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INNEN/4364: Affäre um netzpolitik.org - Aufklärung muss weitergehen


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 19. August 2015

Halina Wawzyniak: Aufklärung muss weitergehen


"In der sogenannten Landesverratsaffäre um die Journalisten von netzpolitik.org haben Verfassungsschutzpräsident Maaßen und Generalbundesanwalt Range ein offensichtlich aussichtsloses Ermittlungsverfahren angestoßen und eingeleitet. Beide handelten mit Rückendeckung des Bundesinnenministeriums und vermutlich auch des Kanzleramtes. Das ist das entscheidende Ergebnis der heutigen Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz", erklärt Halina Wawzyniak, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Die Abgeordnete weiter:

"Der Generalbundesanwalt hat weder das Vorliegen eines Staatsgeheimnisses noch die Absicht, 'die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen', ernsthaft geprüft. Das ist ein Armutszeugnis. Auf Nachfragen der LINKEN musste Range einräumen, weder geprüft noch gewusst zu haben, ob die Veröffentlichungen auf netzpolitik.org bereits an anderer Stelle öffentlich eine Rolle gespielt haben. Tatsächlich hatten bereits im Juni 2014 NDR, WDR, Süddeutsche Zeitung und das Neue Deutschland über die Einheit 'Erweiterte Fachunterstützung Internet' berichtet. Allein das schließt das Vorliegen eines Staatsgeheimnisses aus. Darüber hinaus hat der Generalbundesanwalt bei Einleitung des Ermittlungsverfahrens offensichtlich überhaupt nicht geprüft, ob die Absicht 'die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen' vorgelegen hat. Die Tatsache, dass er dies nunmehr mit dem Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der Veröffentlichung eines der betroffenen Artikel in englischer Sprache begründet, macht es nur noch grotesker. Nach heutigem Erkenntnisstand hätte Range im Rahmen des Prüfvorgangs nach wenigen Stunden den 'Fall' zu den Akten legen müssen.

Das Bundesinnenministerium hat die Strafanzeige ausdrücklich gebilligt. Es trägt damit vor allem die Verantwortung für den Versuch des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Journalisten einzuschüchtern und die Pressefreiheit einzuschränken. Dass der Generalbundesanwalt diesen Versuch aktiv unterstützt hat, macht deutlich, dass er seinem Amt nicht gewachsen war. Inwiefern das Bundeskanzleramt durch Maaßen direkt informiert wurde, muss noch geklärt werden.

Es ist an der Zeit, Schlussfolgerungen aus dem Desaster zu ziehen. Es ist bedauerlich, dass der Bundestag nicht bereit war, einen von der LINKEN eingebrachten Antrag auf der heutigen Sondersitzung zu debattieren. DIE LINKE fordert, dass Personen die lediglich als geheim eingestufte Dokumente veröffentlichen, von der Strafverfolgung ausgenommen werden. Wir fordern einen umfassenden Whistleblowerschutz, also einen umfassenden Schutz von Personen, die Hinweise weitergeben oder veröffentlichen, um auf Missstände und Grundrechtsverletzungen hinzuweisen. Und wir fordern die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften sicherzustellen, indem das Weisungsrecht für Bundes- und Landesjustizminister abgeschafft und der Generalbundesanwalt statt der Funktion eines politischen Beamten in eine Unabhängige Institution umgewandelt wird. Der Ausschuss hat aber gezeigt, dass die Bundesregierung keinen Bedarf für strukturelle und politische Veränderungen sieht. Die Landesverratsaffäre wird aber erst beendet sein, wenn sichergestellt ist, dass sich ein solcher Unfug wie das gerade eingestellte Ermittlungsverfahren nicht wiederholt. Der Ausschuss wird insbesondere im Hinblick auf das Agieren des Bundespräsidenten für Verfassungsschutz noch weitere Fragen klären."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 19. August 2015
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. August 2015

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