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SICHERHEIT/1482: EU stützt Militäreinsatz, der bereits Teil des Konfliktes ist


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 21. Januar 2014

Christine Buchholz: EU stützt Militäreinsatz, der bereits Teil des Konfliktes ist



"Der geplante europäische Militäreinsatz soll französische und afrikanische Truppen unterstützen, die nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems in der Zentralafrikanischen Republik sind", kommentiert Christine Buchholz den Beschluss der EU-Außenminister zur Entsendung von Soldaten nach Zentralafrika. Die verteidigungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

"Bei dem internationalen Militäreinsatz in der Zentralafrikanischen Republik handelt es sich nicht um eine, in aller Eile zusammengestellte Notoperation. Die EU soll eine französische und afrikanische Militärmission stützen, die bereits Teil des Konfliktes ist.

Die unter dem Dach der Afrikanischen Union seit längerem operierenden Soldaten des Tschad wurden als Verbündete der muslimischen Seleka-Milizen wahrgenommen. Sie sind deshalb in breiten Bevölkerungsteilen verhasst. Die seit Dezember laufende französische Militäroperation 'Sangaris' hat wiederum christliche Milizen zu Vergeltungsaktionen gegen Muslime ermutigt. Eine weitere Militärintervention würde eine Verschärfung des Konflikts bedeuten.

Darüber hinaus ist Außenminister Steinmeier mit seiner Initiative vorgeprescht, ohne dass der Bundestag informiert worden wäre, geschweige denn entschieden hätte. Dieses Vorgehen offenbart die Absicht, den Parlamentsvorbehalt für Auslandseinsätze aufzuweichen.

Die EU hat die Entsendung von Militär mit Absichtserklärungen für mehr humanitäre Hilfe begleitet. Mehr humanitäre Hilfe ist dringend erforderlich. Im Jahr 2013 verhallten entsprechende Appelle von Hilfsorganisationen aus Zentralafrika ohne Reaktion. Diese Hilfe muss unabhängig von geostrategischen und militärischen Interessen gewährt werden."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 21. Januar 2014
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Januar 2014