wird damit eine deutliche Einmalabsenkung für neue Anlagen vorgenommen. Künftig würde es danach nur noch drei Kategorien von Anlagen geben: Dachanlagen bis zehn Kilowatt, Dachanlagen bis 1000 Kilowatt und große Anlagen mit einer Leistung von 1000 Kilowatt bis zu zehn Megawatt. Anlagen über zehn Megawatt sollen keine Vergütung mehr erhalten. Ab Mai soll die Förderung dann bis Ende des Jahres monatlich nochmals um 0,15 Cent gekürzt werden. Ziel der Absenkung ist es, die Vergütung an die gesunkenen Markpreise anzupassen und den weiteren Bau von Solaranlagen einzuschränken.

Der Gesetzentwurf sieht ebenfalls vor, dass künftig nur noch ein bestimmter Prozentsatz der Strommenge vergütet werden kann. Der restliche Strom soll entweder selbst verbracht oder an andere Verbraucher verkauft werden. Diese Regelung soll in Zukunft durch eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages auch auf andere erneuerbare Energien angewandt werden können.

Der Strombezug von Stromspeichern soll durch das Gesetz grundsätzlich von der EEG-Umlage befreit werden. Damit soll die Wirtschaftlichkeit der Speicher sichergestellt werden. Außerdem sieht das Gesetz vor, dass die erforderlichen Kosten für die Nachrüstung von Photovoltaikanlagen, um diese neuen technischen Anforderungen zur Erhöhung der Systemstabilität zur Hälfte über die EEG-Umlage umgelegt werden können.


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2. Linke fordert Rücknahme der geplanten Kürzungen für Solarstrom

Umwelt/Antrag

Berlin: (hib/AS) Der Vorschlag der Bundesregierung für eine zusätzliche Kürzung der Solarförderung soll zurückgenommen werden. Das fordert die Fraktion Die Linke (17/8892) in einem Antrag, der am Freitag im Plenum debattiert wird. Gleichzeitig sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, kurzfristig ein Unterstützungsprogramm für die Solarindustrie aufzulegen, mit der die Branche zinsgünstige Kredite zur Verfügung gestellt bekommen soll. Außerdem spricht sich die Linke dafür aus, Forschung und Entwicklung in diesem Bereich weiter auszubauen.

Die Solarförderung habe sich seit dem Jahr 2008 halbiert, begründet die Fraktion ihren Antrag. Den Bau weiterer Anlagen für Solarenergie jetzt auszubremsen sei "gesellschaftspolitischer Unsinn", schreiben die Abgeordneten weiter. Eine Dezentralisierung und Demokratisierung der Stromerzeugung würde damit torpediert. Ebenfalls kritisiert wird der Zeitpunkt der vorgeschlagenen Kürzungen. Solche kurzfristigen Entscheidungen seien "nicht nur hektisch und planlos, sondern schlicht verantwortungslos", heißt es in dem Antrag weiter.


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3. Bundesregierung: "Bürgerkriegsähnliche Zustände" in Syrien

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung teilt die Befürchtung, dass Syrien zumindest in Teilen des Landes, insbesondere um die Protesthochburgen Horm, Hama und Idlib, an der Schwelle "zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen" steht. So lautet ihre Antwort (1778751) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/8629). Seit Beginn des Proteste vor einem Jahr sei eine "kontinuierliche Eskalation" der Gewalt und Repressionen durch die syrischen Sicherheitskräfte, das Militär des Landes sowie die regimetreuen so genannten Shabbiha-Milizen zu beobachten. Die Eskalation der Gewalt habe in den letzten Monaten vermehrt zur Bewaffnung von Teilen der Protestbewegung sowie Desertionen im syrischen Militär geführt. Ein Ende der Gewaltspirale sei so lange nicht absehbar, wie das syrische Regime überzeugt sei, die Proteste militärisch ersticken zu können. Die Gesamtzahl der Toten seit den ersten Ausbrüchen von Gewalt gegen Demonstranten liege nach glaubwürdigen Quellen bei über 6.000, erklärt die Bundesregierung.


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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 127 - 9. März 2012 - 09:15 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. März 2012