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INNEN/4028: Verfassungsschutz muss Akteneinsicht gewähren


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 30. März 2014

Petra Pau, Hubertus Zdebel: Verfassungsschutz muss Akteneinsicht gewähren



Am 27.03.2014 wurde vor dem Verwaltungsgericht Köln erneut eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Einsicht in Verfassungsschutzakten verhandelt. Dazu erklärt Petra Pau:

"Seit Jahren klage ich auf vollständige Einsicht der Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, in denen es Einträge über mich gibt, also nicht nur Personenakten, sondern auch einschlägige Sachakten.

Noch im Oktober 2013 hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz dies abgelehnt. Unter anderem mit der Begründung, die entsprechenden Akten müssten zur Einsicht gesichtet und aufgearbeitet werden, was für das Amt einen nicht hinnehmbaren personellen und zeitlichen Aufwand bedeuten würde.

Am 27. März 2014 wurde nun meine Klage erneut vor dem Verwaltungsgericht Köln verhandelt. Es urteilte zu meinen Gunsten.

In der Gerichtserklärung heißt es unter anderen: "Im Übrigen wird die Beklagte (...) verpflichtet, der Klägerin (...) Auskunft aus der Sachakte DIE LINKE und der daraus fortgeführten themenbezogenen Sachakte zu erteilen?"

Unabhängig von diesem Urteil bleibe ich dabei:
Meine Beobachtung und die weiterer Mitglieder der Partei DIE LINKE durch Ämter für Verfassungsschutz hat nichts mit dem Schutz der Verfassung zu tun.
Es handelt sich um eine staatliche Diskreditierung politisch Andersdenkender."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 30. März 2014
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. April 2014