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INNEN/4965: Entschädigungs-Unrecht bei NS-Opfern beenden


Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag vom 1. August 2018

Entschädigungs-Unrecht bei NS-Opfern beenden


"Die Härtefallregelungen für NS-Opfer müssen dringend reformiert werden. Der Fall des im vorigen Monat verstorbenen Wehrmachts-Deserteurs Ludwig Baumann zeigt, dass hochbetagte Überlebende in ihren letzten Lebensjahren benachteiligt werden, wenn sie in ein Pflegeheim ziehen. Eine Änderung dieser beschämenden und diskriminierenden Regelung ist überfällig. Wir fordern, dass die Opferrenten für Heimbewohner nicht gekürzt werden und das Finanzministerium auf jegliche Rückzahlungsforderungen verzichtet", erklären Jan Korte, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, und Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Die beiden Abgeordneten beziehen sich auf eine Rückzahlungsforderung der Generalzolldirektion Köln an den Sohn von Ludwig Baumann. Die Abgeordneten weiter:

"Es ist skandalös, dass NS-Opfern beim Umzug in ein Pflegeheim die Opferrente zusammengestrichen wird. Der Sohn des im vorigen Monat verstorbenen Wehrmachts-Deserteurs Ludwig Baumann hat von der Generalzolldirektion Köln als zuständiger Behörde eine Forderung nach Rückzahlung von fast 3500 Euro erhalten. Zur Begründung wurde darauf verwiesen, dass Ludwig Baumann seit seinem Umzug in ein Pflegeheim nicht mehr die volle Rente zugestanden habe. Die Härterichtlinien des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG) sehen für Heimbewohner lediglich ein sogenanntes Heimtaschengeld in Höhe von 350 Euro vor.

Diese Regelung für Heimbewohner ist nicht nachvollziehbar und diskriminierend. Bei der Opferrente handelt es sich, wie auch Paragraph 8 der Härteregelungen des AKG ausdrücklich erwähnt, um einen ,Ausgleich für das erlittene Unrecht'. Dieses Unrecht wird nicht geringer, wenn der Überlebende in ein Heim umzieht. Das Unrecht wird vielmehr noch größer, wenn ein Staat, der sich jahrzehntelang geweigert hat, überhaupt irgendeine Entschädigung zu zahlen, und der die verantwortlichen NS-Täter größtenteils ungeschoren ließ, den Opfern im hohen Alter die Leistungen wieder zusammenkürzt.

Wir fordern das Bundesfinanzministerium auf, diese diskriminierenden Richtlinien unverzüglich zu ändern und auf bestehende Rückforderungen zu verzichten. Wir werden in diesem Sinn unverzüglich eine parlamentarische Initiative starten und hoffen auf fraktionsübergreifende Unterstützung."

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Quelle:
Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag
vom 1. August 2018
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. August 2018

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