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FINANZEN/1406: Aufarbeitung des größten Steuerskandals der Bundesrepublik beginnt


Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag vom 24. Februar 2016

Richard Pitterle: Aufarbeitung des größten Steuerskandals der Bundesrepublik beginnt


Anlässlich der Konstituierung des von der LINKEN und Bündnis 90/Die Grünen geforderten Untersuchungsausschusses zur Aufarbeitung der Cum/Ex-Geschäfte am morgigen Donnerstag erklärt Richard Pitterle, steuerpolitischer Sprecher und Obmann der Fraktion DIE LINKE in diesem kommenden 4. Untersuchungsausschuss:

"Es muss endlich aufgeklärt werden, wie es dazu kommen konnte, dass unter den Augen von Bundesfinanzministerium und BaFin über zehn Jahre lang auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zwölf Milliarden Euro an Superreiche verschenkt wurden.

Obwohl das Bundesfinanzministerium nachweislich bereits im Jahr 2002 einen Hinweis auf die Geschäfte erhalten hat, wurden sie erst im Jahr 2012 unterbunden. Es geht jetzt weniger um Schuldzuweisungen an einzelne Akteure, sondern vor allem darum, die Mechanismen aufzuspüren, die zu diesem kompletten Versagen der staatlichen Stellen geführt haben, damit sich so etwas nie wiederholt."


Hintergrundinfo: Dieser 4. Untersuchungsausschuss befasst sich mit den "Cum/Ex-Geschäfte" genannten Aktiendeals, bei denen von 1999 bis 2012 in riesigem Umfang Steuern an Investoren erstattet wurden, die zuvor gar nicht gezahlt worden waren. Bei diesen sogenannten Cum-Ex-Geschäften wurde mittels Leerverkäufen eine Situation herbeigeführt, in der eine Aktie rechtlich gesehen für eine kurze Zeit scheinbar mehrere Eigentümerinnen und Eigentümer hatte. Der Zeitraum wurde dabei so gewählt, dass in ihn die Auszahlung der Dividende fiel. Dies führte dazu, dass für eine nur einmal an die Finanzbehörden abgeführte Kapitalertragsteuer mehrere Steuerbescheinigungen ausgestellt wurden und die Kapitalertragsteuer hierdurch mehrfach auf die Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer bei den verschiedenen Eigentümerinnen bzw. Eigentümern der Aktie angerechnet werden konnte. Damit wurde eine Belastung durch Kapitalertragsteuer an anderen Stellen des Steuersystems mehrfach entlastend berücksichtigt, obwohl es die entsprechende Belastung tatsächlich nur einmal gegeben hatte.

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Quelle:
Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag
vom 24. Februar 2016
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Februar 2016

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