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SOZIALES/2732: Zentrale Unterbringung und Leistungskürzungen für Asylsuchende beenden


DIE LINKE - Pressemitteilung vom 6. April 2020

Absichtsvoll im Sozialschutz-Paket vergessen: Zentrale Unterbringung und Leistungskürzungen für Asylsuchende beenden!


Während der Corona-Pandemie muss die Situation von Asylsuchenden umgehend verbessert werden, erklärt der Bundesgeschäftsführer der Partei DIE LINKE, Jörg Schindler:

Die Unterbringung von Asylsuchenden in Heimen, also auf engstem Raum, stellt Bewohnende wie Behörden vor große Schwierigkeiten. Die Bundesregierung hat diesen Aspekt in ihrem Sozialschutzpaket komplett ignoriert. Weiterhin erhalten auch alleinstehende Asylbsuchende in Heimen ihre Regelbedarfsleistungen wie Ehepartner - obwohl sie aufgrund der Corona-Pandemie Abstand halten sollen. Und Asylbsuchende, die angeblich nicht an der Beschaffung von Unterlagen zur Identitätsermittlung mitwirken, erhalten nochmals gekürzte Leistungen - obwohl sie gegenwärtig weder Ämter, Botschaften noch ihren Rechtsanwalt aufsuchen können.

Die Folgen dieser absichtsvollen Ignoranz der Bundesregierung müssen die Betroffenen ausbaden, die jetzt in jedem Einzelfall ihre berechtigten Ansprüche vor den Asylkammern der Sozialgerichte einklagen müssen. DIE LINKE ist hier an ihrer Seite. Einige positive Eilverfahrens-Entscheidungen liegen bereits vor. Der Skandal jedoch bleibt.

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 6. April 2020
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. April 2020

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