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INNEN/3475: Weitere Befremdlichkeiten in der Causa Wulff


DIE LINKE - Presseerklärung vom 4. März 2012

Weitere Befremdlichkeiten in der Causa Wulff


"Die "einvernehmliche Hausdurchsuchung" der Staatsanwaltschaft Hannover bei Christian Wulff stellt strafprozessual eine "grob sinnwidrige" Untersuchungshandlung dar. Sie ist in Ermittlungsverfahren völlig unüblich und privilegiert dadurch Wulff, weil sie ihm die Gelegenheit geben kann, mögliche Beweismittel dem Zugriff der Fahnder zu entziehen. Sie ist genauso befremdlich wie die Entscheidung zum Ehrensold, die nicht nur inhaltlich gesetzeswidrig ist, sondern auch formell einen Gesetzesverstoß darstellt, weil sie nicht vom zuständigen Bundesinnenminister getroffen wurde" erklärt Wolfgang Neskovic, Justiziar und Vorstandsmitglied der Fraktion DIE LINKE.

Neskovic weiter: "Nach dem Gesetz dient eine Durchsuchung beim Verdächtigen in erster Linie der Auffindung von Beweismitteln. Dabei ist das Überraschungsmoment eine entscheidende Vorrausetzung für den Erfolg der Maßnahme. Nur wenn die Durchsuchung ohne Vorwarnung erfolgt, kann regelmäßig sichergestellt werden, dass der Verdächtige mögliche Beweismittel nicht beiseite schafft. Vor diesem Hintergrund macht eine "einvernehmliche Hausdurchsuchung" ermittlungstechnisch wenig Sinn und läuft so auf eine reine Showveranstaltung hinaus.

Zu diesem befremdlichen Verhalten der Staatsanwaltschaft passt auch das Verhalten des Bundesinnenministers bei der Entscheidung über den Ehrensold. Obwohl nach der Gesetzeslage der Bundesinnenminister zuständig ist (vgl. § 49 Abs. 3 Beamtenversorgungsgesetz), hat er sich aus dieser politischen Verantwortung geflüchtet, indem er die Öffentlichkeit durch die Behauptung in die Irre geführt hat, für diese Entscheidung sei das Bundespräsidialamt zuständig. Das Bundesversorgungsgesetz sieht ausdrücklich vor, dass in Fällen von "grundsätzlicher" Bedeutung die Versorgungsentscheidung vom Bundesinnenminister zu treffen ist, da er der für das Versorgungsrecht zuständige Minister ist. Bei der Entscheidung über den Ehrensold von Wulff handelt es sich um eine solche Entscheidung von "grundsätzlicher" Bedeutung. Was unter "politischen" Rücktrittsgründen zu verstehen ist und welche Auswirkungen ein Rücktritt aus anderen Gründen auf die Ruhebezüge hat, sind ungeklärte Rechtsfragen. Auch liegt zur Beantwortung dieser Fragen bisher keine Staatspraxis vor. Damit ist die Grundsätzlichkeit der Entscheidung ohne weiteres zu bejahen.

Durch sein irreführendes Informationsverhalten hat der Bundesinnenminister die öffentliche Empörung über die Entscheidung von sich ferngehalten und auf das Bundespräsidialamt abgelenkt. Dort ist jedoch kein politisch Verantwortlicher erkennbar. Es handelt sich um eine Behörde, deren Beamte durch ihre Anonymität der politischen Verantwortung entzogen sind. Diese Flucht des Innenministers aus seiner politischen Entscheidungsverantwortung darf nicht ohne politische Konsequenzen bleiben."

Berlin, 4.3.2012


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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 4. März 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. März 2012