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INNEN/4244: Sprachhürden beim Ehegattennachzug sofort beseitigen


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 19. März 2015

Sevim Dagdelen: Sprachhürden beim Ehegattennachzug sofort beseitigen


"Die deutsche Regelung, Sprachtests im Ausland als Bedingung für den Ehegattennachzug zu verlangen, ist mit EU-Recht nicht vereinbar Individuelle Härtefallbedingungen werden dabei in keiner Weise berücksichtigt. Im Interesse der Betroffenen muss die Bundesregierung umgehend tätig werden und die Sprachhürden beseitigen. Die deutsche Sprache erlernt man am besten in Deutschland, gemeinsam mit den Lebenspartner", kommentiert Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, den heutigen Schlussantrag der EuGH-Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Juliane Kokott, in der Rechtssache C-153/14. Dagdelen weiter:

"Infolge der Sprachhürden werden Tausende Ehepartner zwangsweise voneinander getrennt, oft über Jahre hinweg, mitunter auch dauerhaft. Betroffen sind vor allem Menschen mit geringen finanziellen Mitteln, Analphabeten, die ländliche Bevölkerung sowie lernungewohnte und ältere Menschen. Deren Einwanderung will die Bundesregierung erschweren, daher benutzt sie die Sprachtests als Instrument der Auswahl von Personen bzw. der Migrationskontrolle. Im Jahr 2013 fielen 12.828 Menschen beim Deutschtest im Ausland durch - das war jeder dritte Einwanderungswillige (vgl. BT-Drs. 18/937).

Die EuGH-Generalanwältin fordert in ihrer Stellungnahme eine umfassende Berücksichtigung der individuellen Situation von Nachzugswilligen: ihres Bildungsgrads und ihres Gesundheitszustands, der Kosten des Spracherwerbs und der Verfügbarkeit von Sprachfördermaßnahmen. All diese Umstände sollen nach Ansicht der Bundesregierung aber gerade nicht berücksichtigt werden, eine allgemeine Härtefallregelung wurde bewusst nicht ins Gesetz aufgenommen. Nach dem Dogan-Urteil des EuGH von Mitte 2014 sah sich die Bundesregierung zwar gezwungen, eine Härtefallprüfung zu erlassen, deren Vorgaben sind in der Praxis jedoch nahezu wirkungslos. Ich hoffe deshalb, dass der EuGH ein eindeutiges Urteil fällen wird, das Fördermaßnahmen im Ausland erlaubt, aber Sprachtests als Selektionsinstrument verbietet."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 19. März 2015
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. März 2015

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